Zahl getöteter Soldaten: Eine Frage der Geheimhaltung?

Bild: Konstantin Maler

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Ab sofort müssen die Zahlen der in Sondereinsätzen des Militärs gefallener Soldaten ganz offiziell nicht mehr genannt werden. Der Politologe Georgij Bowt kritisiert unscharfe Formulierungen in Wladimir Putins Erlass zu Staatsgeheimnissen. Die russische Öffentlichkeit scheine sich indes wenig dafür zu interessieren und sei noch nicht bereit, mehr Kontrolle über die Gewaltorgane zu fordern.

Wladimir Putins Präsidentenerlass über die Klassifizierung von Personalverlusten im Rahmen von Sondereinsätzen des Militärs als Staatsgeheimnis rief zwar Reaktionen in den russischen sozialen Netzwerken hervor, aber der öffentliche Raum blieb von größeren Protesten verschont. Die erdrückende Mehrheit der Gesellschaft ließ diese Neuigkeit kalt. Es waren nur ein paar kritische Äußerungen liberaler Politiker zu hören, aber Klage gegen den Erlass vor dem Obersten Gerichtshof reichte lediglich eine Organisation ein – die Stiftung Swoboda informazii (zu Deutsch Informationsfreiheit). Die Organisation stellte kürzlich ihre Aktivitäten ein, nachdem sie durch das Justizministerium als „ausländischer Agent" klassifiziert worden war. „Ausländischer Agent" ist in Russland die Bezeichnung für Nichtregierungsorganisationen, die vom Ausland finanziert werden und sich politisch betätigen – ein Begriff, der durch das Justizministerium recht frei ausgelegt wird.

Chancen vor Gericht haben die Kritiker des Erlasses wohl kaum. Juristisch betrachtet ist an dem Ukas kaum zu rütteln. Laut der russischen Verfassung (§ 29, Punkt 4) ist durch die Föderale Gesetzgebung zu regeln, was ein Staatsgeheimnis darstellt. Ein entsprechendes Gesetz wurde 1997 verabschiedet. Zwei Jahre zuvor hatte Boris Jelzin durch einen Ukas die Personalverluste des Verteidigungsministeriums im Rahmen von Militäreinsätzen zum Staatsgeheimnis ernannt. Putins Ukas stellt lediglich eine Erweiterung des Jelzin-Erlasses dar. Es gab schon öfter Änderungen an Präsidentenerlassen. Lediglich die Liste der Informationen, die nicht zu Staatsgeheimnissen erklärt werden können, gilt bisher als sakrosankt. In Russland gehören dazu Informationen über Katastrophen und besondere Vorkommnisse, die eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Bürger darstellen. Genauso gelten Informationen zum Zustand der Umwelt, des Gesundheitswesens, des Sanitätswesen, der Demografie, Bildung, Kultur und Landwirtschaft sowie der Kriminalität als zwingend zu veröffentlichen. Ebenfalls sollen Angaben über Vergünstigungen, Abfindungen und Sozialleistungen für Bürger, Beamte, Betriebe, Einrichtungen und Organisationen sowie Informationen über Verletzungen von Menschenrechten und Grundfreiheiten nicht zu Staatsgeheimnissen erklärt werden. Auch Angaben zu den Gold- und Valutareserven des Staates sowie dem Gesundheitszustand hochgestellter Beamter sowie über Gesetzesverletzungen durch staatliche Behörden und deren Mitarbeiter werden in der Regel nicht geheim gehalten. Von Personalverlusten ist jedoch, wie wir hier sehen können, nicht die Rede.

 

Auch vorher gab es keine Veröffentlichungspflicht

Zudem kann Putins Pressesprecher Dmitrij Peskow wohl kaum der Lüge bezichtigt werden, wenn er sagt, dass dieser Erlass nicht im Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine stehe. Das russische Verteidigungsministerium veröffentlicht seit 2011 praktisch keine Angaben mehr zu seinen Personalverlusten in Friedenszeiten. Dafür verantworten musste sich bisher niemand, da das Gesetz keine Verpflichtung zur Veröffentlichung solcher Angaben vorsah. Lediglich ein paar Menschenrechtsorganisationen haben bisher versucht, vom Militär entsprechende Zahlen zu bekommen, hatten damit aber wenig Erfolg. So gab es zum Beispiel auf die 17 Anfragen, die Anfang 2015 von der Organisation Soldatenmütter aus Sankt Petersburg zu den in den Jahren 2013 und 2014 gefallenen Militärangehörigen gestellt wurden, lediglich von einer Einheit eine Antwort. Der überwiegenden Mehrheit der befragten Militärs war die Anfrage nicht einmal ein formelles Antwortschreiben wert. Geahndet wird ein solches Verhalten nicht.

In Putins Erlass gibt es allerdings einige schwammige Formulierungen. So kennt das russische Recht den Begriff „Sondereinsatz" als solchen nicht. Deshalb lässt sich schwer bestimmen, was dazu zählt und was nicht. Kritiker des Erlasses nehmen an, dass man dazu alles zählen könne, was in der Armee passiert und in dessen Folge ein Angehöriger des Militärs ums Leben kommt. Hingegen bin ich selbst der Meinung, dass die Formulierung „im Rahmen von Sondereinsätzen" den Bereich der Geheimhaltung einengt, zumindest aber Grundlage für eine Klage vor Gericht bietet. Auf diese Weise ließe sich klären, ob und auf wessen Befehl ein entsprechender Sondereinsatz überhaupt durchgeführt wurde.

Im Verteidigungsministerium wurden seit 2009 Spezialeinsatztruppen gebildet, deren Aktivitäten für sich genommen bereits der Geheimhaltung unterliegen. Ihre Stärke ist offiziell nicht bekannt. Bedeutet das nun, dass zu den „Verlusten im Rahmen von Sondereinsätzen" nur jene Gefallenen zählen, die zu diesen Spezialeinheiten gehören? Auch das bleibt unklar. Das wird wie immer von der Rechtsanwendungspraxis bestimmt werden, die ihrerseits durch den „politischen Willen" geprägt ist. Die Auslegung der Gesetze ist in Russland ein Vorrecht der Exekutive. Dieser Erlass hat die gängige Praxis letztlich nur gesetzlich verankert und gleichzeitig allen möglichen Menschenrechtlern die Möglichkeit genommen, wegen des Vorgehens von Militär und Geheimdiensten „Informationsskandale anzuzetteln".

Die mangelnde Stichhaltigkeit vieler juristischer Vorgaben für die Tätigkeit des russischen Geheimdienstes und Militärs spiegelt den gegenwärtigen Zustand der russischen Gesellschaft insgesamt wider. Sie ist ein Beleg dafür, dass die Menschen in Russland noch nicht dazu bereit sind, eine schärfere Kontrolle der Gewaltorgane durch die Öffentlichkeit einzufordern. Zu dieser Kontrolle zählt auch der öffentliche Zugang zu Informationen.

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