Obwohl Russland die UN-Konvention „Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ratifiziert hat, wird sie in der Praxis in vollem Umfang nicht angewendet. Foto: ITAR-TASS.
Fluggesellschaften hätten das Recht, die Beförderung von Rollstuhlfahrern zu verweigern, wenn ihre Maschinen nicht entsprechend ausgestattet seien. Mit diesem Urteil wies der Oberste Gerichtshof Russlands am 14. November die Klage der Verbraucherschützer zurück.
Der Vorsitzende der OSPP, Michail Anschakow, äußerte sich gegenüber der Zeitung „Iswestija" enttäuscht über diese Entscheidung. Es sei „eine Schande für unseren Staat", so Anschakow aufgewühlt. Noch im 21. Jahrhundert würden in Russland hunderttausende Rollstuhlfahrer diskriminiert, was eine Verletzung internationaler Verpflichtungen sei.
Überall auf der Welt, so der Verbraucherschützer, sei das Problem der Beförderung Behinderter in Flugzeugen gelöst. Wenn ein Rollstuhlfahrer
einen Flug gebucht habe, bedürfe es nicht mehr als eines schmalen Sitzes und Stützgriffe auf der Toilette. Mehr Spezialvorrichtungen seien nicht erforderlich. Das Flugpersonal freilich sollte für die Betreuung von Rollstuhlfahrern speziell geschult werden. Sogar die russische Gesetzgebung schreibe vor, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu den öffentlichen Verkehrsmitteln haben müssten. Außerdem hätte Russland die UN-Konvention „Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" ratifiziert, in der diese Frage schon seit langem geregelt sei. Doch obwohl Russland dieses Dokument unterzeichnet habe, würde es in der Praxis nicht angewendet.
„Die Interessen der Wirtschaft sind wichtiger als die Rechte von Behinderten"
In Russland hätten die Interessen der Wirtschaft und der Fluggesellschaften mehr Gewicht als die Rechte von Behinderten, was von einem geringen Rechtsbewusstsein zeuge, kritisiert der OSPP-Vorsitzende. Dabei könne das Schicksal von Behinderungen jeden treffen. Anschakow kündigte an, dass seine Organisation in Revision gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofes gehen werde. Das Justizministerium sei bereits auf Seiten der Verbraucherschützer.
Auch der Dumaabgeordnete und Rollstuhlfahrer Wladimir Krupennikow bedauerte gegenüber der „Iswestija" die Position des Obersten Gerichtshofes. Ihn habe die Entscheidung vor allem angesichts der von Russland ratifizierten UN-Konvention „Über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" überrascht.
Die Staatsduma, so Krupennikow weiter, habe in erster Lesung Änderungen am Gesetz über den Luftkodex der Russischen Föderation gebilligt. Demnach seien alle Fluggesellschaften und Flughäfen dazu verpflichtet, alle erforderlichen Voraussetzungen für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen zu schaffen und ihr Personal speziell für die Arbeit mit Behinderten zu schulen. Selbst wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien, habe niemand das Recht, die Beförderung von Rollstuhlfahrern zu verweigern.
Krupennikow aüßerte sich zuversichtlich, dass die Gesetzesänderungen bis Ende 2012 in Kraft treten. Damit wäre die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, so der Abgeordnete, ohnehin de facto außer Kraft gesetzt.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Iswestija.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
Abonnieren Sie
unseren kostenlosen Newsletter!
Erhalten Sie die besten Geschichten der Woche direkt in Ihren Posteingang!