Ein Dorn im Auge des Business

Alexej Navalny sieht mit Zuversicht in die Zukunft Russlands. Foto: RIA

Alexej Navalny sieht mit Zuversicht in die Zukunft Russlands. Foto: RIA

Mit seinem LiveJournal steht er im russischen Internet ganz weit oben in der Liste der Topblogger. Er deckt Korruptionsfälle von Großunternehmen auf und mittlerweile scheint nicht nur die Bevölkerung hinter ihm zu stehen.

Der bekannte russische Blogger Alexej Nawalny hat sich mit den ganz großen Aktiengesellschaften der russischen Wirtschaft angelegt und bekommt Unterstützung durch Justizia. Ganz unauffällig hatte er sich ein paar Aktien besorgt und wurde damit Aktionär und Kleinaktionär, mit denselben Rechten wie die Großaktionäre. Der gefürchtete Blogger bekam damit eine scharfe Waffe in die Hand, mit der er seinen Kampf gegen das Big Business führt. Seine Geschütze hat Nawalny strategisch klug in Stellung gebracht: Er verlangt Einsichtnahme in die Protokolle, weil er vermutet, dass dort Brisantes steht, das den kleinen Leuten, der Öffentlichkeit vorenthalten werden soll oder gar muss.

Erst kürzlich haben ihm wieder zwei Gerichte Recht zugesprochen. Der inzwischen zum Anwalt der Kleinaktionäre avancierte Nawalny obsiegte in der Auseinandersetzung mit den beiden großen russischen Aktiengesellschaften "Transneft"(Erdöl-Pipelines)  und "Rosneft"(Mineralöl), deren Hauptaktionär jeweils der Staat ist.

"Transneft" und "Rosneft" zittern

Zum einen verpflichtete das Moskauer Stadtgericht  das Unternehmen "Transneft" dazu, die Prokolle der Jahrgänge von 2009 und 2010 an Nawalny herauszurücken. Das ist um so bemerkenswerter, als "Transneft" es zunächst abgelehnt hatte, einen Vergleich zu schließen und die Protokolle freiwillig herauszugeben. Auch beim Verfassungsgericht, dem die Klage gegen "Rosneft" vorlag, konnte Nawalny einen Sieg feiern. Die Richter bekräftigten die Rechte der Aktionäre wiesen das Management zurecht. "'Rosneft' und 'Transneft' können uns nun nicht weiter blauen Dunst vormachen. Jetzt werden wir uns  ganz genau und in aller Ruhe anschauen, was sie zu verbergen haben. Das ist ein großartiger Erfolg," schreibt Nawalny in seinem Blog.

Selbst das Verfassungsgericht gibt Navalny Recht

Wie aus dem Urteil des Verfassungsgerichts hervorgeht, ist "Rosneft" gemäß des "Gesetzes über Aktiengesellschaften" jedem Aktionär zur Auskunft verplichtet und hat dafür auf Nachfrage eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, dazu gehören auch Direktoriumssprotokolle. "Rosneft" hatte Verfassungsbeschwerde eingelegеt. Das Gleichgewicht zwischen den Interessen der Gesellschaft und den Ansprüchen der Aktionäre sei erheblich gestört. Doch eigentlicher Auslöser für den Gang vor den obersten Kadi war der schwelende Rechtsstreit mit Nawalny. Im April 2010 forderte Nawalny von "Rosneft" die Herausgabe von Protokollen der Aufsichtsratssitzungen. Nachdem das Moskauer Stadtgericht im August 2010 einen Beschluss zu seinen Gunsten fasste, ging "Rosneft" in Berufung. Seit November 2010 war die Beschwerde beim Verfassungsgericht anhängig.

