Pussy Riot und Greenpeace-Aktivisten erhalten Amnestie

Dem Dekret zum Amnestie nach werden 10 000 bis 25 000 Personen freikommen, unter ihnen die Mitglieder der Gruppe Pussy Riot. Foto: Reuters

Dem Dekret zum Amnestie nach werden 10 000 bis 25 000 Personen freikommen, unter ihnen die Mitglieder der Gruppe Pussy Riot. Foto: Reuters

Die Sängerinnen der Band Pussy Riot könnten schon bald wieder auf freiem Fuß sein. Das russische Unterhaus billigte einen Amnestie-Entwurf des Präsidenten. Insgesamt sollen im Rahmen der Amnestie 10 000 bis 25 000 Menschen aus der Haft entlassen werden.

Die russische Staatsduma, das Unterhaus des russischen Parlaments, nahm ein Dekret zur Amnestie an, das zum Ende der Woche in Kraft tritt. Es ist an das 20-jährige Jubiläum der russischen Verfassung geknüpft. Dem Dokument nach werden 10 000 bis 25 000 Personen freikommen, unter ihnen die Mitglieder der Gruppe Pussy Riot und die Greenpeace-Aktivisten.

Von der Amnestie werden die am wenigsten geschützten Gruppen von Verurteilten, mutmaßlichen Tätern und Angeklagten profitieren, sowie Personen, die sich um Russland auf bestimmte Weise verdient gemacht haben.

„Unter den bezeichneten Gruppen sind Personen, die Verbrechen als Minderjährige begangen haben, Frauen mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Frauen über 55 und Männer über 60, Schwerbehinderte der

ersten und zweiten Kategorie, sowie Personen, die an Räumungsarbeiten nach dem Unfall im Atomkraftwerk Tschernobyl beteiligt waren, Angehörige des Militärs, Mitarbeiter von Ämtern des Innenministeriums der Russischen Föderation und von Organen der Exekutive in der Strafverfolgung sowie andere Personen, die an Kampfhandlungen oder der Verteidigung des Vaterlandes teilgenommen haben", heißt es im Erklärungsschreiben zum Text des Gesetzentwurfs.

Sie alle werden nur freigelassen, wenn es ihre erste Straftat war und die Haftstrafe dem Urteil nach fünf Jahre nicht überschreitet. Der Amnestiebeschluss wird nicht vom Föderationsrat bestätigt und nicht vom Präsidenten unterschrieben – der Verfassung zufolge ist die Amnestieerklärung ein ausschließliches Recht der Staatsduma.

Auf diese Weise werden die Mitglieder der Band Pussy Riot, ein Teil der Angeklagten im „Bolotnaja"-Fall und die Greenpeace-Aktivisten unter die Amnestie fallen. Die 30 Besatzungsmitglieder der Arctic Sunrise, die der Störung der öffentlichen Ordnung bezichtigt werden, könnten noch vor Beginn der Gerichtsverhandlung amnestiert werden, und die nach demselben Anklagepunkt verurteilten Nadeschda Tolokonnikowa und Marija Aljochina von Pussy Riot würden nur wenige Monate vor Ablauf ihrer regulären Haftstrafe in die Freiheit entlassen.

 

Einige Gruppen sind von der Amnestie ausgeschlossen

 Die Staatsduma sprach sich dagegen aus, nach Artikel 282 des Strafgesetzbuchs, also wegen Anstiftung zum Hass oder Verfeindung sowie gleichwertiger Verletzung der Menschenwürde, verurteilten Straftäter ebenfalls zu amnestieren.

Die Parlamentarier bekamen auch die Empfehlung, Angeklagte von Verfahren zu Übergriffen von Beamten unter Anwendung von Gewalt oder Sondereinsatzmitteln auszuschließen. Das Komitee hatte außerdem die Empfehlung abgegeben, die Amnestie nicht auf Terroristen, Pädophile und Drogensüchtige auszuweiten. Die Parlamentarier stimmten im Verlauf der

Anhörung des Gesetzentwurfs der Meinung des Komitees zu.

Der Staatsduma wurden insgesamt zehn verschiedene Amnestieprojekte vorgelegt. Die Variante, die von Präsident Wladimir Putin vorgeschlagen wurde, erhielt die meisten Stimmen, insgesamt 442, während für die anderen Projekte 88 bis 157 Abgeordnete stimmten.

Einer Verurteilung wird so allem Anschein nach der ehemalige Verteidigungsminister Anatolij Serdjukow umgehen können, gegen dem zurzeit eine Anklage wegen Fahrlässigkeit vorbereitet wird. Die anderen Beteiligten im Korruptionsfall von „Oboronserwis" können hingegen nicht mit einer Amnestie rechnen, ebenso wenig wie der Oppositionelle Alexej Nawalny.


Zweifel an der Richtigkeit bleiben

 Nach Berechnung des Menschenrechtsbeauftragten Wladimir Lukin sollen ungefähr 2 000 Menschen aus den Haftanstalten entlassen werden, während die Amnestie insgesamt über 20 000 angeklagte und verurteilte Personen betreffen wird. Der Ombudsmann sagte, die Entscheidung sei richtig gewesen, „keine Personen in die Amnestie aufzunehmen, die als Staatsvertreter gefoltert haben. Sie sind eine Schande für den Staat."

Ebenso befürwortet er die Ausweitung der Amnestie auf Teilnehmer von Massenprotesten. Lukin versicherte, er sehe „die Sorgen des Staates, dass sich eine breitere Amnestie auf die Kriminalitätsrate auswirken könnte", und erachte die Sorgen für begründet. „Trotzdem besteht die Möglichkeit, die Amnestie größer anzulegen", zitiert die Nachrichtenagentur „ITAR-TASS" den Menschenrechtsschützer.

Olga Kostina, Mitglied der Gesellschaftskammer Russlands und Vorsitzende der Leitung der gesellschaftlichen Einrichtung „Soprotiwlenije", begrüßte die Kompromissvariante der Amnestie. Ihrer Ansicht nach würden sonst

Menschen freigelassen, die schwere Verbrechen begangen haben und nicht für eine Rückkehr in die Gemeinschaft bereit sind. „Die Menschenrechtler kritisieren den Präsidenten, vergessen aber, dass der Präsident Rechte für alle Bürger garantieren muss", erklärte sie.

Die Expertin führt aus: „Man muss verstehen, dass sich in unserem Land niemand um ehemalige Häftlinge kümmert, dass es keine entsprechenden Gesetze und Programme gibt. Menschenrechtler ignorieren dieses Problem. Der Menschenrechtsrat riskiert mit seiner breiten Auffassung von ‚politischen Gefangenen', dass auch Pädophile und Gewalttäter, Hooligans und Terroristen freigelassen werden. In Russland erhalten Täter, die in anderen Ländern als Schwerverbrecher gelten, nur mittelschwere Haftstrafen."

Kostina ist überzeugt, dass die Zustände, die im Zuge der Amnestievorbereitung aufgedeckt wurden, einen Anstoß für Reformen in der strafrechtlichen Politik in Russland geben werden. „Viele Länder der ehemaligen UdSSR haben bereits andere Strafgesetze und wir sollten unsere auch verändern", bekräftigte sie.

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