Russisches Verfassungsgericht verbietet Abschiebung wegen HIV-Infektion

Russisches Verfassungsgericht stärkt die Rechte HIV-infizierter Migranten. Foto: Alexej Danitschew/RIA Novosti

Russisches Verfassungsgericht stärkt die Rechte HIV-infizierter Migranten. Foto: Alexej Danitschew/RIA Novosti

Ein Gesetz, das eine Abschiebung von HIV-infizierten Migranten ermöglichte, wurde vom russischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Menschenrechtler und Patientenorganisationen begrüßen die Entscheidung, fordern aber noch mehr Aufklärung über HIV.

Das russische Verfassungsgericht hat eine Reihe von Gesetzen zur rechtlichen Stellung von Ausländern in Russland für verfassungswidrig erklärt. Eines dieser Gesetze hätte zum Beispiel ein Einreiseverbot oder die Abschiebung HIV-infizierter ausländischer Staatsbürger oder Staatenloser ermöglicht, selbst dann, wenn sie in Russland ihren ständigen Wohnsitz hätten.

Das Gesetz erklärte Personen, die eine „reelle Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen" zu unerwünschten Personen, denen die sofortige Abschiebung droht. HIV-Infektionen galten als solch eine „reelle Gefahr". Zudem wurde die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis an die Vorlage eines ärztlichen Attests beim Föderalen Migrationsdienst FMS geknüpft. Aus diesem musste hervorgehen, dass keine HIV-Infektion vorliegt.

Dagegen hatten zwei ukrainische und eine moldauische Staatsangehörige geklagt, die mit russischen Staatsbürgern verheiratet sind. Sie sollten Russland wegen ihrer HIV-Infektionen verlassen. Richter Nikolai Melnikow sah im der Entscheidung zugrundeliegenden Gesetz einen Verfassungsverstoß.

 

Mehr Aufklärung über HIV notwendig

„Ein HIV-positiver Mensch darf nicht vorbehaltlos als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft werden. Wenn dieser Mensch Familie hat, ein anständiges soziales Verhalten an den Tag legt und in ärztlicher Behandlung ist, verstößt eine Einreiseverweigerung oder Abschiebung allein aufgrund der HIV-Infektion zweifellos gegen seine Rechte", erklärt Maria Onufrijewa, Leiterin des gemeinnützigen Vereins „Gemeinschaft von Menschen, die mit HIV leben". Sie begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts. „Wir betrachten diese Entscheidung als ernsthaften Fortschritt für den Schutz der Rechte HIV-infizierter Menschen. Die Familie hat zweifelsohne einen hohen Wert und ihrem Schutz muss eine höhere Priorität eingeräumt werden als der Migrationspolitik", so Onufrijewa.

Alexander Sawerski, Vorsitzender der Liga für Patientenschutz, weist darauf hin, dass es HIV-Infizierte im russischen Alltag ohnehin schon schwer genug hätten. „Arbeitgeber versuchen, Informationen über den Gesundheitszustand ihrer Angestellten zu bekommen und drängen auf eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber behandelnden Ärzten", erklärt er. Sawerski betont, dass die meisten Vorbehalte und Ängste gegenüber HIV-Infizierten unbegründet seien und mit einem unangemessenen Verhalten einhergingen. Er fordert vom Staat und gemeinnützigen Vereinen mehr Aufklärungsarbeit über den Umgang mit HIV.

Onufrijewa will, dass die rechtlichen Regelungen in Bezug auf HIV-Infektionen regelmäßig überarbeitet und dem aktuellen Forschungsstand

angepasst werden sollten. Alexander Brod, Leiter des Moskauer Büros für Menschenrechte und Mitglied des Präsidialrats Zivilgesellschaft und Menschenrechte, erinnert daran, dass Valentina Matwijenko, Sprecherin des Föderationsrates, noch im Februar gefordert hatte, rechtliche Regelungen zur Abschiebung von Migranten, die an Aids und Tuberkulose leiden, zu schaffen. „Der Staat kann nicht in einer komplizierten wirtschaftlichen Situation zusätzlich die Verantwortung für diese einreisenden Kranken übernehmen. Etwas anderes ist es, wenn ein Mensch schon vorher in Russland gearbeitet hat und erst hier erkrankt ist. Dann muss alles dafür getan werden, um ihm auch hier zu helfen", so Matwijenko.

 

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