Anklage gegen Oppositionsaktivisten Nawalny

Foto: Andrey Stenin/RIAN

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Das Ermittlungskomitee Russlands erhob am Dienstag eine Anklage gegen den Oppositionsaktivisten und Blogger Alexej Nawalny.

Die Anklage basiert auf dem Artikel 160, Teil drei des russischen Strafgesetzbuches (Organisieren der Aneignung fremden Eigentums in besonders großem Umfang), erfuhr RIA Novosti beim offiziellen Sprecher der Behörde, Wladimir Markin.


Das Ermittlungskomitee hatte im Mai 2011 die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Nawalny bekanntgegeben. Die Ermittler nahmen dessen frühere Tätigkeit im Gebiet Kirow unter die Lupe, wo er seinerzeit als ehrenamtlicher Berater des Gouverneurs wirkte. Laut Ermittlungsangaben soll Nawalny die Leitung des Staatsunternehmens Kirowles zur Unterzeichnung eines nachteiligen Vertrages über den Absatz von Holzerzeugnissen überredet haben.

Im Mai 2012 wurde das Ermittlungsverfahren gegen Nawalny eingestellt. Später aber wurde der Beschluss über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wieder zurückgezogen.

Wie Markin hinzufügte, werden ähnliche Anklagen voraussichtlich gegen zwei weitere Personen erhoben.

Gemäß dem Beschluss des Ermittlungskomitees verpflichtete sich Nawalny schriftlich, die Stadt für die Dauer der Ermittlungen nicht zu verlassen.

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