Moskau will ehemalige Yukos-Aktionäre nicht entschädigen

Yukos-Gebäude in Moskau Anfang 2000-er Jahre. Foto: AP

Yukos-Gebäude in Moskau Anfang 2000-er Jahre. Foto: AP

Russland erkennt das Urteil des internationalen Schiedsgerichts in Den Haag zur Zahlung einer hohen Entschädigung an ehemalige Yukos-Aktionäre nicht an. Begründung: Das Gericht sei weder zuständig noch habe Moskau einem solchen Prozess je zugestimmt.

Das Schiedsgericht in Den Haag hätte die Klage rein formell gar nicht entgegen nehmen dürfen. Es verfüge nicht über das notwendige Mandat. Russland habe nie sein Einverständnis zur Klärung des Rechtsstreits erteilt, erklärte der stellvertretende russische Außenminister Wassilij Nebenzja am 12. August gegenüber ITAR-TASS. Laut russischer Gesetzgebung, so Nebenzja weiter, fielen alle Punkte, die in Den Haag behandelt wurden, in die ausschließliche Kompetenz der staatlichen Gerichte der Russischen Föderation

Nach einem Urteil des Schiedsgerichts in Den Haag soll Russland den ehemaligen Yukos-Aktionären eine Entschädigung für die Liquidierung und den Verkauf der Aktiva des Unternehmens in Höhe von umgerechnet 38 Milliarden Euro zahlen.

Die Klage der ehemaligen Yukos-Aktionäre gegen die Russische Föderation wurde vom Den Haager Schiedsgericht auf Grundlage des Vertrages zur Energiecharta vom 17. Dezember 1994 entgegengenommen. Dieses Dokument hat Russland zwar unterzeichnet, bisher allerdings noch nicht ratifiziert. Zweifel ruft zudem die Höhe der festgesetzten Entschädigung hervor. 

 Die Kläger machten jedoch geltend, dass sie Investitionen verloren hätten und ihnen Gewinne in Höhe von umgerechnet gut 85 Milliarden Euro entgangen seien. Experten der Gegenseite bezifferten die Verluste der drei Kläger mit ungefähr 50 Milliarden Euro auf etwa die Hälfte dieses Betrags. Diese Zahl entspricht dem geschätzten hypothetischen Aktienwert von Yukos zum 30. Juni 2014, der mit umgerechnet 32 Milliarden Euro veranschlagt wird, sowie der den Klägern auf dieser Basis entgangenen Dividende und Zinsen. Es wird davon ausgegangen, dass der Gesamtanteil der Kläger an der Gesellschaft 70,5 Prozent betrug. 

Das Gericht in Den Haag teilte die Haftung für den Yukos-Bankrott zwischen Antragsgegnern und Klägern in einem Verhältnis von 75 zu 25 auf, woraus unterm Strich die Entschädigungsforderung von etwas mehr als 37 Milliarden Euro resultiert. 

Nach Meinung des Leiters der Abteilung „Praxis des internationalen Arbitragerechts“ der Kanzlei Art de Lex, Arthur Surabjan, ist eine solche Verteilung der Haftung zweifelhaft. Dem russischen Staat werde eine einseitige Betrachtung vorgeworfen, da nur Yukos bestraft wurde, obwohl alle Seiten gegen Gesetze verstoßen hätten. Zudem werde der russische Staat beschuldigt, in diversen Verfahrensfragen wie Einhaltung von Fristen sowie Ablauf von Versteigerungen Fehler begangen zu haben. 

 

Gericht hat Rechtsverletzungen von Yukos nicht ausreichend bewertet

Dabei, so die Argumentation von Surabjan, hätte das Haager Schiedsgericht auch eindeutig Rechtsvergehen bei Yukos eingeräumt, wie etwa Steuerhinterziehung und die Verwendung „grauer“ Konten. Insofern

sei die festgelegte Entschädigungsforderung nicht ausgewogen. Der im Urteil aufgeführte Betrag entspreche faktisch der Kapitalisierung der größten russischen Erdölkonzerne insgesamt, so der Experte. 

