GOLOS bildet auch Beobachter für die kommenden Präsidentschaftswahlen aus. Foto: Alexander Musin/ GOLOS
In einem am 30. Januar veröffentlichten Bericht der Nichtregierungsorganisation GOLOS, die sich der Beobachtung der Wahlen in Russland verschrieben hat, heißt es, in der Wahlgesetzgebung gebe es keine "wesentlichen positiven Veränderungen" im Hinblick auf die für den 4. März vorgesehenen Wahlen. Die Gesetze seien "ausschließlich zugunsten der herrschenden Machthaber erstellt worden und ermöglichen lediglich die Registrierung von Gegenkandidaten der Opposition, die der herrschenden Elite offenkundig genehm sind. Die Tätigkeit aller führenden Medien erfolgt zu Propagandazwecken für diesen Kandidaten unter dem Vorwand, man wolle dessen berufliche Tätigkeit beleuchten".
Zu dieser Tätigkeit zählt auch die Veröffentlichung von Artikeln des Ministerpräsidenten und Präsidentschaftskandidaten Wladimir Putin in den zentralen Presseorganen. Nach Ansicht von Arkadij Ljubarjow, einem Experten von GOLOS, ist die Veröffentlichung des Wahlprogramms eines beliebigen Kandidaten als Agitation einzustufen. Und wenn Putin in seinen Artikeln beschreibt, was "er machen wird, wenn er gewählt wird", dann ist dies nach Ansicht von Ljubarjow auch ein Wahlprogramm.
Der Rechtsanwalt Wadim Prochorow teilte mit, aus juristischer Sicht sei die Veröffentlichung der Artikel von Putin als schwerer Verstoß gegen das Wahlgesetz einzustufen. "Die Agitation in den Medien beginnt einen Monat vor dem Wahltag. Zudem müssen sämtliche Agitationsmaterialien einen Hinweis darauf enthalten, dass sie aus dem Wahlfonds des Kandidaten bezahlt wurden - was bei den Artikeln von Wladimir Putin nicht der Fall ist. Unter dem Vorwand, die Öffentlichkeit informieren zu wollen, werden Artikel veröffentlicht, und soweit mir bekannt ist, findet sich in einigen Artikeln ein direkter Verweis auf die Wahlen", berichtete Prochorow.
Sollte ein solcher Verstoß gegen das Wahlgesetz tatsächlich nachgewiesen werden, kann der Kandidat verwaltungsrechtlich haftbar gemacht werden; übersteigen die Ausgaben für Agitationszwecke außerhalb des Wahlfonds dessen Umfang um 5%, kann der Kandidat nach Angaben des Juristen von den Wahlen ausgeschlossen werden. "Wenn es zu einer Kollision kommen sollte, muss ihm das klar werden, und während der Wahlkampagne hat er umstrittene Vorgehensweisen zu unterlassen“, erklärt Wadim Prochorow.
Zentrale Wahlkommission sieht kein Problem
Maja Grischina, Mitglied der Zentralen Wahlkommission, erläuterte, eine Arbeitsgruppe der Zentralen Wahlkommission habe sich mit der ersten Veröffentlichung von Herrn Putin beschäftigt, und deren Entscheidung könne in dieser Frage als generelle Position der Zentralen Wahlkommission angesehen werden. "Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass der Ministerpräsident im Rahmen seiner Vollmachten gehandelt hat, und die Zeitung hat seinen Artikel völlig zu Recht veröffentlicht, da die Meinung des Regierungschefs von öffentlichem Interesse ist", erklärte Frau Grischina. Zuvor hatte die Zentrale Wahlkommission bereits erklärt, Wladimir Putin sei berechtigt, während der Wahlkampagne keinen Urlaub zu nehmen, da lediglich Kandidaten aus dem Staatsdienst verpflichtet seien, Urlaub zu nehmen - der Regierungschef hingegen habe ein staatliches Amt inne.
Wladimir Burmatow, Mitglied von Putins Wahlkampfstab und Abgeordneter der Partei Einiges Russland in der Staatsduma, bezeichnete die Vorwürfe, Putin habe rechtswidrige Agitation betrieben, als "an den Haaren herbeigezogen". Weiter erklärte Burmatow: "Meinem Verständnis nach ist Agitation ein direkter Aufruf zur Stimmabgabe. Bei Putins Artikeln handelt es sich nicht um Agitation. Vielmehr würde ich sie als Äußerungen eines Experten - unseres Ministerpräsidenten - bezeichnen, als Darlegung seiner Gedanken zur weiteren Entwicklung von Politik, Wirtschaft und auf anderen Gebieten."
Dieser Artikel erschien zuerst in der Tageszeitung Kommersant.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
Abonnieren Sie
unseren kostenlosen Newsletter!
Erhalten Sie die besten Geschichten der Woche direkt in Ihren Posteingang!