Greenpeace-Aktion in der Barentssee: Den Haag entscheidet gegen Russland

Im Fall „Arctic Sunrise“ soll Russland Schadenersatz leisten.

Im Fall „Arctic Sunrise“ soll Russland Schadenersatz leisten.

AP
Vor zwei Jahren wurden Greenpeace-Aktivisten bei dem Versuch, eine russische Ölplattform zu entern, verhaftet und ihr Schiff beschlagnahmt. Der Fall hatte nun ein juristisches Nachspiel: Russland habe bei der Aktion gegen internationales Recht verstoßen, entschied das Schiedsgericht in Den Haag.

Hintergrund

Mit der Kampagne „Schützt die Arktis“ will die Umweltschutzorganisation Greenpeace auf die Gefahren von Ölbohrungen in der Arktis aufmerksam machen. Sie fordert die Einrichtung eines Schutzgebietes, in dem jegliche industrielle oder militärische Nutzung verboten ist. Unterstützung gibt es von Finnland, Grönland und Norwegen. Greenpeace warnt seit der Explosion der Ölplattform „Deepwater Horizon“ vor fünf Jahren im Golf von Mexiko vor den Risiken von Tiefseebohrungen.

Was geschah in der Barentssee?

Im Rahmen der Kampagne hatten Greenpeace-Aktivisten im Jahr 2012 die Ölbohrplattform Priraslomnaja des russischen Unternehmens Gazpromneft besetzt. Sechs Umweltschützer enterten die Plattform, um gegen Ölbohrungen im arktischen Schelf zu protestieren. Sie enthüllten Plakate mit den Forderungen „Schützt die Arktis“ und „Freiheit für die Barentssee“.

Ein Jahr später, am 18. September 2013, führten die Aktivisten eine neue Aktion durch. Mit dem Forschungsschiff „Arctic Sunrise“ gingen sie nach eigenen Angaben in internationalen Gewässern vor Anker. Die Umweltschützer machten sich mit vier Schlauchbooten auf den Weg zur Plattform. Bei dem Versuch, auf die Plattform zu klettern, wurden sie von Sicherheitskräften aufgehalten.

Zwei Aktivisten wurden nach Angaben von Greenpeace von der russischen Küstenwache verhaftet, die übrigen kehrten zur „Arctic Sunrise“ zurück.

Welche Rolle spielte Russland?

Nach dem Vorfall wurden die Aktivisten auf dem Schiff von Grenzsoldaten des Russischen Föderalen Sicherheitsdienstes verhaftet. Die „Arctic Sunrise“ wurde beschlagnahmt und in den Hafen von Murmansk gebracht.

Am 26. September begannen vor einem Gericht in Murmansk die Anhörungen der insgesamt 30 Crew-Mitglieder, die schließlich zu Haftstrafen verurteilt wurden. International gab es Proteste gegen das russische Vorgehen.

Im November 2013 wurden die inhaftierten Umweltschützer gegen Kautionszahlungen wieder auf freien Fuß gesetzt. Im Dezember erhielten sie Amnestie und sie durften das Land verlassen.

Welche Folgen hatte die Aktion?

Die niederländische Regierung hatte sich im Oktober 2013 wegen der Beschlagnahmung der unter niederländischer Flagge fahrenden „Arctic Sunrise“ und der Inhaftierung der Besatzungsmitglieder an den Internationalen Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg gewandt. Am 22. Oktober 2013 entschied das Gericht, dass Russland die Aktivisten freilassen und die „Arctic Sunrise“ freigeben müsse. Die Niederlande sollten mit 3,6 Millionen Euro für die inhaftierten Aktivisten bürgen, bis zu einer endgültigen Entscheidung in einem internationalen Schiedsverfahren. Obwohl die Niederlande dieser Verpflichtung nachkamen, gab Russland das Schiff zunächst nicht frei.

Im Januar 2014 begann Russland, die Kautionszahlungen für die Aktivisten an Greenpeace zurückzuzahlen. Erst am 6. Juni desselben Jahres gaben die russischen Behörden die „Arctic Sunrise“ frei. Im August kehrte das Schiff zurück in den Heimathafen nach Amsterdam.

Am 24. August 2015 entschied nun das Schiedsgericht in Den Haag, dass Russland gegen das Völkerrecht verstoßen habe. Russland soll nun Entschädigungszahlungen leisten. Diese stünden zunächst den Niederlanden zu, die einen Teil des Geldes jedoch an die Umweltschützer weitergeben wollen. Eine Summe wurde noch nicht genannt. Unklar ist auch, ob Russland dem Urteil nachkommen wird.

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