Nach Meinung von Surabjan werde Moskau bereits in allernächster Zeit Berufung gegen das Urteil des Haager Schiedsgerichts einlegen. Die Russische Föderation könne eine Aufhebung oder eine Annullierung des Urteils beim zuständigen Gericht der Niederlande beantragen. Das wäre in diesem Fall das Bezirksgericht Den Haag. Laut den Paragraphen 1064 und 1068 der Zivilprozessordnung des Königreichs der Niederlande beträgt die Frist dafür drei Monate nach Hinterlegung des Urteils des Schiedsgerichtes beim entsprechenden Bezirksgericht. Es sei, so Surabjan, jedoch höchst unwahrscheinlich, dass die russische Seite das Verstreichen dieser Frist abwarten werde.  

 Andere Juristen sind der Meinung, dass das Urteil zur Klage der Yukos-Ex-Aktionäre in höchstens Maße politisch motiviert sei und der Rechtsstreit sich noch über Jahre hinziehen könne. Dabei sind sich die Experten einig, dass Moskau wohl kaum der Zahlungsforderung nachkommen werde. 

 

Zahlungen würden Staatshaushalt arg beuteln

Nach Meinung des für Russland und die GUS-Staaten zuständigen Chefökonomen der ING Group, Dmitrij Polewoj, würden diese Zahlungen eine ernsthafte Belastung für den russischen Staatshaushalt darstellen.

„Das ist eine Menge Geld, etwa 2,5 Prozent des russischen BIP“, schätzt Polewoj. Betrachte man die Situation aus der Sicht der Staatsverschuldung, sehe das Bild sogar noch düsterer aus. Denn das sei in etwa der Betrag, um den die Staatsverschuldung in den nächsten zwei bis drei Jahren anwachse. „Im Prinzip könne Russland das Geld aus der Staatsreserve entnehmen, aber das würde diese arg schmälern“, urteilt Polewoj. 

Zum 1. August 2014 betrug die Staatsreserve Russlands 3,095 Billionen Rubel (etwa 62 Milliarden Euro). Die Kläger geben sich jedoch kampfbereit: Sollte Moskau sich weigern zu zahlen, beabsichtigen sie, Vermögenswerte des russischen Staates im Ausland beschlagnahmen zu lassen. Nach Einschätzung von Surabjan könne es sich dabei in erster Linie um Kunstgegenstände handeln, die der Russischen Föderation gehören und sich auf dem Hoheitsgebiet anderer Staaten befinden, zum Beispiel im Rahmen von Ausstellungen. Außerdem könnte auch Technik davon betroffen sein, die auf Flugzeugausstellungen präsentiert wird. Auch die Kontokorrentkonten der russischen Zentralbank seien in Gefahr, obwohl vom Standpunkt des russischen Rechts, das in diesem Punkt auf internationalem Recht basiert, die russische Zentralbank nicht für Schulden der Russischen Föderation haftet.  

Das Eigentum russischer Konsulate und Botschaften ist durch entsprechende internationale Abkommen geschützt. Zudem, so Surabjan, sei es nicht so einfach, das Eigentum des russischen Staates zu

beschlagnahmen. „In der weltweiten Praxis gab es noch keinen entsprechenden Präzedenzfall. Es handelt sich hierbei auch insofern um ein Novum, als dass hier ausführlich das Recht der Aktionäre auf Klage für ein Unternehmen begründet wurde, das gar nicht mehr existiert“, analysiert der Experte.

Seiner Meinung nach habe die voraussichtliche Umsetzung des Urteils etwas mit der aktuellen politischen Situation zu tun. „Schaut man sich dieses Urteil vor dem Hintergrund der Sanktionen gegen Russland und dessen Rechtssubjekte an, erscheint das zeitliche Zusammentreffen doch sehr verdächtig und es kann davon ausgegangen werden, dass seine Umsetzung politisch motiviert ist“, glaubt der Experte.

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