Foto: RIA Novosti
Unter Anrechnung der seit März andauernden U-Haft müssen Nadeschda Tolonnikowa, Maria Aljochina und Jekaterina Samuzewitsch noch etwa anderthalb Jahre in einem Straflager absitzen. In der russischen Öffentlichkeit war ein derartiges Urteil befürchtet worden; auch die Anwälte der Angeklagten hatten nach eigenen Angaben damit gerechnet.
In ihrer Urteilsverkündung hatte sich die Vorsitzende Richterin fast ausschließlich auf die Schilderung der Aktionen der Punkrockerinnen in zwei russischen Kirchen beschränkt, wobei die Anklage wegen „religiös motiviertem Rowdytum“ sich auf ein „Punk-Gebet“ gegen Putin in der Christ-Erlöserkathedrale in Moskau bezog.
Immer wieder war die Rede von „Gotteslästerung“ und „Beleidigung der religiösen Gefühle vieler Menschen“. In einem weltlichen Staat, der Russland seiner Verfassung nach nun einmal ist, sollten solche Delikte nicht zu juristischer Verfolgung führen.
Die Meinung vieler Kritiker im Vorfeld, es handele sich um einen politisch motivierten Prozess, wird durch das harte Urteil bestätigt. Laut dem Politologen Dmitri Oreschkin hat die russische Staatsmacht „diese Geschichte zu einer universellen Katastrophe aufgebauscht“.
Und nun habe es keine Rückzugsmöglichkeit mehr gegeben – sonst wäre sie die Erklärung schuldig geblieben, „warum die Frauen ein halbes Jahr hinter Schloss und Riegel saßen“.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Russland Aktuell.
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