Die nun der Staatsduma vorgelegte Gesetzesvorlage sieht eine Verschärfung der Vergabebedingungen für Waffenbesitzkarten vor. Foto: RIA Novosti.
Am 7. November war der 29-jährige Dmitrij Winogradow bewaffnet mit einer Wepr-12 und einer italienischen Benelli zur Arbeit gekommen. Er schoss seine Kollegen nieder, sechs von ihnen überlebten das Gemetzel nicht. Zuvor hatte der Jurist im Internet auf der populären russischen Kontakt-Plattform V kontakte ein menschenverachtendes Manifest veröffentlicht.
Nach diesem Blutbad wurde der Ruf, unterstützt vom russischen Innenministerium, nach einer Verschärfung der Kontrolle des
Waffenumlaufes laut. Die nun der Staatsduma vorgelegte Gesetzesvorlage sieht eine Verschärfung der Vergabebedingungen für Waffenbesitzkarten vor. Bei den Änderungsanträgen zum Waffengesetz gehe es in erster Linie darum, potenziellen Verbrechern die Waffe zu entziehen, erläuterte Alexander Agejew, einer der Verfasser der Gesetzesvorlage gegenüber der Zeitung Iswestija. So sollen sich Waffenbesitzer regelmäßig einer psychologischen Tauglichkeitsprüfung unterziehen. Zudem wollen die Abgeordneten strengere Beschränkungen für die Vergabe von Waffenbesitzkarten einführen.
Zunächst soll das Dokument für die Dauer von sechs Monaten, später dann sukzessive für ein Jahr, drei Jahre und fünf Jahre ausgestellt werden. Das Mindestalter für das Recht auf einen Besitz von Waffen mit glattem Lauf wird auf 21 Jahre heraufgesetzt, das für Waffen mit gezogenem Lauf auf 25 Jahre. Dabei haben sich die Abgeordneten an den Gesetzen aus der Sowjetzeit orientiert, als es noch eine Anwartschaft auf eine Waffengenehmigung gab.
Grundsätzlich neues Gesetz in Planung
Außerdem soll das Recht auf Handfeuerwaffen nur jenen Antragstellern zugestanden werden, die zwei Empfehlungen von Bürgen vorlegen, die selbst über eine Besitzkarte für die gleiche Waffenkategorie verfügen. Wenn der Waffenbesitzer sich etwas zu Schulden kommen lässt und ihm die Waffenbesitzkarte entzogen wird, so sollen auch seine Bürgen die Waffengenehmigung verlieren. „Die Bürgen müssen sich also zu 100 % sicher sein, dass ihr Schützling weder aggressiv noch gefährlich ist und sich zu kontrollieren vermag", so Alexander Agejew.
Michail Serdjuk, der ebenfalls an der Gesetzesvorlage mitgearbeitet hat, ist sich sicher, dass die Änderungen alleine das Problem nicht lösen werden. Er kündigte an, dass in Kürze die Arbeit an einem grundsätzlich neuen Waffengesetz aufgenommen werde. Das jetzige Gesetz sei sehr schwach, erklärte der Abgeordnete. Es enthalte im Wesentlichen nur Verweise auf diverse Rechtsnormen zu Dienstanordnungen und Anweisungen für die Polizei.
Die Vorsitzende der Organisation Recht auf Waffen, Maria Butina, äußerte sich skeptisch zur Idee einer Beschlagnahme von Waffenbesitzkarten ohne Gerichtsbeschluss, erachtet die einstweilige Aussetzung deren Gültigkeit für den Fall sozial gefährlicher Situationen jedoch für sinnvoll. Hätte es eine solche einstweilige Aussetzung schon früher gegeben, wäre es möglicherweise erst gar nicht zu dem Vorfall mit Winogradow gekommen, glaubt Butina.
Die endgültige Entscheidung jedoch habe, so Butina, das Gericht zu fällen. Ansonsten werde möglicherweise der Korruption Tür und Tor geöffnet. Eine Heraufsetzung der Altersbeschränkung lehnt die Vorsitzende der Organisation strikt ab.
Denn einerseits drücke der Staat jungen Menschen von 18 Jahren eine Maschinenpistole in die Hand, damit sie die Heimat verteidigten und gleichzeitig verbiete er die Vergabe von Waffen zur Verteidigung deren Hauses und deren Familie, sieht Maria Butina einen Widerspruch.
Gegenwärtig kann jeder Bürger Russlands eine Waffenbesitzkarte für Waffen mit glattem Lauf erhalten, wenn er älter als 18 Jahre, psychisch gesund und ohne medizinische Einschränkungen ist. Waffenbesitzkarten können beispielsweise für die Jagd erteilt werden. In diesem Falle muss die Mitgliedschaft in einer Jagdgesellschaft nachgewiesen werden. Waffen werden auch zur Selbstverteidigung genehmigt. In diesem Fall darf die Waffe lediglich zu Hause aufbewahrt, aber nicht mitgeführt werden.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Iswestija.
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