Pussy Riot-Prozess: Jekaterina Samuzewitsch wurde im Gerichtssaal freigelassen. Foto: AP
Der Straferlass von Samuzewitsch zeichnete sich gleich zu Beginn Verhandlung ab: Die von ihr neu bestellte Anwältin legte dar, dass ihre Mandantin an dem „Punk-Gebet" gar nicht aktiv teilgenommen hat. Sie habe es nicht einmal geschafft, ihre Gitarre auszupacken, als Wachleute sie schon ergriffen und aus der Kirche geworfen hätten.
An dem, was später als „Rowdytum aus Motiven der anti-religiösen
Feindschaft" eingestuft wurde, sei sie also gar nicht beteiligt gewesen. Das Gericht in der ersten Instanz habe sich nicht hinreichend mit der Frage der persönlichen Schuld jeder Angeklagten beschäftigt. Samuzewitsch hatte zum Auftakt des Berufungsverfahrens sich von dem dreiköpfigen Anwaltsteam getrennt, dass die oppositionellen Musikerinnen bisher gemeinsam verteidigt hatte.
Nadeschda Tolonnikowa und Maria Aljochina müssen dem Urteil zufolge die zwei Jahre Lagerhaft absitzen, zu denen sie in der ersten Instanz verurteilt worden waren. Die Verteidigung hat jetzt nur noch die Möglichkeit, das bereits rechtskräftige Urteil vor dem Obersten Gericht anzufechten.
Am Morgen hatten Angeklagte, Kläger und Verteidiger noch einmal ihre Positionen dargelegt. Die Anwälte der drei Frauen sprachen von „juristischer Unschuld" und forderten die Annullierung des Urteils.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Russland Aktuell.
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