Staatsduma diskutiert kontroverses Gesetz zu Nicht-Regierungsorganisationen

Der umstrittene Gesetzentwurf zu den Nicht-Regierungsorganisationen wurde schon in erster Lesung gebilligt. Foto: Aleksey Nikolskyi / RIA Novosti

Der umstrittene Gesetzentwurf zu den Nicht-Regierungsorganisationen wurde schon in erster Lesung gebilligt. Foto: Aleksey Nikolskyi / RIA Novosti

Am 6. Juli billigte die Staatsduma in erster Lesung ein neues Gesetz zu den Nicht-Regierungsorganisationen. Insbesondere die Regelungen zu NGOs, die vom Ausland unterstützt und finanziert werden, sind umstritten. Es wird unterstellt, dass diese Organisationen ausländische Interessen vertreten.

Der von der Partei „Einiges Russland“ eingebrachte Gesetzentwurf sieht eine radikale Änderung des Status’ von NGOs vor, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten. Die Autoren vermuten, dass hinter diesen Organisationen ausländische „Agenten“ stehen. Der Begriff „Agent“ wird dabei nicht mit geheimdienstlicher Tätigkeit im engeren Sinnen assoziiert. Vielmehr wird unterstellt, dass vom Ausland finanzierte Organisationen auf die eine oder andere Weise die Interessen eines anderen Landes vertreten.

Tritt der Gesetzentwurf in Kraft, sind „ausländische Agenten“ künftig dazu verpflichtet, sich einer jährlichen Buchprüfung zu unterziehen. Zudem müssen sie halbjährlich Rechenschaftsberichte veröffentlichen und in ihren Publikationen ihren „Agentenstatus“ offenlegen. Unangekündigte Kontrollen sind darüber hinaus dann möglich, wenn Hinweise aus der Bevölkerung oder andere Quellen den Verdacht nahe legen, dass die betreffende NGO extremistische Ziele verfolgt.

In Russland gibt es über 230.000 NGOs, etwa ein Drittel von ihnen existiert jedoch nur auf dem Papier. Einmal jährlich führt das Justizministerium umfassende Kontrollen dieser Organisationen durch. Laut der Tageszeitung Rossijskaja Gaseta ermöglichen diese jedoch keinen tatsächlichen Einblick in die Herkunft und die Verwendung der Mittel. Nach Angaben des Blattes fließen 70% der Mittel für die NGOs aus den Staatskassen anderer Länder, 20% bringen transnationale Unternehmen auf. Die verbleibenden 10-15% sind private Spenden.

„Der Gesetzentwurf ähnelt in vielen Punkten US-Gesetzen. Von den in 

Russland tätigen NGOs beziehen nur einige Dutzend Gelder aus dem Ausland, die Mehrzahl ist überhaupt nicht politisch aktiv. Somit erhalten nur Organisationen mit tatsächlichem politischen Profil den Status eines ‚ausländischen Agenten’, erläutert ein Insider aus der Administration der Präsidenten. „Wir führen nur neue zivilisierte Spielregeln ein. Die Einschätzung einer Organisation orientiert sich dabei nicht an den deklarierten Zielen, sondern an den tatsächlichen Aktivitäten“, so der Kremlvertreter weiter.

Einen Vergleich mit dem amerikanischen Recht stellt auch die Leiterin des Instituts für außenpolitische Forschungen und Initiativen Veronika Kraschennikowa, die vier Jahre lang als Vertreterin der Stadt St.-Petersburg in den USA gearbeitet hat, an. Kraschennikowa betätigte sich in dieser Zeit überhaupt nicht politisch, musste sich aber dennoch als „ausländische Agentin“ registrieren lassen und regelmäßig Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.

„Nach amerikanischem Recht muss ein ‚Agent’ alle sechs Monate über seine Tätigkeit Bericht erstatten, Kopien sämtlicher Verträge und sogar Belege mündlicher Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber vorlegen. Dies umfasst ebenfalls alle eingehenden Mittel und die entsprechenden Verwendungsnachweise“, berichtet Kraschennikowa. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Vorschriften werde in den USA sogar strenger geahndet als der russische Gesetzentwurf vorsehe. Wer in den USA gegen diese Vorschriften verstoße, könne mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Demgegenüber zögen die Dumaabgeordneten im Wesentlichen Geldstrafen in Betracht. 

Politikwissenschaftler hingegen bewerten die Initiative kontrovers.Die Leiterin des Zentrums für Korruptionsforschung Transparency International Russia  Jelena Panfilowa hält den Gesetzentwurf für überflüssig. Er werde nach Auffassung Panfilowas nicht dazu beitragen, die Transparenz der Arbeit von NGOs zu erhöhen. Bereits heute, so die Menschenrechtlerin, sei ihre Organisation dazu verpflichtet, in großem Umfang Einblick in ihre Arbeit zu gewähren. „Wir legen doch jetzt schon permanent irgendjemandem Berichte vor, führen ein jährliches Audit durch, schicken Informationen an die Finanzbehörden, an das Justizministerium, an unsere eigene Geschäftsführung und an Transparency International", erläutert Panfilowa. 

