Danilow wurden drei Jahre und zwei Monate seiner Strafe erlassen. Das Urteil tritt aber erst in zehn Tagen in Kraft, sofern es nicht angefochten wird. Dann erst kann der Physiker das Gefängnis verlassen. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf vorzeitige Freilassung ebenfalls unterstützt.
Danilow war erstmals 2001 unter dem Verdacht des Geheimnisverrats festgenommen worden. Zwei Jahre später wurde er jedoch von einem Geschworenengericht freigesprochen. Dieses Urteil kassierte jedoch später das Oberste Gericht. Im November 2004 verurteilte das Krasnojarsker Kreisgericht den Physik-Professor dann zu 14 Jahren wegen Hochverrats und Betrugs. Später wurde die Strafe um ein Jahr gekürzt.
Danilow hatte für seine Universität 1999 mit einer chinesischen Staatsagentur einen Vertrag über die Lieferung einer Versuchseinrichtung unterzeichnet, mit der die Wirkung von kosmischer Strahlung auf Satelliten simuliert werden kann. Obwohl diese Erfindung bereits seit einigen Jahren nicht mehr der Geheimhaltung unterlag, sahen Ermittler und das Gericht darin einen Verrat von Staatsgeheimnissen. Die Anklage hatte argumentiert, Danilows Verrat habe der chinesischen militärischen Raumfahrt bei der Schaffung gut geschützter Satelliten einen Entwicklungs-Zeitgewinn von 15 Jahren beschert.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Russland Aktuell.
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