Die Abstimmung wird von 8 bis 20 Uhr in den unten aufgelisteten Wahllokalen durchgeführt, die sich in der Botschaft und in den Generalkonsulaten der Russischen Föderation befinden:
– das Wahllokal Nr. 5291 der Botschaft (Unter den Linden 63-65 10117 Berlin; Tel.: 030/226-51-183 und 030/229-11-10) ist für die Bürger geöffnet, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ihren Wohnsitz haben bzw. sich dort aufhalten;
– die Wahllokale Nr. 5292 und 5346 des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Bonn (Waldstrasse 42 53177 Bonn; Tel.: 0228/386-79-30 und 0228/386-79-31) ist für die Bürger geöffnet, die in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland ihren Wohnsitz haben bzw. sich dort aufhalten;
– die Wahllokale Nr. 5294 und 5295 des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Hamburg (Am Feenteich 20 22085 Hamburg; Tel.: 040/229-52-01 und 040/229-53-01) sind für die Bürger geöffnet, die in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ihren Wohnsitz haben bzw. sich dort aufhalten;
– das Wahllokal Nr. 5293 des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Leipzig (Turmgutstrasse 1-3 04155 Leipzig; Tel.: 0341/590-29-23 und 0170/729-09-92) ist für die Bürger geöffnet, die in den Bundesländern Sachsen und Thüringen ihren Wohnsitz haben bzw. sich dort aufhalten;
– die Wahllokale Nr. 5342 und 5343 des Generalkonsulats der Russischen Föderation in München (Maria-Theresia-Straße 17 81675 München; Tel. 089/59-57-15 und 089-59-25-03) sind sind für die Bürger geöffnet, die im Bundesland Bayern ihren Wohnsitz haben bzw. sich dort aufhalten;
– die Wahllokale Nr. 5345 und 5347 des Generalkonsulats der Russischen Föderation in Frankfurt-am-Main (Oeder Weg 16-18 60318 Frankfurt-am-Main; Tel.: 069/596-74-503) ist für die Bürger geöffnet, die in den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen ihren Wohnsitz haben bzw. sich dort aufhalten.
Die Staatsbürger der Russischen Föderation werden in die Wählerlisten anhand des schriftlichen Antrages aufgenommen, der in die russischen Auslandsbehörden in der Bundesrepublik spätestens zwei Tage vor dem Abstimmungstag (am 1. Dezember). Am Tag der Abstimmung wird der Wähler in die Wählerliste anhand des mündlichen Antrages nach dem Ausweisen durch ein im Ausland gültiges russisches Personaldokument.
Für die Zulassung zur Wahlabstimmung muss man eines der folgenden Personaldokumente vorlegen: Pass des Bürgers der Russischen Föderation, Diplomatenpass, Dienstausweis, Seemannspaß (oder Pass und die Bescheinigung, dass das Wahlrecht nicht in Russland ausgeübt werden soll).
Botschaft der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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