Verfassungsgericht erweist sich als unabhängig


Obwohl mit der jüngsten Entscheidung das Verfassungsgericht die Beschwerde der Aktiengesellschaft im Grundsatz räumt es "Rosneft" gewisse Zugeständnisse ein. So solle das allgemeine Recht der Aktionäre auf Informationen so umgesetzt werden, dass die Interessen der Gesellschaft nicht verletzt würden. Denn wichtige geschäftliche Informationen müssten ihre Vertraulichkeit behalten. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem auch damit, dass es diesen Umstand berücksichtigen müsse, unabhängig davon, ob die betreffende Aktiengesellschaft Tagesordnungspunkten eine Aufsichtsratssitzung aufnimmt, die gewöhnlich nur im Vorstand - und zwar vertraulich - diskutiert würden. Laut Gesetz hätten nur Großaktionäre mit 25 Prozent Unternehmensanteil Zugang zu diesen Protokollen. In diesem Zusammenhang verweist das Verfassungsgericht auf die Umstände, unter denen die Herausgabe von Dokumenten vom Vorstand der Gesellschaft abgelehnt werden kann. Das sei beispielsweise dann der Fall, wenn ein Aktionär Auskunft verlange, der in persona Vertreter eines Konkurrenzunternehmens sei. Ein ähnlicher Fall liege vor, wenn das Auskunftsersuchen so umfangreich und detailliert sei, dass bei Erfüllung des Gesuchs die normale Geschäftstätigkeit der Gesellschaft unzumutbar beeinträchtigt würde. Gleichzeitig wendet sich das Verfassungsgericht mit der Empfehlung an die gesetzgebenden Organe, Änderungen des Gesellschaftsrechts dahingehend vorzunehmen, damit die Formulierungen , die mögliche Einsprüche betreffen, enger gefasst werden und an Eindeutigkeit gewinnnen. Insbesondere sei Bezug zu nehmen auf den Charakter der Dokumente, zu denen der Aktionär Zugang verlangt, sowie auf dessen Unternehmensanteil und ggf. weitere Faktoren. Außerdem seien zukünftig auch die Verfahrensfragen bei derartigen Auseinandersetzungen zu präzisieren.

Navalny kämpft weiter


Mit seiner Masche, ihm als Aktionär über bestimmte Managementdokumente Auskunft zu erteilen, hat Nawalny Industrie und Wirtschaft in Aufruhr versetzt. Er reichte gegen eine ganze Reihe von großen russischen Aktiengesellschaften Klagen ein, weil sie sich weigerten, ihm Einblick in die Dokumente zu gewähren., Die Klagen gegen "Inter RAO UES" (Energieversorgung) und die "Sberbank" (Finanzen) zog er zurück, nachdem diese ihm die verlangten Informationen zur Verfügung gestellt hatten. Dabei ging es um die Protokolle der Aufsichtsratssitzungen von "Inter RAO UES" sowie um die Vergütung für den Vorsitzenden und die Mitglieder des Aufsichtsrats der Bank.

Nawalny wollte auch "Gazprom" (Erdgasförderung) zwingen, sich an die Bestimmungen "Gesetzes über Aktiengesellschaften" zu halten, wenn die Gefahr der Befangenheit bei der Bestätigung von Beschlüssen besteht,. Insbesondere beanstandete der Blogger, dass bei Beschlussfassung in den Aufsichtsgremien sich nicht immer eine Stimmenmehrheit von unabhängigen Direktoren bildete. Obendrein forderte er die Aufhebung von mehr als einem Dutzend Beschlüssen des "Gazprom"-Direktoriums, die die Zusammenarbeit mit der "Gazprombank", der Versicherungsgesellschaft "Sogas", der "Rosselchosbank" und einer Reihe weiterer Gesellschaften betreffen. Doch bei "Gazprom" hat sich der aufmüpfige Teilhaber übernommen. Im Herbst 2010 wurde seine Klage abgewiesen. Aber der Kämpfer für Transparenz wirtschaftlicher Macht und für die Rechte der kleinen Sparer und Aktionäre lässt sich nicht unterkriegen, und sein Feldzug geht weiter. Einen weiteren Etappensieg kann er aus einem kürzlich bekannt gewordenen

Erklärung des Obersten Gerichts ableiten.  Demnach sollen Minderheitsaktionäre das Recht bekommen, sogar jedes beliebige Dokument einzufordern. Auch wenn diese großzügige Auslegung sich nur auf, die Gesellschaften selbst und nicht auf ihre Töchter beziehen sollte, könnte Alexej Nawalny damit seine Schlacht gewonnen haben.

 

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