Das Recht auf Freiheit

Das Feilschen. Bild von Nikolaj Newrew, 1866

Das Feilschen. Bild von Nikolaj Newrew, 1866

Vor 150 Jahren vollbringt Zar Alexander II. ein großes Werk: Er schafft die Leibeigenschaft ab und ebnet Russland den Weg in die Freiheit.

Am 19. Februar 1861 (oder am 3. März des heutigen gregorianischen Kalenders) fiel auf Erlass des Zaren Alexander II. in Russland die Leibeigenschaft, die Knechtschaft der Bauern gegenüber ihren Herren. Das dunkle Kapitel wurde Anfang des 17. Jahrhunderts durch Zar Boris Godunow eröffnet. Peter I. ("der Große") goss sie in Gesetzesform und Katharina II. ("die Große") verschlimmerte die Lage der Bauern noch mehr. Diese waren verpflichtet, ausschließlich ihrem Feudalherrn zu dienen, dem der gesamte Grund und Boden gehörte. Er war ihr Arbeitgeber und Gerichtsherr. Ein Wechsel zu einem anderen Feudalherrn oder gar der Erwerb von eigenem Land  waren dem Bauern nicht möglich. Der Grundbesitzer jedoch konnte sie ohne Land verkaufen.

Die Abschaffung der Leibeigenschaft ging einher mit wichtigen Reformen in der Justiz, so wurden das Geschworenen- und das Friedensgericht sowie die Rechtsanwaltschaft geschaffen. Auch die Zensur wurde gelockert. Die Befreiung wurde jedoch nicht durch die "Muschiks", wie man die geknechteten Bauern von oben herab nannte, erzwungen, sondern sie war viel mehr durch die aufklärerischen Reformen der damaligen Zeit bedingt, die sich von Frankreich kommend in ganz Europa ausbreiteten. Zwar erahnte mancher europäische Herrscher bis zu einem gewissen Grade, dass Untertanen  "auch Menschen" waren und sie ihren gewisse Freiheiten einräumen sollten, doch sie fürchteten, dass das einfache Volk mit der Freiheit überfordert wäre, nicht damit umgehen könnte.

Was so gönnerhaft gedacht war, könnte sich letztlich auch wieder gegen den Adel und die Feudalherren selbst richten. So auch in Russland. Das Reich konnte weder mit der wirtschaftlichen Entwicklung Westeuropas mithalten noch seine inneren Strukturen weiter nach den alten Regeln aufrechterhalten. Dennoch konnte der alleinherrschende Autokrat Alexander II.  weiter lavieren wie sein Onkel Zar Alexander I. und sein Vater Zar Nikolaj I.. Er setzte zunächst unzählige Kommissionen zur Bauernfrage ein, las deren Berichte und legte sie dann auf Eis. Auf diese Weise kam die Befreiung der Bauern aus der Leibeigenschaft nur im Schneckentemopo voran.

Erst die im März 1856 mit dem (Dritten) Pariser Frieden besiegelte Niederlage des Russischen Reichs im Krimkrieg (1853 – 1856) mit dem Osmanischen Reich und der Koalition aus Frankreich, Großbritannien und Sardinien veränderte die Situation. An Stelle der alten Kontinentalmacht Russland trat nun Frankreich. Die 1815 zwischen den Monarchen Zar Alexander I, Kaiser Franz I von Österreich sowie König Friedrich Wilhelm III von Preußen gegründete Heilige Allianz zerbrach und die Beziehungen zwischen Russland und Österreich wurden nachhaltig gestört. Die Niederlage war zwar schmachvoll, doch das Reich musste keine spürbaren Gebietsverluste hinnehmen. Allerdings wurde Alexander II. und seiner Regierung schlagartig bewusst, dass das Reich, hielte es an der alten Ordnung und der zutage getretenen Rückständigkeit fest, nicht nur deutlich hinter den fortschrittlichen Ländern zurückbleiben, sondern endgültig deklassiert und katastrophal enden könnte. 

Ihnen wurde klar, dass weder eine weitere Verzögerung Reformen noch eine radikale Umgestaltung im Stile Peter I. ("dem Großen"), der ausgewählte europäische Errungenschaften in Russland durchdrückte, unmöglich war. Und so schritt Alexander II. zur Tat: Er schaffte im Februar 1861 per kaiserlichen Erlass die Leibeigenschaft ab und scherte sich dabei nicht um den versteckten oder offen zutage tretenden Widerstand der Gutsherren. Die meisten wollte natürlich nicht auf ihre kostenlosen Arbeitskräfte und die eigene Machtposition verzichten, denn schließlich mussten sie ihre Ländereien aufteilen, den Bauern Boden zur eigenen Bewirtschaftung übergeben und ihnen größere Rechte zur Selbstverwaltung gewähren.

