Foto: Andrey Stenin/RIAN
„Herr
Lebedew ist zu dem Schluss gekommen, dass die Urteile zu den beiden
Yukos-Fällen einer zusätzlichen Überprüfung bedürfen, weil die
Angeklagten möglicherweise zweimal für das gleiche Verbrechen verurteilt
wurden“, schreibt die Zeitung "Kommersant".
Zugleich verweist der „Kommersant“ darauf, dass der bereits am 24. Juli angenommene Beschluss des Gerichtsvorsitzenden nicht auf der offiziellen Webseite des Obersten Gerichts veröffentlicht wurde. Das Dokument wurde allerdings auf der Webseite www.khodorkovsky.ru publik gemacht, nachdem das von Wjatscheslaw Lebedew signierte Papier bei den Verteidigern von Chodorkowski und Lebedew eingetroffen war.
In seinem Beschluss wiederhole Wjatscheslaw Lebedew als Begründung seiner Entscheidung Argumente der Verteidigung, stellt die Zeitung fest. Hinzu kommen die während der Präsidentschaft von Dmitri Medwedew beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches, die eine Milderung von Strafen für Wirtschaftsverbrechen vorsehen. Davon ausgehend könnte das Moskauer Stadtgericht, das in diesem Herbst die entsprechenden Anträge der Anwälte von Chodorkowski und Lebedew behandeln werde, „die beiden aus der Haft entlassen“.
„Ich bewerte die vom Gerichtsvorsitzenden gezogenen Schlussfolgerungen als ein positives Moment in unserer nahezu zehnjährigen Geschichte“, stellte Wladimir Krasnow, Anwalt von Platon Lebedew, fest.
Diese Nachricht erschien zuerst in der Nachrichtenagentur RIA Novosti.
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