Dopingbekämpfung: Russland will Sportler künftig strafrechtlich verfolgen

Der Olympiasiegerin von Peking 2008 und Silbergewinnerin von London 2012 im Gehen, Olga Kaniskina, wurden infolge des Doping-Skandals sämtliche Titel seit 2012 entzogen.

Der Olympiasiegerin von Peking 2008 und Silbergewinnerin von London 2012 im Gehen, Olga Kaniskina, wurden infolge des Doping-Skandals sämtliche Titel seit 2012 entzogen.

Anton Denisov / RIA Novosti
Die Duma wird über neues Anti-Doping-Gesetz abstimmen.

Russische Sportler könnten wegen Dopings zukünftig strafrechtlich verfolgt werden. So sieht es ein Gesetzesentwurf vor, der auf Initiative der Antidopingkommission des russischen Olympischen Komitees in die Duma eingebracht wurde.

Die Kommission wurde von Wladimir Putin im Zuge des Doping-Skandals ins Leben gerufen. Ihre zentrale Aufgabe: Die Umsetzung des nationalen Anti-Doping-Plans und die Normalisierung der Beziehungen zum Internationalen Olympischen Komitee sowie der Welt-Antidopingagentur, sagte der Kommissionspräsident und IOC-Ehrenmitglied, Witalij Smirnow. Die Weltsportgemeinschaft solle ein einheitliches und transparentes Antidopingsystem bekommen, fügte er hinzu.

Die Kommission will die Russische Antidopingagentur RUSADA von staatlichen Stellen finanziell unabhängig machen. Der Gründer- und möglicherweise der Verwaltungsrat der Agentur werden ausgetauscht: „Ich hoffe dies wird das Vertrauen in unser Antidopingsystem und die Organisation des Sports in unserem Land wiederaufbauen“ erklärte der russische Vize-Premier Arkadij Dworkowitsch gegenüber dem Nachrichtenportal „R-Sport“.

Mehr internationales Vertrauen für russischen Sport erhofft sich auch der Ehrenvorsitzende des Russischen Fußballbundes und Mitglied der Antidopingkommission Wjatscheslaw Koloskow: „Nach unserer ersten Sitzung haben wir Briefe vom IOC und der WADA erhalten, die die Einrichtung unserer Kommission begrüßen“, sagte Koloskow RBTH.

Die Duma wird sich mit den Vorschlägen der Kommission bereits in neuer Zusammensetzung nach den Neuwahlen am 18. September befassen.

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