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Mag man Alexander und seiner Gefolgschaft vorwerfen, dass sie die Bauernreform weder gut vorbereitet noch wohlüberlegt hatten, folgten sie nicht dem baltischen Vorbild der Bauernbefreiung aus der Leibeigenschaft der Jahre 1818/1819. Dort wurden die unterjochten Bauern zwar in die formelle Freiheit entlassen, erhielten aber keinen Grund und Boden. Mit Rückendeckung durch den Zaren und Nikolaj Miljutin, Alexanders II. Chefarchitekt der großen liberalen Reformen, bestand der mit der Durchführung beauftragte Komiteevorsitzende Großfürst Konstantin darauf, dass den freigelassenen Bauern Land zugeteilt wurde. Die Arbeiten wurden übermäßig beschleunigt; auch dem Reichsrat blieb nur kurze Zeit zur Beratung. Die Privatbauern sollten nach dem Gesetz innerhalb von zwei Jahren für frei erklärt werden, aber für den Erwerb von Grund und Boden die Gutsbesitzer durch Geld oder Leistungen entschädigen.

Als die Bauern von dem Manifest erfuhren, dachten viele zunächst, die Gutsherren würden ihnen die tatsächliche Freiheit vorenthalten; sie gingen in der Tat davon aus, der gesamte Grund und Boden müsse in ihren Besitz übergehen. Trotzdem kam es nicht zu Massenaufständen, als Schreckgespenst der blutig niedergeschlagene  „Pugatschow-Aufstands“ diente, der Russischen Bauernaufstandes unter Führung von Jemeljan Pugatschow von 1773–1775. Reaktionäre und konservative Kräfte ließen keine Möglichkeit aus, den Bauern damit zu drohen. Dennoch bedeutete die Aufhebung der Leibeigenschaft nur eine kleine Freiheit für die Bauern, denn sie landeten in einer verschärften wirtschaftlichen Abhängigkeit (Schuldenfalle). Diese Situation wurde bis 1917 nie richtig gelöst und gilt deshalb als eine der Ursachen für die Oktoberrevolution.

Dennoch steht fest, dass die Bauernreform ein erster Schritt war, der die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen Russlands an die der fortschrittlichen Länder Westeuropas annäherte. Auf die Befreiung der Landbevölkerung aus der persönlichen Abhängigkeit folgte die Gerichtsreform von 1864, die eine Justiz auf europäischem Niveau mit Schwurgerichten schuf und dafür sorgte, dass alle Untertanen des Zaren (wenn auch mit einigen Abstrichen) unabhängig von ihrem Titel und Vermögen vor dem Gesetz gleich waren. Es folgten die Landreform von 1870, die eine funktionierende örtliche Selbstverwaltung begründete und schließlich die radikale Militärreform, welche das stehende Berufsheer durch eine  Wehrpflichtarmee ersetzte, die verhasste Rekrutierungspraxis abschaffte und körperliche Züchtigungen verbot. Den überwiegend aus landarmen bäuerlichen Rekruten wurde das Nachholen der Schulbildung auf Grundschulniveau ermöglicht.

Im Verlauf des Türkisch-Russischen Kriegs der Jahre 1877/1878 befreite Russland Bulgarien von der türkischen Herrschaft. Eine Gruppe russischer Beamter und Generäle erarbeitete für das Bruderland eine der demokratischsten Verfassungen der damaligen Zeit. Möglicherweise wollten der Zar und seine Gefolgschaft der Welt demonstrieren, dass die Slawen ("Panslawismus") in der Lage waren, in einer konstitutionellen Monarchie zu leben.

Leider konnte Alexander II seine gesellschaftlichen und politischen Reformen nicht zu Ende führen: Am 1. (13.) März 1881 wurde er von durch Narodniki, Angehörige der frühsozialrevolutionären Untergrundorganisation Narodnaja Wolja (Volkswille) ermordet. Der Anschlag kam nicht unerwartet: der Zar war schon mehreren Attentaten entgangen. In Folge wurde zwar die Überwachung und Verfolgung von Regimegegnern verschärft, doch hielt Alexander an den Reformen fest.


Heute kann Alexander II. mit Fug und Recht als Befreier-Zar bezeichnet werden. Im Gegensatz zu Bulgarien, wo es sogar noch zu Sowjetzeiten in fast jeder Stadt eine „Straße des Befreier-Zaren Alexander II.“  gab, geriet seine historische Rolle in Russland zu Unrecht in Vergessenheit. Bekanntlich kennt die Geschichte keinen Konjunktiv. Doch möglicherweise würden wir ohne die Bombe der Narodniki heute in einem völlig anderen Land leben.

(Gekürzte Textversion)

Dieser Beitrag erschien zuerst in der Zeitung "Wedomosti".

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