Foto: Vostock-Photo
Wie er am Dienstag in seinem Plädoyer betonte, hatten die Ermittlungsorgane das Vorgehen der Teilnehmerinnen der Gruppe richtig qualifiziert. Nach seiner Meinung begingen sie ihre rechtswidrigen Handlungen aus religiösem Hass und aus Feindseligkeit gegenüber den orthodoxen Gläubigen.
Die Angeklagten haben, so der Staatsanwalt, die allgemein anerkannten Normen des Verhaltens in einem Gotteshaus verletzt, was als eine Verletzung der öffentlichen Ordnung gelten kann. Ihre Handlungen bewertete er als „Verhöhnung von Menschen im Gotteshaus“.
„Mit ihren Untaten haben sie den Gläubigen Schmerzen bereitet“, so
der Staatsanwalt. Nach seiner Ansicht sei eine Besserung der Angeklagten ohne Freiheitsstrafe nicht möglich. Die Anklage fordert jeweils drei Jahre Freiheitsentzug für die drei Mitglieder der Punk-Gruppe.
Der als „Punk-Gebet“ betitelte Auftritt der feministischen Punkband Pussy Riot im Februar in der Moskauer Hauptkathedrale hatte für großes Aufsehen gesorgt. Das Video mit dieser Aktion wurde per Internet verbreitet.
Dieser Artikel erschien zuerst bei der Nachrichtenagentur RIA-Novosti.
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