Das russische Außenministerium befasst sich laut seinem Menschenrechtsbeauftragten Konstantin Dolgow weiterhin mit dem Fall von Viktor Bout, der in den USA zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
„Wir lassen den Fall nicht ruhen, sondern werden aktiv daran arbeiten", so Dolgow am Montag bei einem Rundtisch-Gespräch zum Thema „Rechtsschutz für russische Bürger im Ausland: Probleme und Lösungen" im Auswärtigen Ausschuss der Staatsduma .
Dolgow bezeichnete die Weigerung der US-Behörden, Bout gemäß der Konvention des Europarates aus dem Jahr 1983 nach Russland zu überstellen, als groben Verstoß gegen das Völkerrecht. „Es kommt darauf an, dass alle an der Heimkehr Bouts interessierten Seiten im Einklang miteinander handeln – sowohl in Worten als auch in Tat", sagte der Ombudsmann. Er merkte an, dass die bisherigen Versuche, die US-Behörden in diesem Sinne zu beeinflussen, nicht völlig ergebnislos gewesen seien.
Der russische Staatsbürger Viktor Bout war im März 2008 auf Antrag der USA in Bangkok verhaftet und im November 2010 in die USA übergeführt worden. Die US-Justiz beschuldigte ihn, illegalen Waffenhandel betrieben, Mordanschläge auf US-Bürger geplant und Terroristen unterstützt zu haben. Ein New Yorker Gericht sprach Bout im April 2012 in allen Anklagepunkten schuldig und verurteilte ihn zu 25 Jahren Haft.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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