„Die Schweiz wird Chodorkowski nicht ausliefern“

Reuters
Russland hat Michail Chodorkowski offiziell auf die Fahndungsliste Interpols setzen lassen. Damit dürfte eine Verhaftung Chodorkowskis in der Schweiz kurz bevorstehen. Eine Auslieferung an Russland halten Experten aber für unwahrscheinlich.

Der ehemalige Chef des Energiekonzerns Yukos Michail Chodorkowski wurde mit sofortiger Wirkung auf die internationale Fahndungsliste Interpols gesetzt. Alle notwendigen Informationen übermittelten Generalstaatsanwaltschaft und das Ermittlungskomitee Russlands an die russische Vertretung der Organisation. Die Zentrale Interpols in Lyon (Frankreich) wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Dies berichten die Nachrichtenagenturen „Tass“ und „Interfax“ unter Hinweis auf eine informierte Quelle innerhalb der russischen Strafverfolgungsbehörden. 

Im Dezember 2015 wurde gegen Chodorkowski bereits ein internationaler Haftbefehl erlassen. Dies teilte Wladimir Markin, offizieller Vertreter des Ermittlungskomitees Russlands, damals mit. Der erst vor zwei Jahren begnadigte Unternehmer wird verdächtigt, 1998 den Mord an Wladimir Petuchow, damals Bürgermeister der Stadt Neftejugansk, in Auftrag gegeben zu haben. 

"Interpol unternimmt alle nötigen Schritte und Chodorkowski wird in jenem Staat verhaftet werden, in dem er sich aufhält", sagt Walerij Wanin, Jurist mit Schwerpunkt auf internationale Zusammenarbeit und Mitglied des Internationalen Vereins der Rechtsanwälte. Alles was dann folge werde jedoch "viel interessanter" sein, denn das Rechtsverfahren über eine Auslieferung werde wahrscheinlich in der Schweiz stattfinden – in jenem Land also, das Chodorkowski eine Aufenthaltsgenehmigung bewilligte. Wanin geht davon aus, dass er zunächst verhaftet und dann bis zum Ende des Rechtsverfahrens wieder freigelassen werde.

Während des Verfahrens werde die schweizerische Justiz bei ihren russischen Kollegen Beweise für die Schuld Chodorkowskis anfordern, vermutet Wanin. „Die Schweiz wird diese Beweise als ungenügend einstufen“, sagt der Experte. Immerhin habe die Schweiz ihm trotz seiner Vorstrafe eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt, obwohl dies, so der Jurist, gegen die schweizerischen Gesetzte verstoße. In Russland wie auch in der Schweiz äußerte man sich bislang nicht dazu. Wanin aber ist sich sicher, dass die Schweiz und England Chodorkowski kaum aufgeben werden. 

Haftbefehl: Hat Chodorkowski einen Mord in Auftrag gegeben?

 

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