Arbeiten von zu Hause aus

Der neue Gesetzesentwurf zielt darauf ab, eine gesetzliche Basis für Fernarbeit in Russland zu schaffen. Foto: PhotoXPress.

Der neue Gesetzesentwurf zielt darauf ab, eine gesetzliche Basis für Fernarbeit in Russland zu schaffen. Foto: PhotoXPress.

Durch das Internet sind heutzutage viele nicht mehr an ihren Arbeitsplatz im Büro gebunden. Neue Arbeitsverhältnisse wie die Heim- oder Fernarbeit werden von Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern gewünscht. Doch das russische Arbeitsrecht ist sehr starr – ein neues Gesetz zur Anerkennung neuerer Arbeitsformen ist allerdings in Arbeit.

Im Zeitalter des Internets erscheint vielen die Bindung ans Büro sinnlos. Warum soll man zu einem entfernten Arbeitsplatz pendeln, wenn die gleichen Aufgaben auch von zu Hause aus erledigt werden können? Auch für Arbeitgeber stellen sich dazu Fragen: Warum sollte für Büroflächen so viel Geld ausgegeben werden, wenn das Personal auch auf Distanz arbeiten und interagieren kann und dazu noch selbst die Kosten für die Bürofläche zu Hause trägt?

Dennoch gibt es nach wie vor viele Hindernisse. Unter wird unterstellt, dass Angestellte ohne Kontrolle nicht richtig arbeiten. Dazu kommt die in Russland recht unflexible Arbeitsgesetzgebung, die das Konzept der Heimarbeit nicht anerkennt und Heimarbeitern den Schutz und die Rechte von Büroangestellten nicht zugesteht.

Dank eines neuen Gesetzesentwurfs, dessen erste Lesung am 16. Oktober von der Duma gutgeheißen wurde, könnte sich die Lage jedoch ändern. Während Personaler das Gesetz als noch nicht perfekt bezeichnen, kann es für Arbeitgeber und Angestellte dennoch einen großen Schritt nach vorn in der Vereinfachung von Arbeitsverhältnissen außerhalb des Büros bedeuten.

Internet kennt keine Entfernungen


Angestellte, die von solchen Änderungen profitieren würden, wären natürlich jene, die bereits heute viel außerhalb des Büros arbeiten und mit ihren Arbeitgebern über das Internet kommunizieren. Dies schließt Programmierer, Designer, Redakteure, Journalisten, Übersetzer, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure und Juristen mit ein. Auch für Personen mit Behinderungen oder Bewohner aus Gegenden mit einem eingeschränkten Stellenangebot könnte dies eine bedeutende Verbesserung der Lage mit sich bringen – und so auch die Binnenmigration in Russland verringern.

„Dieser innovative Gesetzesentwurf zielt darauf ab, eine gesetzliche Basis für Fernarbeit und einfachere Verfahren und Anforderungen dafür zu schaffen, da das aktuelle Arbeitsgesetz recht steif ist und Fernarbeit nicht vorsieht", ist in einem Bericht von Ernst & Young vom 17. Oktober zu lesen.

Das neue Gesetz würde unter anderem vorsehen, dass Fernangestellte

ihre Arbeitszeiten selbst auswählen können, was mehr Freiheit und Flexibilität bedeuten würde. Von großer Bedeutung ist der Vorschlag, dass Arbeitsverträge elektronisch signiert werden können. Somit müssten Fernangestellte nicht mehr das Büro ihres Arbeit- oder Auftraggebers aufsuchen – in einem riesigen Land wie Russland ist das ein bedeutender Vorteil. Der Gesetzesentwurf würde die Arbeitgeber dennoch verpflichten, anschließend Papierexemplare der unterschriebenen Verträge mit eingeschriebener Post nachzusenden.

Änderungen sind nötig


„Momentan deckt der Gesetzesentwurf nicht alle Nuancen der Fernarbeit ab", besagt der Bericht von Ernst & Young. „Da das Arbeitsgesetz eine eher voluminöse und beschwerliche Dokumentation von Arbeitsverhältnissen vorsieht, kann Fernarbeit aufgrund ihres innovativen und vereinfachten Charakters nicht den Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung gerecht werden. Deshalb sollte der Gesetzesentwurf das volle Spektrum der nötigen Änderungen vorsehen, damit Fernarbeit effizient geregelt werden kann und nicht der Gesetzeslage widerspricht, wie sie in der heutigen Form vorzufinden ist", so der Bericht weiter.

