Die umstrittene Aktion
Am 21. Februar 2012 stürmen fünf maskierte junge Frauen in den Ambon der Christi-Erlöser-Kathedrale in Moskau – jenen Altarvorraum, den außer den Kirchendienern niemand betreten darf. Dort setzen sie mit einem Muttergottes-Jungfrau-schlag–Putin-in-die-Flucht-Geschrei zu einem improvisiertes Konzert an. Es dauert keine Minute, bis die Aktion vom Sicherheitsdienst der Kirche abgebrochen wird.
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Am zweiten März leitet die Moskauer Polizei ein Strafverfahren wegen des Straftatbestandes „Rowdytum“ ein. Das russische Strafgesetzbuch sieht für dieses Delikt Freiheitsentzug bis zu sieben Jahren vor. Die Frauen landen auf der Fahndungsliste. Am 4. März werden Nadjeschda Tolokonnikowa und Maria Alechina, zwei mutmaßliche Aktivistinnen von Pussy Riot, festgenommen. Kurz darauf folgt Jekaterina Samuzewitsch, eine weitere Tatverdächtige. Die jungen Frauen werden für 60 Tage in Untersuchungshaft genommen, solange die Ermittlungen andauern.
Heftige Diskussionen
Die öffentliche Diskussion wurde, wie heutzutage in Russland üblich, hauptsächlich in Blogs geführt. „Ich möchte gar nicht darüber urteilen, ob derartige Ausschreitungen auch in Moscheen und Synagogen verziehen werden sollten, also nicht nur in orthodoxen Kirchen. Schließlich bleibt Rowdytum auch in einer Bibliothek Rowdytum, oder etwa nicht?“, schreibt ein Blogger namens pionee-lj. „Schlagen muss man die Pussys nicht, wenngleich man es, falls notwendig, tun dürfte. Aber wenn ihr Christen seid, dann gebt ihnen Pfannkuchen zu essen oder besser noch: bietet ihnen ein Amt an. Provokateure lassen sich immer umpusten, wenn man ihnen mit Wohltätigkeit begegnet“, bemerkt ein anderer Blogger, Maxim Petrentschuk. Die Meinungen der Blogger teilen sich in zwei Lager. Die einen plädieren für „verstehen und verzeihen“, die anderen für „maßregeln und strafen“.
Die Leitung der Russisch-Orthodoxen Kirche und die Mehrheit der Gläubigen fordern, die Feministinnen zu bestrafen und rufen die Gesellschaft dazu auf, ihre Ausschreitungen zu verurteilen und als Straftat anzuerkennen. Offizielle Kirchenvertreter halten eigenen Erklärungen zufolge weder die Untersuchungshaft von Tolokonnikowa, Alechina und Samuzewitsch, noch eine Freiheitsstrafe für notwendig. Sie berufen sich außerdem darauf, dass die Ermittlungsbehörden ihre Arbeit unabhängig von der Kirche tun. Der Patriarch von Moskau Kyrill I. wiederum spricht sich vehement gegen Versuche aus, die Rebellinnen zu rechtfertigen. Nach seinen Worten hat Russland „keine Zukunft, wenn wir es zulassen, das Allerheiligste zu verspotten und diesen Spott als mutige Aktion, als gerechtfertigten Ausdruck politischen Protestes, als irgendwie angemessene Handlung oder als harmlosen Scherz zu bewerten.“
Der Interreligiöse Rat Russlands wiederum, der orthodoxe, islamische, buddhistische und jüdische Organisationen vereint, rief Pussy Riot dazu auf, öffentlich Buße zu tun. Die Frauen weigerten sich. Die Meinungen in den Reihen der Orthodoxie sind seitdem noch radikaler geworden.
Es sind allerdings auch tolerantere Töne zu vernehmen. Wladimir Legojda, der Vorsitzende der synodalen Informationsabteilung der Russisch-Orthodoxen Kirche, sieht keinen Grund, die jungen Frauen in Untersuchungshaft zu halten. Es komme nur darauf an, dass alles im Rahmen der Gesetze ablaufe: „Die Kirche ist immer für Barmherzigkeit eingetreten. Diese Situation bildet keine Ausnahme. In Teilen der Gesellschaft hat sich der falsche Eindruck festgesetzt, die jungen Frauen seien wegen ihrer Randalierereien auf Drängen der Kirche festgenommen worden. Das ist freilich nicht der Fall. Die Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit gilt zudem offenbar auch den persönlichen Hintergründen der jungen Frauen. Einige von ihnen sind Mütter kleiner Kinder. Die Teilnehmerinnen der Aktion scheinen die Tragweite ihres Tuns nicht in letzter Konsequenz bedacht zu haben. Das weckt bei vielen Menschen Mitleid. Dass unsere Gesellschaft bei allem Schmerz durch verletzte Gefühle zu Mitleid und Vergebung im Stande ist, stimmt mich optimistisch.“
„Geringfügiges Rowdytum“
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Sergej Smirnow, Mitarbeiter der Anwaltssozietät Jukow, Chrenow und Partner, hält die Aktion von Pussy Riot nicht für strafrechtlich relevant. „Es liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit gemäß Artikel „Geringfügiges Rowdytum“ vor. Daher sind meines Erachtens die Untersuchungshaft und die Einleitung eines Strafverfahrens wegen „Rowdytums“ unbegründet und der Tat unangemessen. Die Dauer der Untersuchungshaft von 60 Tagen wiederum entspricht dem üblichen Maß. Hier ist keine besondere Härte zu erkennen. Wenn die Ermittlungsbehörden vor Gericht einen Untersuchungshaftantrag stellen, um den Entzug vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit zu verhindern, dann werden in der Regel zwei Monate angeordnet. Schwer zu sagen, wie sich dieser Fall weiterentwickelt. Leider sieht die Praxis unseres Strafverfolgungssystems so aus, dass, wenn eine Sache aufgrund irgendeiner Anschuldigung erst einmal vor einem ordentlichen Gericht verhandelt wird, das Verfahren mit einem Schuldspruch endet.“
Die Anwältin von Pussy Riot Violetta Wolkowa will im Falle eines für die jungen Frauen negativen Ausgangs des Verfahrens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Berufung gegen die Urteile der russischen Gerichte einlegen. „Sachen wie diese sind früher nie als Straftaten qualifiziert worden“, erklärte sie.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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