Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln: Medien im Gerichtssaal

Foto: PhotoXPress

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Journalisten müssen bei Gerichtsprozessen zunehmend mit Restriktionen rechnen. Sie sehen dadurch die Pressefreiheit in Russland bedroht. Doch Juristen sind anderer Meinung als die Medienleute und Bürgerrechtler. Die Frage entzweit die Gesellschaft: Dürfen Medienvertreter bei Gerichtsverfahren, die besondere Resonanz in der Gesellschaft finden, objektiv berichten oder beeinflussen sie gar das Prozessgeschehen?

Das Verhältnis von Medien und Justiz in Russland verschlechtert sich. Erst vor wenigen Tagen untersagte am Moskauer Stadtbezirksgericht Chamowniki, wo das vielbeachtete Verfahren gegen die Mädchen-Punk-Band "Pussy Riot" stattfindet, die Vorsitzende Richterin den anwesenden Journalisten, Aussagen von Zeugen der Anklage wörtlich zu zitieren. Sie berief sich dabei auf eine Verordnung, die einem Zeugen die Anwesenheit im Gerichtssaal verwehrt, solange ein anderer gehört wird. Der Maulkorb wurde auch im Prozess gegen Rassul Mirsajew verhängt. Der mehrfache Weltmeister in der Kampfsportart "Mixed Martial Arts" hatte im Streit einen Studenten getötet.

Von den Gerichtsverhandlungen gegen Pussy Riot wie auch gegen Rassul Mirsajew versendeten die anwesenden Journalisten Online-Textbeiträge an ihre Medien sowie auf dem Internet-Message-Dienst

Twitter. Um Zitate von Zeugenaussagen in den Texten zu verhindern, drohten die Gerichtsdiener den Medienvertretern Saalverweise sowie die Aussperrung von den weiteren Verhandlungstagen an. Auf alle übrigen Teilnehmer der öffentlichen Verhandlung erstreckte sich das Verbot allerdings nicht. Sie konnten unbehelligt über Details des Prozessgeschehens twittern. Noch bei Prozessauftakt fand eine Videoübertragung statt, die jedoch auf Verlangen der Staatsanwaltschaft immer wieder unterbrochen werden musste.

Die restriktive Praxis der Gerichte gegenüber den Medien löst in Moskau heftige Kontroversen unter Journalisten, Juristen und Bürgerrechtlern aus. Rechtsanwalt Michail Barschtschewski, Bevollmächtigter Vertreter der russischen Regierung beim Obersten Gericht, nannte das Verbot von unmittelbaren Zitaten rechtmäßig. Er sprach sich sogar dafür aus, diese Art von publikationswirksamen Verfahren nichtöffentlich zu führen. Als Argument bemühte Barschtschewski die USA, wo Direktübertragungen von Gerichtsprozessen untersagt sind. Auch in Deutschland sind Direktberichterstattungen sowie Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen während einer Verhandlung untersagt.

Michail Fedotow, Berater des Präsidenten der Russischen Föderation und Co-Autor des Gesetzes über die Massenmedien, ist jedoch anderer Meinung. Ein Gericht könne Journalisten nicht verbieten, von einer öffentlichen Verhandlung zu berichten. Die einzige Verpflichtung der Medienvertreter bestehe darin, die Wahrheit zu schreiben.

Bei öffentlichkeitswirksamen Prozessen verfolgen die Richter mit besonderem Interesse, wie objektiv die Prozessberichte sind, wie die Kommentare in den Medien ausfallen und ob gar Insiderinformationen aus Ermittlerkreisen auftauchen. So musste der Vorsitzende Richter Alexander Samaschnjuk im vielbeachteten Prozess gegen die Neonazis Nikita Tichonow und Jewgeni Chassis nach jeder Verhandlung die Journalisten ermahnen, vor der Urteilsverkündung keine persönlichen Erwägungen zur Schuld der Angeklagten anzustellen. Die Angeklagten würden bis zur Urteilsfindung als unschuldig gelten.

Der Prozess gegen die drei Sängerinnen der Punkband Pussy Riot ist kein Sonderfall. Im Juli dieses Jahres wurde im Gericht des Moskauer Stadtteils Twerskoi den anwesenden Journalisten, die den zweiten Prozess im Zusammenhang mit der Massenschlägerei von Fußballfans auf dem Manegenplatz verfolgten, die Benutzung ihrer Mobiltelefone untersagt. Mit dieser richterlichen Anordnung sollte das Twittern und Zitieren von Aussagen der Prozessbeteiligten unterbunden werden. Das Verbot erstreckte sich allerdings nur auf Smartphones. Den Tablett-Computern und Notebooks der Journalisten schenkten die Richter keine Beachtung!

Mehrfach sahen sich Pressevertreter zu Beschwerden über das Auftreten der Gerichtsdiener veranlasst. Zumeist ging es um den Einlass von Journalisten in den Gerichtssaal. Entweder sie wurden unter

Berufung auf mündliche Anordnungen der Vorsitzenden Richter oder gänzlich ohne Begründung von der Verhandlung ausgeschlossen. Handgreiflichkeiten kamen in mehreren Fällen bereits vor. Auch im Dezember 2011 erhielten Journalisten keinen Zugang zum Sitzungssaal des Friedensgerichts, in dem der Prozess gegen den linken Oppositionspolitiker Sergej Udalzow stattfand. Ein Amtsdiener hatte sich vor der Tür zum Verhandlungsraum aufgepflanzt und ließ weder die Pressevertreter noch einen Duma-Abgeordneten passieren. Ein zweiter Ordnungshüter sicherte die Tür von innen. Üblicherweise ergeht jedoch rechtzeitig ein Erlass über den Ausschluss der Öffentlichkeit in schriftlicher Form.

Ein Mangel in der Strafprozessordnung der Russischen Föderation wird immer klarer: Die Rechte von Journalisten bei Gerichtsprozessen sind in der Verfahrensordnung nicht festgeschrieben. Das führt zu Meinungsverschiedenheiten und der Möglichkeit unterschiedlicher Auslegung. Allerdings hat es den Anschein, als würden Verbote dominieren als eine liberale Handhabung. So dürfen - wie auch in Deutschland - bei Gerichtsverhandlungen weder Richter noch Prozessbeteiligte fotografiert oder gefilmt werden. Ohne eine besondere Akkreditierung darf ein Journalist bei Gericht gar nicht tätig werden und seine professionelle Ausrüstung nicht bei sich führen. Auch das ist mit deutschen Verhältnissen vergleichbar.

Zwar gilt ein Journalist formal als normaler Prozessbesucher, aber seine besonderen Privilegien in der öffentlichen Berichterstattung können durch so genannte Einlasslisten außer Kraft gesetzt werden. Bei den Verwaltungsprozessen gegen Oppositionsführer erhielten Pressevertreter lediglich nach diesen vorab erstellten Listen Zutritt zu den Verhandlungen, wobei Nachrichtenagenturen bevorzugt wurden. Journalisten, die sich in ihren Rechten beschnitten fühlten, mussten die Verfassung der Russischen Föderation bemühen. Die garantiert nämlich eine öffentliche Prozessführung vor Gericht.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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