Ende der Schonfrist: Verstöße gegen das Rauchverbot werden sanktioniert

Wer an Arbeitsplätzen, auf Geländen und in Räumlichkeiten von Bildungs-, Kultur- und Sportstätten, in Treppenhäusern von Wohnhäusern, auf Bahnhöfen oder Flughäfen raucht, muss nun mit Strafen zwischen 11 und 35 Euro rechnen. Foto: RIA Novosti

Wer an Arbeitsplätzen, auf Geländen und in Räumlichkeiten von Bildungs-, Kultur- und Sportstätten, in Treppenhäusern von Wohnhäusern, auf Bahnhöfen oder Flughäfen raucht, muss nun mit Strafen zwischen 11 und 35 Euro rechnen. Foto: RIA Novosti

Bisher sind nur einige Teile des Gesetzes in Kraft, diese sollen nun aber konsequent angewandt werden. Ab Sommer 2014 wird der Nichtraucherschutz noch einmal deutlich ausgeweitet.

Seit Freitag wurde das Rauchen an Orten, die das Antitabakgesetz als Nichtraucherzonen definiert, teuer. Wer an Arbeitsplätzen, auf Geländen und in Räumlichkeiten von Bildungs-, Kultur- und Sportstätten, in Treppenhäusern von Wohnhäusern, auf Bahnhöfen oder Flughäfen raucht, muss nun mit Strafen zwischen 11 und 35 Euro rechnen.

Gegenwärtig tritt lediglich ein Teil der Maßnahmen gegen den Tabakkonsum in Kraft. Ab 1. Juli 2014 wird auch das Rauchen in Bars und Restaurants, Wohnheimen, Hotels, Fernzügen und auf Bahnsteigen von Vorortbahnen verboten sein.

Nach wie vor gelten Kinder und Jugendliche als besonders schutzbedürftig, betonte der Duma-Abgeordnete Wjatscheslaw Timtschenko. „Daher sind die Strafen für den Verkauf von Tabakerzeugnissen an diese Gruppen empfindlich hoch", erklärte er. Zivilpersonen werden künftig mit Bußgeldern in Höhe von 70 bis 115 Euro, Beamte mit 700 bis 1 150 Euro und Organisationen mit 2 275 bis 3 185 Euro belegt. Auch das Rauchen auf Kinderspielplätzen ist nicht mehr erlaubt. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung werden Bußgelder von 45 bis 68 Euro fällig.

Bestraft werden soll auch, wer Minderjährige zum Rauchen verleitet. Hier drohen Bußgelder in Höhe von 22 bis 45 Euro. Machen sich solcher Handlungen die Eltern eines Kindes oder deren gesetzliche Vertreter schuldig, so kostet sie das 45 bis 67 Euro.

Sanktionen sind auch für das Darstellen von Tabakerzeugnissen und deren Konsum in neu produzierten und für Kinder bestimmten audiovisuellen Werken vorgesehen. Für Beamte beträgt die Strafe im Falle eines Zuwiderhandelns gegen diese Regelung 455 bis 1 135 Euro, für Organisationen 2 275 bis 4 550 Euro.

Die „Anti-Tabak-Maßnahmen" traten bereits zum 1. Juli 2013 in Kraft. Während einer Übergangszeit wurden Verstöße gegen das neue Gesetz jedoch nicht sanktioniert. Es musste erst noch ein Verfahren zur Erhebung der Bußgelder entwickelt werden.

Der eigentliche Etappensieg in dieser Phase der Bekämpfung des Tabakkonsum sei aber auch nicht in der Bestrafung der ganz normalen

Raucher, sondern im vollständigen Verbot der Tabakwerbung und der Sanktionierung von Organisationen und Unternehmen zu sehen, die sich weigerten, die Raucherräume für ihre Beschäftigten abzuschaffen, erklärte der Vorsitzende der Antitabakkoalition Dmitri Janin gegenüber der Zeitung „Kommersant".

„Die Behörden haben bislang keine Anweisungen erhalten, wie man das Gesetz anwenden soll. Man hat noch nicht einmal damit angefangen, deren Mitarbeiter über die Abfassung von Protokollen bei Verstößen gegen das Rauchverbot zu unterrichten", erklärte Maichail Paschkin, Vorsitzender der unabhängigen Polizeigewerkschaft Moskaus. Es sei zu erwarten, dass die „Polizei erst aktiv wird, wenn Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen sind", so Paschkin weiter.

 

Menschenrechtsaktivisten finden das Anti-Tabak-Gesetz zu streng

Unterdessen hat sich in Moskau ein selbst organisiertes Aufklärungs- und Kontrollteam im Kampf gegen das Rauchen formiert. Etwa 20 Personen informieren seit mehreren Monaten ihre Mitbürger auf der Straße über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Das Ziel dieser Initiative sei laut Julia,

einer Mitstreiterin dieses Teams, „den Mechanismus in Gang zu setzen, der auch ohne uns einmal funktionieren soll". Sie erklärt, welchen Effekt ihre Arbeit haben soll: „Wenn wir jemanden in einer rauchfreien Zone rauchen sehen, dann werden wir diesen Verstoß bei der Polizei melden, damit sie aktiv wird und Verbotsschilder aufstellt. Hier und da werden Aschenbecher verschwinden und Schilder angebracht werden." Sie hofft, dass ihre Arbeit Früchte tragen und die Polizei nach dem 15. November ihre Aufgaben wahrnehmen werde.

Manche Bestimmungen des neuen Gesetzes sind nach Auffassung von Menschenrechtsorganisationen allerdings zu streng. Jelena Topolewa, die dem Präsidentenrat für Menschenrechtsfragen angehört, ermahnt zur Rücksichtnahme und verweist auf die klimatischen Bedingungen in Russland: Wenn Raucher etwa bei Minusgraden aus den Restaurants gejagt würden, könnten sie sich eine Lungenentzündung einfangen, sagt sie.

Anatoli Kutscherena, Mitglied der Gesellschaftskammer, spricht sich ebenfalls für eine Relativierung des Anti-Tabak-Gesetzes aus: „Meiner Meinung nach darf in Fernzügen und auf Bahnsteigen kein Rauchverbot gelten, wenn dort keine Raucherräume eingerichtet wurden. Es spricht überhaupt nichts dagegen, in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen entsprechende Räume zu schaffen, und das sollte im Gesetz auch festgeschrieben werden."

Auf der Grundlage von Material aus der Zeitung „Kommersant", der Nachrichtenagentur RIA-Novosti und der Nachrichtenwebseite Newsru.com.

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