Bolotnaja-Prozess: Gericht fällt Urteil

Die Teilnehmer des „Bolotnaja"-Falls am 24.Februar im Gericht. Foto: Sergej Sawostianow / RG

Die Teilnehmer des „Bolotnaja"-Falls am 24.Februar im Gericht. Foto: Sergej Sawostianow / RG

Gestern sprach das Samoskworezkij-Bezirksgericht Moskau das Urteil für acht Angeklagte im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Unruhen am 6. Mai 2012. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen fünf und sechs Jahren für die Teilnehmer der Demonstrationen beantragt, das Urteil fiel milder aus.

Das Samoskworezkij-Gericht Moskau erklärte die acht Angeklagten im „Bolotnaja"-Prozess für schuldig an der Teilnahme an Massenunruhen und der Gewaltausübung gegenüber Amtsträgern. Der Staatsanwalt hatte zuvor Haftstrafen zwischen fünf und sechs Jahren gefordert.

Die Richterin begann mit der Lesung des Urteils für die Teilnehmer des „Bolotnaja"-Falls bereits am Freitag, schaffte es jedoch nur, einen Teil davon zu verkünden. Dem Gerichtsurteil zufolge wurden die Teilnehmer des „Marsches der Millionen" auf dem Bolotnaja-Platz, der am 6. Mai 2012 in Kämpfen mit der Polizei endete, in den Anklagepunkten „Gewalt gegenüber Hoheitsträgern" und „Teilnahme an öffentlichen Unruhen" für schuldig bekannt.

Ursprünglich mussten sich zwölf Angeklagte vor Gericht rechtfertigen, nach der Amnestie zur Feier des 20-jährigen Bestehens der russischen Verfassung wurden vier Angeklagte von der Strafgerichtsbarkeit befreit. In Haft blieben acht Personen, die zusätzlich der Angriffe auf Polizisten beschuldigt wurden. Niemand von ihnen bekannte sich für schuldig, alle forderten einen Freispruch.

Gestern begann die Lesung des Urteils um 10:30 Uhr nach Moskauer Zeit im Samoskworezkij-Gericht. Alexandra Naumowas wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Entscheidung erklärte die Richterin Natalja Nikischina damit, dass ihre Besserung auch ohne eine Isolation von der Gesellschaft erfolgen könne. Die anderen Beschuldigten erhielten hingegen Haftstrafen: Andrej Barabanow – drei Jahre und sieben Monate Haft im allgemeinen Vollzug, Sergej Kriwow – vier Jahre im allgemeinen Vollzug,

Jaroslaw Belousow – zwei Jahre und sechs Monate, Artjom Sawelow – zwei Jahre und sieben Monate, Stepan Simin, Denis Luzkewitsch und Alexandr Polichowitsch – je drei Jahre und sechs Monate. Der Sachschaden durch die Aktionen auf dem Bolotnaja-Platz in Moskau wurde auf 570 000 Euro bemessen. Simina und Sawelow bekamen geringere Haftstrafen, als die minimalen, weil das Gericht die besonderen Umstände ihrer Fälle, ihrer Person und ihres Gesundheitszustandes berücksichtigte. Alle Angeklagten haben bereits einen Teil der Strafe abgebüßt.

 

Justizexperten sind geteilter Meinung

Das Oberhaupt des Rats des Präsidenten Russlands zur Entwicklung der Zivilgesellschaft und für Menschenrechte Michail Fedotow sprach die Hoffnung aus, dass das Urteil gemildert wird. „Das Gericht sprach wesentlich mildere Urteile aus, als die Anklage gefordert hat und ich hoffe, dass das Urteil im Verlauf der Berufung noch weiter abgemildert wird", kommentierte er die Entscheidung des Gerichts. „Die Tatsache, dass sich die Strafmaßnahmen voneinander unterscheiden und individualisiert sind, könnte dafür sprechen, dass die Richterin einzeln an die Beurteilung der Handlungen jedes der Angeklagten heranging", bemerkte Michail Fedotow.

Der Direktor des Zentrums für Politische Technologien Igor Bunin sagte, dass die Haftstrafen mit drei bis vier Jahren unter den von vielen Beobachtern vermuteten fünf bis sieben Jahren lägen. „Eine solche Herangehensweise kann man vegetarisch und nicht kannibalisch nennen. Massenaufruhr gab es heute bereits schon: Die Menschen wurden verhaftet, ein Protokoll wurde erstellt und sie wurden freigelassen. Ich erwarte nichts Größeres."

Der Direktor des Instituts für Politische Forschung Sergej Markow ist mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden und nennt die Haftstrafen adäquat, „umso mehr, da es keine Schuldbekenntnisse gab". „Die Angeklagten des ‚Bolotnaja'-Falls sind ebensolche Aufständische, wie die der Maidan-Bewegung, nur, dass es ein früheres Stadium war. Es waren ganz klare Massenunruhen. Nun wird man Helden aus ihnen machen, obwohl sie keine sind", sagte der Politikwissenschaftler. Er bemerkte auch, dass keine Massenempörungen in Zusammenhang mit dem Urteil zu befürchten seien, obwohl kleinere Zwischenfälle vorkommen könnten.

Nach Angaben der Moskauer Polizei wurden heute während der Urteilsverlesung in der Nähe des Gerichtsgebäudes ungefähr 200 Personen verhaftet und in verschiedene Polizeiquartiere gebracht. Unter

den Verhafteten sind die Oppositionellen Alexej Nawalnyj, Nadeschda Tolokonnikowa, Marija Aljochina, Pjotr Wersilow und Ilja Jaschin. Am Freitag wurden an der gleichen Stelle über fünfzig Personen verhaftet.

Wie bekannt wurde, planen die Oppositionellen eine „Volksversammlung" auf dem Manegeplatz doch das Bürgermeisteramt verkündete bereits, dass jegliche nicht mit den Behörden abgestimmten Aktionen von der Polizei unterbunden werden. „Die Regierung der Hauptstadt wurde nicht über die Durchführung von Aktionen informiert, aber uns ist bewusst, dass eine Versammlung geplant ist. Wir gaben die Information an die Polizei weiter, die jede Versuche unterbinden wird, eine Aktion ohne die dafür notwendigen Genehmigungen durchzuführen", gab der Vertreter des Departementleiters für Regionale Sicherheit Moskaus Wasilij Olejnikow bekannt.

 

Nach Materialien von Kommersant, Wedomosti und ITAR-TASS 

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