Belgien friert russische Konten ein

Das Vorgehen der belgischen Behörden steht im Zusammenhang mit dem Fall Yukos.  Foto: Wladimir Wjatkin/RIA Novosti

Das Vorgehen der belgischen Behörden steht im Zusammenhang mit dem Fall Yukos. Foto: Wladimir Wjatkin/RIA Novosti

In Belgien und Frankreich wurden die Konten russischer Unternehmen und Organisationen eingefroren, selbst das Botschaftskonto war betroffen. In Russland zeigte man sich empört und bestellte den belgischen Botschafter ein. Das Vorgehen der belgischen Behörden steht im Zusammenhang mit dem Fall Yukos.

Wie das russische Außenministerium mitteilte, wurden in Belgien Konten der russischen Botschaft, der russischen Vertretungen bei der Europäischen Union und Nato sowie weiterer russischer Organisationen eingefroren. Daraufhin bestellte Moskau den belgischen Botschafter ein und überreichte ihm eine Protestnote. Der Kreml betrachtet das Vorgehen Belgiens als „offene unfreundliche Handlung" und als „grobe Verletzung der Normen des Völkerrechts".

Das Außenministerium kündigte in seiner Mitteilung an, „Gegenmaßnahmen gegen das Eigentum des Königreichs Belgien auf dem Boden der Russischen Föderation in Erwägung zu ziehen", wenn die belgischen Behörden nicht „unmittelbar Maßnahmen einzuleiten" bereit wären. Belgien müsse die „verletzten souveränen Rechte der Russischen Föderation" wiederherstellen, forderte das Ministerium.

Am Mittwochabend waren 47 russische und internationale Unternehmen und Organisationen in Belgien aufgefordert worden, binnen 15 Tagen Auskünfte über ihr Vermögen zu geben. Tags darauf erklärte die VTB-Bank, dass auch Konten russischer Unternehmen und diplomatischer Vertretungen in Frankreich gesperrt worden seien. Die Konten der diplomatischen Vertretungen wurden später wieder freigegeben. Zur gleichen Zeit erteilten Frankreich und Belgien eine Anordnung zur Beschlagnahme des Eigentums von russischen Medienunternehmen, darunter der Nachrichtenagenturen Tass und Rossija Segodnja sowie der Allrussischen staatlichen Fernseh- und Radiogesellschaft WGTRK.

Grundlage für das Vorgehen der Behörden in Belgien ist eine Entscheidung eines belgischen Gerichts zur Klage des Unternehmens Yukos Universal Limited, einem Tochterunternehmen der Group Menatep Ltd., die von dem früheren Yukos-Vorstand Leonid Newslin geleitet wird. Das belgische Gericht verweist in seiner Entscheidung auf den Beschluss des Haager Schiedsgerichts vom 18. Juli 2014, nach dem Russland eine Entschädigung von mehr als 1,6 Milliarden Euro zahlen muss. Um die Vollstreckung durchzusetzen, hat Yukos Universal Limited sich nach Informationen der Nachrichtenagentur RIA Novosti an einen Brüsseler Rechtsanwalt gewandt.

 

Eine „unangenehme Tatsache"

Das Gericht ordnete damals zudem an, dass Russland einem anderen GML-Tochterunternehmen, der in Zypern registrierten Hulley Enterprises Ltd., 39,9 Milliarden US-Dollar zahlen muss. 8,2 Milliarden US-Dollar sollen an das Unternehmen Veteran Petroleum Ltd. gehen, das den Yukos-Rentenfonds verwaltet. Gegen das Urteil aus Den Haag hatte die Russische Föderation Berufung eingelegt, sie nannte es „politisch motiviert". Mit den Geldern von den eingefrorenen Konten sollen diese Forderungen beglichen werden. Andrej Kostin von der VTB-Bank erklärte gegenüber der russischen Internet-Zeitung „RBC Daily", dass auf den Konten kleinere Beträge, „ein paar zehntausend Euro", gewesen seien.

