Neue Ermittlungswelle gegen NGOs in Russland

Einsamer Protest vor dem Staatsduma-Gebäude. Die Anschrift lautet: "Die Verschärferung des NGO-Gesetzes ist die Paranoia der Macht". Foto: Reuters

Einsamer Protest vor dem Staatsduma-Gebäude. Die Anschrift lautet: "Die Verschärferung des NGO-Gesetzes ist die Paranoia der Macht". Foto: Reuters

In Russland ansässige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind erneut in das Fadenkreuz der russischen Generalstaatsanwaltschaft geraten. Eine Registrierung als „ausländischer Agent“ ist bislang freiwillig, ein neues Gesetz soll das ändern.

Seit Sommer 2012 gilt in Russland ein Gesetz, das Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die mit ausländischen Geldern finanziert werden und denen eine politische Tätigkeit unterstellt wird, zu einer Registrierung als „ausländischer Agent" beim Justizministerium verpflichtet. Im Februar 2013 begann die russische Generalstaatsanwaltschaft mit einer ersten umfassenden Überprüfung dieser NGOs. Seitdem hat sich erst eine einzige Organisation freiwillig in das Register eingetragen. Nun startete die zweite Phase der Überprüfung.

 

Soldatenmütter als Agenten

Die Kontrollen betrafen bisher sechs Menschenrechtsorganisationen in Tatarstan, Sankt Petersburg und Nischni Nowgorod, denen eine politische Tätigkeit vorgeworfen wird. In Sankt Petersburg durchsuchten die Staatsanwälte die Büros der Organisation „Soldatenmütter Sankt Petersburg", des „Instituts Razvitija Pressy" (Institut für Presseförderung) und des Vereins „Deutsch-Russischer Austausch". Letzterer befasst sich mit dem Austausch innovativer Ideen zwischen sozialverantwortlichen Unternehmen und dem staatlichen Sektor in Russland und Europa.

Vertreter der drei Organisationen berichteten, dass die Staatsanwälte unangemeldet erschienen seien. Sie händigten einen Bescheid über den Beginn einer umfassenden Kontrolle der Rechtskonformität der NGO-Tätigkeiten aus. Darin fordert die Aufsichtsbehörde die Organisationen auf, ihre letzten Satzungsänderungen, ihre Finanzierungsquellen sowie die von ihren Mitarbeitern zwischen 2012 und 2014 durchgeführten Aktionen offenzulegen.

Warum die Staatsanwälte gerade auf diese Organisationen aufmerksam geworden sind, erklärt Ella Poljakowa, Vorsitzende von „Soldatenmütter Sankt Petersburg": „Mir haben die Staatsanwälte ganz offen gesagt, dass sie aufgrund eines Artikels auf uns aufmerksam geworden sind, den wir auf unserer Webseite veröffentlicht haben. Darin wird die Haltung Russlands zur Krim-Frage kritisiert."

Einen ähnlichen Grund für die Durchsuchung gaben die Staatsanwälte gegenüber den Mitarbeitern der Menschenrechtsorganisation „Agora" in Tatarstan und dem „Anti-Folter-Komitee" in Nischni Nowgorod an. Bei „Agora" interessiert sich die Staatsanwaltschaft insbesondere für ein Interview aus dem Jahr 2013, das der Agora-Leiter Pawel Tschikow dem Portal „Business-online" gegeben hat. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft werden im Interview „Einzelheiten dargelegt, die den Beweis für eine Teilnahme der Organisation an einer politischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Russischen Föderation liefern".

 

Pflicht zur Registrierung

Nach der Einführung des NGO-Gesetzes im Sommer 2012 stellten die meisten NGOs den Behörden bereits freiwillig genaue Informationen zu ihrer Tätigkeit zur Verfügung. Daraufhin veranlasste das Justizministerium die Auflösung von „Golos" („Stimme"), einer Vereinigung, die sich mit der Aufdeckung von Wahlmanipulationen beschäftigte.

Unklar ist noch die exakte Definition des Begriffs „politische Betätigung". Das Verfassungsgericht, bei dem die NGOs Beschwerde eingelegt hatten, erklärte das NGO-Gesetz im April diese Jahres als verfassungskonform, machte aber deutlich, dass Kritik an den Staatsorganen nicht generell als Grundlage für die Aufnahme von NGOs in das „Register für ausländische Agenten" angesehen werden darf. Einige Staatsanwälte hatten gefordert, dass grundsätzlich all diejenigen NGOs als „ausländische Agenten" anzusehen sind, die sich mit den Rechten von Armeeangehörigen sowie ökologischen Themen beschäftigen.

Als Grund für die erneute Überprüfung vermuten die Vertreter der NGOs die Unzufriedenheit der Behörden über die Ergebnisse der ersten Kontrollen im vergangenen Jahr. „Ich glaube, die Staatsanwaltschaft will eine Revanche, weil die ersten Kontrollen nicht die gewünschten Resultate gebracht haben", sagt Pawel Tschikow. Er sieht auch eine Verbindung

zwischen den Kontrollen und einer Gesetzesvorlage, die im April vom Abgeordneten der liberal-demokratischen Partei Russlands (LDPR) Andrej Lugowoj in die Staatsduma eingebracht worden ist. Lugowoj schlägt darin vor, ein Zwangsverfahren zur Aufnahme von NGOs in das „Register ausländischer Agenten" einzuführen. „Dieses Gesetz wird am Freitag im Parlament erörtert. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass die Staatsanwälte zu seiner Verabschiedung eine Liste von NGOs vorbereiten wollen, die im Register an erster Stelle stehen werden", erklärte Tschikow. Die regionalen Staatsanwaltschaften, die er um eine Stellungnahme gebeten habe, verweigerten jeglichen Kommentar.

Nach Angaben der Aufsichtsbehörde wurden in Russland bis heute mehr als 200 NGOs ermittelt, die unter die Kategorie „ausländischer Agent" fallen könnten. Gegen mehr als 20 davon sind aktuell Klagen bei russischen Gerichten anhängig. Im „Register ausländischer Agenten" ist bisher lediglich eine Organisation mit dem Namen „Förderung der Konkurrenzfähigkeit in den Ländern der GUS" verzeichnet.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Kommersant.

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