Neues Datenschutzgesetz: Vergessen auf Verlangen

Ab 1. Januar 2016 kann jemand seine Daten löschen, indem er sich direkt an den Domainprovider wendet. Foto: Lori/Legion Media

Ab 1. Januar 2016 kann jemand seine Daten löschen, indem er sich direkt an den Domainprovider wendet. Foto: Lori/Legion Media

„Recht auf Vergessen“ – so lautet der Name eines neuen Gesetzes, das die Staatsduma kürzlich verabschiedet hat. Es verpflichtet Internetsuchdienste dazu, Informationen aus dem Netz auf Verlangen der Nutzer zu löschen. Branchenkenner sind klar dagegen und prophezeien eine Klageflut. Juristen betonen, das Gesetz sei verfassungswidrig.

In letzter Lesung hat die russische Staatsduma am vergangenen Freitag das „Recht auf Vergessen“ gesetzlich verankert. Das neue Gesetz nimmt Suchmaschinenbetreiber in die Pflicht, nicht mehr aktuelle oder wahrheitsgemäße Inhalte, deren Verbreitung gegen geltende Gesetze verstößt, auf Verlangen der Internetnutzer zu löschen. Zehn Tage haben die Suchdienste Zeit, um einer solchen Aufforderung Folge zu leisten. Sollten sie sich weigern, weiterführende Links zu den Informationen aus dem Netz zu nehmen, sind die Nutzer berechtigt, den gerichtlichen Weg einzuschlagen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2016.

Aus der Unteren Kammer des russischen Parlaments hieß es auf Anfrage von RBTH, die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes sei längst gegeben, die Öffentlichkeit spreche darüber schon lange und es stimme voll und ganz mit der europäischen Praxis überein. „Das ist der Wille der Bürger, die Initiative kommt nicht von der Politik. Dass belastende Inhalte, die den Ruf schädigen, gelöscht werden, ist sehr erwünscht“, sagt Wadim Dengin, erster stellvertretender Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Informationspolitik, Informationstechnologie und Kommunikation der Staatsduma und einer der Co-Autoren des Gesetzes.

 

Das Gesetz lässt großen Spielraum

Nun könne jemand seine Daten nur löschen, indem er sich direkt an den Domainprovider wendet. Welche Möglichkeiten aber habe man, „wenn die Domain sich außerhalb des russischen Rechtsgebietes befindet?“ In solchen Fällen sei der Suchdienstprovider verantwortlich, meinen Abgeordnete. „Das Gesetz richtet sich vor allem gegen Dritte, die vom Ausland aus den Ruf anderer beschmutzen. Würden sie das Gleiche von russischen Servern aus verbreiten, wären sie ganz leicht zu kriegen, was diese Menschen nur zu gut wissen“, erläutert Dengin.

An dem Gesetzentwurf getüftelt haben die Parlamentarier nicht allein. Auch ein eigens ins Leben gerufener Expertenrat aus Juristen und Kennern der Internetbranche arbeitete daran mit. Dadurch sei es möglich gewesen, das Gesetz in seiner dritten Fassung erheblich zu modifizieren, sagt der PR-Direktor des Nachrichtenportals Rambler, Matwej Alekseew. Im Kern aber bleibe das Gesetz fragwürdig. „Wie soll der Suchdienstprovider feststellen, ob die Inhalte noch aktuell sind? Wie kann der Anbieter ihre gesellschaftliche Relevanz einschätzen? Was für den einen nicht mehr aktuell ist, kann für andere durchaus von Bedeutung sein“, gibt Alekseew zu bedenken. In der Tat legt das Gesetz keinerlei Kriterien fest, wonach Informationen als nicht mehr aktuell oder gesellschaftlich bedeutend einzustufen wären.

„Wir und andere Internetfirmen kritisieren das Gesetz, seit wir davon erfahren haben“, kommentierte ein Sprecher des russischen Suchdienstes Yandex. Im Grunde würden richterliche Vollmachten auf die Suchdienstanbieter übertragen. Diese Funktion könnten sie aber nicht erfüllen. Außerdem sei es unsinnig, Links aus dem Netz zu löschen, während die Inhalte weiterhin auf den Domains verfügbar seien, so Yandex-Experten.

Der russische Suchmaschinenprovider hat ein eigenes Gutachten zum Gesetzentwurf vorgelegt. Darin heißt es, die Gesetzesinitiative verstoße ganz klar gegen gültiges Recht, einschließlich der Verfassung. De facto ermögliche das „Recht auf Vergessen“, die Informationssuche zu vergangenen Ereignissen beliebig einzuschränken und den Zugang dazu zu verhindern. Dies widerspreche dem von der Verfassung verbrieften Recht auf freien Zugang zu Informationen.

 

Sturm der Hysterie

Das Gesetz kollidiere mit der russischen Verfassung ebenso wie mit internationalen Normen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt wurden, kommentiert Galina Arapowa, Leiterin des Zentrums für Medienrechtsschutz und Mitglied im internationalen Verband der Medienexperten (IMLA) an der Oxford-Universität. Zudem verdrehen russische Gesetzgeber ihrer Meinung nach die Realitäten: „Uns wird erklärt, das ‚Recht auf Vergessen‘ entspreche progressiven europäischen Tendenzen, während das Gesetz in ganz Europa als reaktionär verschrien ist und heftig kritisiert wird“, erklärt Arapowa in einem Gespräch mit RBTH.

Die Juristin betont, „nicht-aktuelle Informationen“ sei ein sehr ungenauer Begriff. „Nach einem Jahr können sich die Umstände ändern und Informationen neue Aktualität erlangen. Jemand, der nie vorhatte, Politiker zu werden, kann sich plötzlich dazu entschließen. In diesem Kontext wird alles aktuell, was sein bisheriges Leben betrifft“, bringt sie als Beispiel an. Dieses Gesetz gebe Politikern und Regierungsvertretern einen weiteren Hebel an die Hand, um auf Journalisten, Blogger und die Netzgemeinde Druck auszuüben.

In der Staatsduma werden die Vorwürfe der Rechtswidrigkeit als „völliger Blödsinn“ abgetan. „Das neue Gesetz widerspricht keiner einzigen Norm. Die Hysterie wird absichtlich geschürt“, meint Dengin und betont, es werde nicht gelingen, sich von eigenen Verbrechen mittels des Rechts auf Vergessen reinzuwaschen. Erstens verbiete das Gesetz die Löschung von Informationen über Ereignisse, die Merkmale einer Straftat aufweisen und nicht verjährt seien, ebenso wie Informationen über Straftaten, deren Strafmaß weder aufgehoben noch abgegolten sei. Zweitens werde die Entscheidung, ob Informationen zu löschen seien, letztendlich von einem Gericht getroffen, meint der Abgeordnete.

Dennoch rechnen Branchenexperten damit, dass die Hauptlast der Klärung auf die Suchdienste abgewälzt wird. Das Gesetz verleite die Internetnutzer dazu, sich nicht an ihre Domainprovider, sondern an die Suchdienste zu wenden. „Obwohl die Suchmaschinen keinerlei Inhalte verbreiten und auch keine Verantwortung dafür tragen“, wie ein Yandex-Sprecher betont.

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