Fragen und Antworten zum ersten Nürnberger Prozess

Vor 70 Jahren wurden die Hauptkriegsverbrecher verurteilt.

Vor 70 Jahren wurden die Hauptkriegsverbrecher verurteilt.

UllsteinBild/Vostock-Photo
Am 1. Oktober 1946 fand die Verkündung der Urteile statt, die in Nürnberg gegen die Hauptkriegsverbrecher des „Dritten Reichs“ verhängt wurden. Russia Beyond beantwortet die vier wichtigsten Fragen zum epochalen ersten Nürnberger Prozess, der das Internationale Strafrecht geprägt hat.

1. Hätten die Prozesse in Nürnberg ohne die Beteiligung der Sowjetunion überhaupt stattgefunden?

Die Idee, die Führer des „Dritten Reichs“ sowie die staatlichen Institutionen des Hitler-Regimes im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu verurteilen, war in den Jahren des Zweiten Weltkriegs nicht ganz so trivial, wie es heute erscheint. Anfangs bestand lediglich Moskau auf der Durchführung eines solchen Prozesses. Die Bündnispartner der Sowjetunion aus der Anti-Hitler-Koalition – Großbritannien und die USA – verfolgten ursprünglich einen anderen Ansatz.

Im Oktober 1942 erklärte das sowjetische Außenamt in einer Note, dass Moskau für die „Eröffnung des Verfahrens eines besonderen internationalen Gerichtshofs und die Bestrafung der Führer des faschistischen Deutschlands mit aller Strenge des Gesetzes des Strafrechts“ eintrete.

Der britische Außenminister Anthony Eden nannte jedoch im November des gleichen Jahres in einer Anweisung für den Botschafter in Moskau die Idee, die „Hauptkriegsverbrecher“ wie Hitler und Mussolini einem formellen Gericht auszusetzen, als nicht zielführend, „da deren Verbrechen und Verantwortung dermaßen groß sind, dass für sie eine juristische Auseinandersetzung nicht infrage kommt“.

Eden erachtete es als notwendig, die NS-Riege auf Grundlage einer politischen Resolution der Völkergemeinschaft zu bestrafen. Noch Anfang 1945 unterstützten die USA die Position Großbritanniens. London und Washington schlugen vor, eine Liste mit 50 bis 100 Nazi-Verbrechern aufzustellen, die ohne Gerichtsverfahren hingerichtet werden sollten.

Das Verhältnis der Alliierten zur Idee eines Internationalen Militärgerichtshofs änderte sich jedoch allmählich. Ein endgültiger Beschluss wurde auf der Potsdamer Konferenz im Sommer 1945 verabschiedet. Wie die russische Historikerin Natalia Lebedewa berichtet, waren London und Washington gegen dieses Gericht, da sie die Möglichkeit einer „Berufung der Angeklagten auf die bei Weitem nicht unbescholtene Vorkriegspolitik des Westens, seine Begünstigung der deutschen Wiederaufrüstung, seine Haltung beim Münchner Abkommen und dergleichen mehr“ abschreckte.

Für sie habe durchaus die Befürchtung bestanden, dass es für eine Verurteilung der NSDAP-Prominenz keine ausreichende juristische Grundlage geben und der Prozess selbst wie ein Schauprozess wirken könnte. Doch die Sowjetunion bestand auf diesem Format des Gerichts, erhöhte es doch ihr internationales Ansehen und eröffnete ihr die Chance, im Rahmen eines neuen, internationalen Rechts zu handeln, wie der Historiker Boris Sokolow bemerkt. 

2. War der Nürnberger Gerichtshof ein Gericht der Sieger?

Die Angeklagten – 24 hochrangige NS-Funktionäre – stellten die juristische Zulässigkeit des Prozesses in Frage. Sie versuchten zu beweisen, dass es sich nicht um einen vollwertigen Prozess, sondern um ein Gericht der Sieger handele. Der Chef der Luftwaffe Hermann Göring erklärte in Nürnberg: „Der Sieger wird immer der Richter und der Besiegte stets der Angeklagte sein“.

Der Prozess belegt jedoch, wie viele Historiker bewiesen haben, etwas anderes. Alle Angeklagten hatten einen Verteidiger an ihrer Seite – insgesamt wurden 27 Anwälte hinzugezogen. Für die Rechtlichkeit des Gerichts spricht auch die Tatsache, dass bei Weitem nicht alle Angeklagten zum Tode durch den Strang verurteilt wurden, sondern letztlich nur zwölf der Verurteilten. Sieben erhielten eine Haftstrafe, drei wurden freigesprochen.

3. Waren alle Staaten mit den Urteilen des Gerichtshofs zufrieden?

Die Sowjetunion protestierte gegen den Freispruch Hjalmar Schachts (Reichsbankpräsident und Reichswirtschaftsminister), Hans Fritzsches (führender Propagandist und rechte Hand von Goebbels) und Franz von Papens (Vize-Kanzler in Hitlers Regierung). Moskau war zudem damit unzufrieden, dass das Reichskabinett Nazi-Deutschlands, der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht nicht als Verbrecherorganisationen eingestuft wurden.

Bereits durch die Erkenntnisse und Erfahrungen der Gegenwart geprägt, bezeichnete der Abgeordnete und Historiker Wjatscheslaw Nikonow, Enkel des Volkskommissars für Auswärtige Angelegenheiten Wjatscheslaw Molotows, es als Versäumnis des Gerichtshofs, nicht auch Organisationen wie die Ukrainische Aufständische Armee UPA oder die 14. Waffen-Grenadier-Division bei der SS (die sogenannte galizische SS-Division Nr. 1) als verbrecherisch eingestuft zu haben. Dies geschah ungeachtet deren offensichtlichen Verbindung mit dem Nazi-Regime und der Anerkennung der SS als Verbrecherorganisation. Neben der SS wurden durch den Gerichtshof auch der SD, die SA, die Gestapo und die Führung der NSDAP als solche qualifiziert.

4. Worin liegt die historische Bedeutung des Gerichtshofs?

Der Internationale Militärgerichtshof verankerte juristisch die Zerschlagung des Faschismus. Zudem wurde in der Satzung des Gerichtshofs, die von der Uno verabschiedet wurde, der Begriff „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ geprägt. Der Nürnberger Gerichtshof legte damit die Grundlage für das internationale Strafrecht.

Der Internationale Militärgerichtshof in Zahlen:

Der erste Nürnberger Prozess dauerte ein Jahr.

Es fanden 403 öffentliche Verhandlungstage statt.

Es traten 101 Zeugen der Verteidigung auf.

Mehr als 300 000 schriftliche Aussagen und rund 3 000 Dokumente wurden ausgewertet.

Das Medieninteresse am Prozess war enorm: 250 der 350 Plätze im Gerichtssaal wurden an Journalisten vergeben.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

Weiterlesen

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!