Zwangsheirat? Tschetschenischer Polizist nimmt 17-Jährige zur Zweitfrau

Tschetschenischer Polizist Naschud Gutschigow (57) hat am Wochenende die 17-Jährige Cheda Gojlabijewa geheiratet. Menschenrechtler vermuten eine Zwangsehe. Foto: AP

Tschetschenischer Polizist Naschud Gutschigow (57) hat am Wochenende die 17-Jährige Cheda Gojlabijewa geheiratet. Menschenrechtler vermuten eine Zwangsehe. Foto: AP

30 Jahre trennen die Braut von ihrem Ehemann. Die 17-jährige Schülerin ist zudem bereits die zweite Frau des tschetschenischen Polizisten, der sie nun geheiratet hat. Menschenrechtler sind empört über die Hochzeit, an der auch Tschetscheniens Oberhaupt Ramsan Kadyrow teilnahm, und sprechen von einer Zwangsheirat.

Seit Ende April verfolgen russische Medien die Geschichte einer 17-Jährigen, die sie Cheda Gojlabijewa nennen. Sie stammt aus einem Dorf in Tschetschenien und sollte nach Berichten der liberalen Zeitung „Nowaja gaseta" mit dem Chef der lokalen Polizeibehörde verheiratet werden. Naschud Gutschigow ist 30 Jahre älter als die Braut. Die Eltern, so die „Nowaja gaseta" seien strikt gegen eine Hochzeit ihrer Tochter mit einem Mann gewesen, der „ihr Großvater sein könnte", hieß es. Die Familie behauptete jedoch, bedroht worden zu sein, die Tochter würde „wenn nötig, mit Gewalt weggenommen".

„Nowaja Gaseta" sprach mit Gutschigow, der Heiratspläne mit der Schülerin bestritt. Er habe bereits eine Frau, sagte er. Am vergangenen Wochenende fand die Hochzeit nun doch statt. Tschetscheniens Oberhaupt Ramsan Kadyrow teilte dies auf Instagram mit. Kadyrow, der mit Gutschigow persönlich bekannt sei, soll Ehrengast der Hochzeit gewesen sein. Kadyrow erklärte, die Eltern der Schülerin hätten ihren Segen für die Hochzeit gegeben.

Nachdem die „Nowaja gaseta" über den Fall berichtete, muss sie ihre Arbeit in Tschetschenien nun einstellen. Auch der tschetschenische Medien- und Informationsminister musste seinen Hut nehmen. Kadyrow hatte sich empört, dass eine Moskauer Zeitung über den Fall berichtete, nicht aber die örtlichen Medien.

 

Frühe Eheschließungen sind im Kaukasus Normalität

Inzwischen hat sich die Hochzeit zu einem Skandal auf föderaler Ebene ausgeweitet. Polygamie ist in Russland verboten. Der Vorwurf von Zwangsheirat und der Durchsetzung der Scharia-Gesetzgebung stehen im Raum. Kritik rief auch das Verhalten von Pawel Astachow, dem Kinderrechtsbeauftragten der Russischen Föderation, hervor, der sich weigerte, in den Konflikt einzugreifen. In einer Pressemitteilung erklärte er, es habe keine Klagen seitens der Eltern oder von nahen Verwandten gegeben. „Bei uns schützt man nicht gegen den eigenen Willen", so der Politiker. Diese Passivität wurde im russischen Parlament kritisiert, wo der Kinderrechtsbeauftragte daran erinnert wurde, dass laut der russischen Verfassung Mutterschaft und Kindheit unter staatlichem Schutz stünden. Später sagte Astachow dem Radiosender "Russkaja sluschba nowostej", in so jungen Jahren zu heiraten sei im Kaukasus nicht ungewöhnlich. Die Untergrenze des heiratsfähigen Alters werde von den Regionalbehörden festgesetzt. "Diese Untergrenze liegt in Tschetschenien bei 17, in Baschkortostan bei 14 und in der Region Moskau bei 16 Jahren" gab Astachow zu bedenken.

"Die Verheiratung von jungen Mädchen aus ländlichen Gegenden mit älteren Männern ist verbreitete Praxis", erzählt auch Grigorij Schwedow, Chefredakteur des Online-Portals Kawkasskij usel (zu Deutsch - "kaukasischer Knoten") und Kaukasusexperte. Oft seien dies Zwangsehen, die Mädchen zuvor psychischem Druck ausgesetzt. Sich darüber zu beklagen sei dort jedoch nicht üblich, so Schwedow und fügt hinzu: „Das liegt auch an fehlenden Gesetzen zum Schutz der Betroffenen."

 

Polygamie ist offiziell verboten

In der Öffentlichkeit sorgte indes weniger der große Altersunterschied für Empörung. Viele Beispiele für entsprechende Verbindungen wurden angeführt, wenn es auch Kritik an der Minderjährigkeit der Braut gab. Vielmehr störte man sich aber an der Polygamie des Polizisten. Der Vorsitzende des Präsidialrats für Menschenrechte Michail Fedotow wandte sich an die Staatsanwaltschaft und die Menschenrechtsbeauftragte Ella Pamfilowa an die Führung Tschetscheniens.

Laut russischer Gesetzgebung ist Polygamie verboten, in islamisch dominierten Republiken der Russischen Föderation erlaubt die Scharia es

Männern jedoch, bis zu vier Ehefrauen zu haben. Solche Ehen werden durch den Imam oder Qādī geschlossen, aber „sie haben keine Rechtswirkung, deshalb zählen sie auch nicht als Gesetzesverstoß", sagt Wladimir Bobrownikow, Leiter des Kaukasus-Bereichs am Ostkundeinstitut der Russischen Akademie der Wissenschaften. Kamilschan Kalandarow, Oberhaupt der gesamtrussischen muslimischen Organisation Al Chak, sieht kein Konfliktpotential zwischen russischer Gesetzgebung und Scharia. Es habe in Tschetschenien noch keinen Fall gegeben, in dem vor dem Standesamt eine Vielehe geschlossen worden sei. Auch Naschud Gutschigow sei mit seiner ersten Ehefrau nur nach islamischem Recht verheiratet. Kalandarow mahnt, dass man das Leben in den muslimischen Republiken in Russland ohnehin nicht nach Moskauer oder westlichen Maßstäben bewerten dürfe.

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