Adoptionsverbot: Europäischer Gerichtshof verurteilt Russland

Gegen das Adoptionsverbot für US-Bürger fand in Sankt Petersburg im Januar 2013 eine Protestaktion statt. Tausende Demonstranten beteiligten sich mit Plakaten, die Aufschriften trugen wie „Kinder sind nicht Ihr Eigentum!“ (links) oder „Nehmen Sie den Kindern nicht ihre Zukunft weg!“ (rechts).

Gegen das Adoptionsverbot für US-Bürger fand in Sankt Petersburg im Januar 2013 eine Protestaktion statt. Tausende Demonstranten beteiligten sich mit Plakaten, die Aufschriften trugen wie „Kinder sind nicht Ihr Eigentum!“ (links) oder „Nehmen Sie den Kindern nicht ihre Zukunft weg!“ (rechts).

Reuters
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland für sein Adoptionsverbot für US-Bürger abgestraft. Konsequenzen für die Gesetzgebung hat das Urteil jedoch nicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Russland verurteilt: Es gab 45 US-amerikanischen Familien Recht, die wegen des Vorwurfs der Diskriminierung gegen die russische Regierung geklagt hatten. Im Jahr 2012 hatten sie Adoptionsanträge in Russland gestellt, doch diese wurden gestoppt, weil Russland am 28. Dezember 2012 ein Adoptionsverbot für US-Bürger durchsetzte.

Dieses Adoptionsverbot wurde inoffiziell nach Dima Jakowlew benannt, einem zwei Jahre alten russischen Kind, das von einem US-amerikanischen Paar adoptiert wurde und 2008 infolge von Fahrlässigkeit seiner Adoptiveltern ums Leben kam. Das Verbot gilt als Antwort auf den in den USA verabschiedeten Magnitsky Act. Dieser untersagt es russischen Staatsbürgern, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, die Einreise in die USA. Kritiker verurteilten das Adoptionsverbot mit der Begründung, es nähme vielen Waisenkindern die letzte Chance auf eine Familie.

Kein Grundsatzurteil

Zur Begründung des Urteils, das am Dienstag bekannt gegeben wurde, sagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das Dima-Jakowlew-Gesetz habe die Rechte der potenziellen Adoptiveltern verletzt. Die Adoptionsverfahren seien bereits in der Abschlussphase gewesen – die nötigen Unterlagen hätten vorgelegen, eine emotionale Bindung zwischen ihnen und den Kindern sei im Entstehen gewesen.

Russland habe zudem gegen den Artikel des Diskriminierungsverbots der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen. Russland wurde zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 3 000 Euro pro Kläger verurteilt.

Der russische Richter Dmitrij Dedow, der an dem Urteil mitwirkte, betont, die Summe sei eher symbolisch zu verstehen und auch das Urteil selbst solle man nicht überbewerten. Nicht das Gesetz an sich sei diskriminierend, hebt Dedow hervor, sondern lediglich die Behandlung der klagenden Familien, deren Adoptionsverfahren abrupt gestoppt wurden.

Das Verbot bleibt in Kraft

Russland hat bereits Protest angemeldet: Die Abgeordnete der Staatsduma Elena Misulina nannte das Urteil „eine grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands“ und der stellvertretende Justizminister Georgij Matjuschkin kündigte Berufung an.

Auch wenn diese nicht akzeptiert werden würde, so hätte das Urteil des Gerichtshofs ohnehin keinen Einfluss auf die russische Gesetzgebung, bemerkt der Rechtsanwalt Alexander Manow in einem Gespräch mit RBTH. Denn laut einem Urteil des russischen Verfassungsgerichts muss Russland Urteile des Europäischen Gerichtshofs nicht akzeptieren, wenn sie der russischen Verfassung widersprechen.  

Zudem, so fügt Manow hinzu, fordere das Urteil keine Abschaffung des Adoptionsverbots. Russland sei lediglich zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt worden. 

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