Der russische Minister für Wirtschaftsentwicklung, Alexej Uljukajew, bezeichnete die Beschlagnahmung russischen Eigentums in Belgien als rechtswidrig und kündigte an, dass Russland Rechtsmittel einlegen werde. Er bekräftigte, dass Russland es kategorisch ablehne, Forderungen aus dem Yukos-Verfahren zu erfüllen. Er bestätigte, dass lediglich in geringem Umfang Eigentum beschlagnahmt worden sei, doch er betonte, dass „die Tatsache selbst natürlich sehr unangenehm" sei.

Unter Juristen ist das Vorgehen der belgischen Behörden umstritten. Wie der Leiter der Abteilung „Praxis für internationale Rechtsstreitigkeiten und Schiedsangelegenheiten" der Kanzlei Art De Lux Artur Surabjan gegenüber RBTH erklärte, könne staatliches russisches Eigentum, das im Zusammenhang mit der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Funktionen der Russischen Föderation, also zum Beispiel die Räumlichkeiten der Vertretungen oder Konsularabteilungen, nicht beschlagnahmt werden, da diese der diplomatischen Immunität unterliegen. Deshalb müssten die Regierungen Belgiens und Frankreichs oder anderer Staaten, wenn diese sich anschließen sollten, staatliches Eigentum finden, das nicht in Zusammenhang mit diplomatischen Aufgaben stehe. Keine leichte Aufgabe, meint Surabjans.

Einen anderen Standpunkt vertritt Alexander Arutjunow vom Moskauer Anwaltskollegium Arutjunow und Partner. Er geht davon aus, dass Russland möglicherweise irgendwann zahlen müsse, und erinnert an den Fall des Schweizer Unternehmens Noga, das über mehrere Jahre hinweg faktisch Jagd auf staatliches Eigentum der Russischen Föderation im Ausland machte.

 

Politisches Signal?

Vielleicht geht es aber auch weniger darum, dass die ehemaligen Yukos-Aktionäre ihr Geld bekommen, sondern vielmehr um ein politisches Signal der EU in Richtung Moskau. Wie Surabjan meint, zeuge der Umstand, dass sich die Gerichtsvollzieher an Unternehmen und Einrichtungen gerichtet haben, die „juristisch überhaupt nichts mit der Russischen Föderation zu tun" hätten wie die russischen Medienunternehmen, NGOs oder gar die Russisch-Orthodoxe Kirche in Belgien, davon, dass „dies vorerst ein politisch motivierter und kein juristischer Schritt ist. Die Europäische Union gibt auf diese Weise (Russland) zu verstehen, dass es über die Erfüllung der Entscheidungen (des Haager Gerichts), vor allem aber der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachdenken" sollte, sagt Surabjan.

Praktisch gleichzeitig mit Den Haag entschied auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zugunsten der ehemaligen Yukos-Aktionäre und sprach ihnen eine Entschädigung in Höhe von 1,9 Milliarden Euro zu. Auch hier wollte Moskau das Urteil nicht anerkennen. Medienberichten zufolge ist in den Beschlagnahmebescheiden die Unwilligkeit Russlands, die Urteile zu erfüllen, vermerkt worden. Am Donnerstag ließ der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch verlauten, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Ereignissen in Belgien und der Position Russlands gegenüber der Entscheidung des Straßburger Gerichtes gebe.

Andrej Buschujew, einer von sieben Richtern am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die im Yukos-Verfahren den Vorsitz führten, wusste nicht zu sagen, warum man sich in Belgien angeblich auf das Straßburger Urteil berief. Es zeige sich nun ganz klar, dass „die Entscheidungen der internationalen Gerichte zum Yukos-Verfahren äußerst widersprüchlich sind und in vielen Punkten einander sogar ausschließen".

Mehr zum Thema: 

Haager Yukos-Urteil: Wird Russland im Ausland enteignet?

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!