Zwar wollen die Gesetzgeber noch eine Reihe von Änderungen einbringen, doch grundsätzlich stoße das Konzept Fernarbeit auf Zustimmung, teilt Ernst & Young mit. Die zweite Lesung sei zwar noch nicht vereinbart, doch die Gesetzgeber planten, weitere Änderungen innerhalb der nächsten 30 Tage seit der ersten Lesung einzubringen, führt Ernst & Young weiter aus.

„Viele Regelungen im Entwurf bleiben unklar, besonders was Krankenstand und Urlaub betrifft, und alle diese Fragen müssen noch vor der zweiten Lesung gelöst sein", zitiert die Tageszeitung Rossijskaja Gaseta Michail Tarasenko, Mitglied des Komitees für Arbeits- und Sozialpolitik der Duma. „Fernarbeit ist kein Hausieren. Sie bedarf einer realitätsnahen gesetzlichen Regelung", so Tarasenko.

Für beide Seiten Vorteile


Der Gesetzesentwurf listet einige Vorteile von Fernarbeit auf: So werden für die Arbeitgeber bei der Miete und Organisation von Arbeitsräumen weniger Ausgaben anfallen. Eine erhebliche Einsparung von Zeit, Energie und Geld ist auf Seiten der Arbeitnehmer zu nennen, da sie auf den Arbeitsweg und entsprechende Transportmittel verzichten können. Die Beschäftigungsrate wird steigen, da auch Menschen arbeiten können, die ihr Zuhause nicht verlassen können oder wollen. Und zu guter Letzt ein nicht ganz unerheblicher Faktor: Durch die größere Flexibilität des Arbeitsmarktes wird auch die Schwarzarbeit zurückgehen.

Selbständige begrüßen den Gesetzesentwurf


Selbständig arbeitende Russen begrüßen die Initiativen zur Schaffung eines legalen Rahmens für eine Erwerbstätigkeit zu Hause mit den Vorteilen eines Büroangestellten, wie zum Beispiel Krankenstand. „Ich kann es mir schlicht nicht leisten, krank zu sein", sagt Programmierer Oleg. „Krank sein bedeutet für mich Geld verlieren."

Und doch würden sogar mit der heutigen Rechtslage für ihn die Vorteile der Fernarbeit gegenüber den Nachteilen überwiegen. „Ich habe noch nie mein Arbeitsbüchlein gebraucht", sagt er. „Die Sozialleistungen sind von zweifelhafter Qualität, die Pensionen karg, und die kostenlosen medizinischen Dienstleistungen für Arbeitnehmer sind für mich unattraktiv. Ich zahle lieber für eine Privatversicherung und spare mir mein Alterskapital selbst an."

Für die Designerin Arina Solina sind die neuen Regelungen, die das elektronische Unterschreiben und die Übersendung von Dokumenten

in elektronischer Form regeln, entscheidend. Schließlich ist sie selbständig geworden, um nicht mehr so viel Zeit in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Büros zu verschwenden. Auch für Freelancer sei das Wichtigste finanzielle Stabilität, und gerade dies werde durch die neuen Regelungen gefördert. „Ich bin froh darüber, dass unser bisher skeptischer Staat nun endlich Fernarbeit und selbständige Erwerbstätigkeit anerkennt", sagt Solina. „Wenn sogar der Staat nun daran glaubt, dass wir nicht weniger intensiv arbeiten als Büroangestellte, werden die Arbeitgeber nun vielleicht auch mehr Vertrauen schöpfen und meine Kollegen von zuhause aus arbeiten lassen."

Elena Iwanowa ist eine Designerin, die zuhause außerhalb Moskaus arbeitet. Sie berichtet, dass sie die aktuelle Rechtslage überlisten konnte, indem sie sich als Einzelunternehmerin registrieren ließ. „Ich arbeite auf der Grundlage von Verträgen, die mir per Kurier zugestellt werden", erzählt sie in einem Telefoninterview. „Ich bin zu einer Einzelunternehmerin geworden, weil mein Auftraggeber nichts mit gewöhnlichen Freelancern anfangen konnte. Er konnte mich nur beauftragen, wenn ich als juristische Person auftrat."

Gemäß Solina wird die neue Gesetzgebung die Vergabe von Aufträgen an Freelancer vereinfachen. „Bevor ich mich als Einzelunternehmerin registrieren ließ, versuchte ich als Freelancer ohne Verträge zu arbeiten – mit dem Resultat, dass die Bezahlung oft ausblieb."

Dieser Beitrag erschien zuerst bei The Moscow News.

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