Mehr Kontrolle über NGO

Demo vor der Staatsduma: "Verschärfung des NGO-Gesetzes ist Paranoia der Macht". Foto: RIA Novosti / Evgueni Biyatov

Demo vor der Staatsduma: "Verschärfung des NGO-Gesetzes ist Paranoia der Macht". Foto: RIA Novosti / Evgueni Biyatov

Der russische Präsident Wladimir Putin hat am Samstag das Gesetz „Über Änderungen an einzelnen Gesetzesbestimmungen der Russischen Föderation zu der Regelung der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen, die die Funktion ausländischer Agenten erfüllen“ unterzeichnet, teilt der Kreml-Pressedienst mit.

Das viel umstrittene Gesetz über NGOs in Russland ist am 13. Juli von der Staatsduma (Unterhaus des russischen Parlaments) und am 18. Juli vom Föderationsrat (Parlamentsoberhaus) gebilligt worden.


„Das föderale Gesetz soll die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen regeln, die Finanzmittel und anderes Vermögen von ausländischen Quellen erhalten und an einer politischen Tätigkeit teilnehmen“, heißt es in der Kreml-Mitteilung.


Aktivitäten in Bereichen wie Wissenschaft, Kultur, Kunst,

Gesundheitswesen, Soziales, Schutz von Mutter und Kind, soziale Hilfe für Schwerbehinderte, Propaganda der gesunden Lebensweise, von Sport, Pflanzen- und Tierschutz, Wohltätigkeit und Tätigkeit von Volontären sind nicht zur politischen Tätigkeit zu zählen, heißt es in der von Putin unterzeichneten Gesetzesfassung. Einzelne Gesetzesbestimmungen werden auf religiöse Organisationen, Staatskonzerne, Staatsunternehmen und die von ihnen gegründeten Nichtregierungsorganisationen, Staats- und Munizipaleinrichtungen sowie Industrie- und Handelskammern nicht angewandt.


Nichtregierungsorganisationen, die sich mit politischen Aktivitäten befassen, vom Ausland finanziert werden und ihre Finanzierungsquellen nicht offenlegen, drohen Geldstrafen, auch Freiheitsentzug ist möglich.


Russlands Präsident Wladimir Putin war im Juli mit Bürgerrechtlern zusammengetroffen und hatte die umstrittenen Änderungsvorschläge zum NGO-Gesetz diskutiert.

Diese Nachricht erschien zuerst bei RIA Novosti.

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