Befürchtungen äußerten auch andere NGOs. Sie unterzeichneten eine Petition „Gegen die Gefahr der Einschränkung humanitärer, wohltätiger, sozialer und Menschenrechtsorganisationen und der Diskreditierung der Mehrheit dieser Akteure als ‚ausländische Agenten“. 44 Organisationen unterzeichneten diese Erklärung, unter ihnen die Wladimir-Potanin-Stiftung, der WWF Russland, die Moskauer Helsinki-Gruppe und die Russische Wohltätigkeitsstiftung Podari Schisn („Schenk Leben“).

Die Leiterin von Podari Schisn Jekaterina Tschistjakowa befürchtet, dass im Falle der Verabschiedung des neuen NGO-Gesetzes die von ihr geleitete Organisation unter das Verdikt „ausländischer Agent“ fallen könne, denn auch sie erhalte Gelder aus dem Ausland. „Viele unserer ehemaligen Landsleute und auch einige russische Staatsbürger, die Konten im Ausland haben, überweisen uns Geld für die ärztliche Behandlung von Kindern“, erläutert sie in ihrem Blog. Außerdem beteilige sich ihre Stiftung an  Aktionen, die auf behördliche Entscheidungen und die öffentliche Meinung Einfluss nehmen wollten. Tschistjakowa bemerkt, dass „Wohltätigkeitsorganisationen ohnehin relativ strengen Kontrollen durch den Staat und die Öffentlichkeit unterliegen“. „Jeder, vom Studenten bis zum Rentner, kann auf der offiziellen Webseite einer Wohltätigkeitsorganisation den Eingang sämtlicher Mittel und in einer Excel-Tabelle jeden Ausgabenposten mit Erläuterung der Ausgaben der Stiftung  nachvollziehen“, so Tschistjakowa.

Viele NGOs befürchten außerdem, dass jede beliebige Tätigkeit als „politisch“ ausgelegt werden könne. Schließlich seien NGOs per se mit Problemen befasst, die der Staat nicht löse. Viele von ihnen hätten eine kritische Haltung gegenüber dem Staat und verfolgten mit ihrer Arbeit  eine Veränderung der öffentlichen Meinung und der Gesetzgebung.

Alexander Brjanzew, der als Jurist für die internationale Kanzlei Levine Bridge arbeitet, hält nicht das Gesetz an sich für entscheidend, sondern dessen Wortwahl. „Die Formulierung ‚ausländischer Agent’ zeugt vom Bestreben, die betreffenden NGOs zu diskreditieren. „Einer NGO den Status eines ‚ausländischen Agenten’ zu verleihen, kommt einer Sanktionierung der Organisation gleich. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser Status auch NGOs betreffen soll, die die gesetzlichen Vorschriften beachten“, so Brjanzew. Der Jurist hält den Gesetzentwurf „für das Ergebnis eines Gerangels zwischen Russland und dem Westen“, das jedoch objektiv eine solche Vorgehensweise nicht rechtfertige.

Einer der Mitautoren des neuen Gesetzes, der Abgeordnete Alexander Sidjakin, ist von dessen Notwendigkeit überzeugt. Im Gespräch mit der Rossijskaja Gaseta zieht er das Beispiel der Organisation GOLOS heran, die bei der Beobachtung der Parlamentswahlen im Dezember vergangenen Jahres eine wichtige Rolle gespielt hatte. Sidjakin weist darauf hin, dass diese Organisation im Jahr 2011 zwei Milliarden USD ausgegeben habe. In den Jahren davor wären es deutlich weniger gewesen. „Kein Zweifel, die Gelder im Jahr 2011 flossen angesichts der Wahlen. Man wollte sämtliche politische Prozesse in unserem Land in den Dreck ziehen. In einem solchen Fall haben unsere Bürger das Recht zu wissen, dass diese Organisation die Funktion eines ausländischen Agenten erfüllt“, so die Einschätzung des Abgeordneten. 

 

Für den Text wurden Materialien von RBC-Daily sowie von den Zeitungen Kommersant und Rossijskaja Gaseta verwendet.

Info zum Thema


Der Abgeordnete Alexander Sidjakin ist Mitautor eines weiteren „uneindeutigen“ Gesetzentwurfes. Er war der Initiator der Änderungen am  Versammlungsrecht, denen zufolge die Teilnahme an nicht genehmigten Protestaktionen und Demonstrationsmärschen sowie die Störung der öffentlichen Ordnung während solcher Veranstaltungen unter höhere Strafe gestellt werden. Sidjakin geht davon aus, dass der Gesetzentwurf über NGOs ebenso schnell wie sein vorhergehender Vorschlag in Kraft tritt.

Die Änderungen werden NGOs betreffen, die wie auch immer geartete „Mittel“ aus dem Ausland erhalten und außerdem „politische Ziele“ verfolgen. Darunter fallen Versuche, behördliche Entscheidungen zu beeinflussen, unter anderem auf dem Wege der „Bildung“ einer öffentlichen Meinung. Solche Organisationen müssen sich dem neuen Gesetz zufolge unmittelbar an das Justizministerium wenden und einen Eintrag in das Verzeichnis von NGOs beantragen, die die „Funktion eines ausländischen Agenten erfüllen“. Danach müssen sie sämtliche Materialien mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Auf Informationsverweigerung steht eine Geldstrafe bis zu einer Million Rubel. Der vorsätzliche Verstoß gegen diese Vorschriften kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug geahndet werden.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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