Der stellvertretende Staatsduma-Vorsitzende von der Partei Geeintes Russland, Sergej Schelesnjak, schlägt einen Gesetzentwurf vor, laut dem das Repertoire der russischen Kinos zu mindestens 20 Prozent aus einheimischen Filmen bestehen soll.
Gemäß dem Dokument soll die Regierung von 2014 an den Anteil der russischen Filme an der gesamten Zahl der Vorführungen bestimmen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen soll der
jeweilige Filmvorführer eine Geldstrafe zwischen 100 000 und 400 000 Rubel (ein Euro = ca. 40 Rubel) für jeden festgestellten Verstoß zahlen. In der Staatsduma wurde bereits mehrmals auf die Notwendigkeit verwiesen, eine Quote für russische Filme einzuführen, um damit die einheimische Filmindustrie zu unterstützen. Filmvertriebsfirmen erwidern darauf, die Voraussetzung für den Erfolg dieser Initiative sei das Interesse der Zuschauer.
Nach Angaben der Gesellschaft Romir Movie Research ging der Anteil der Kasseneinnahmen der russischen Filme 2012 gegenüber dem Vorjahr um zwei Prozent zurück. Auf die russischen Streifen entfallen 13,8 Prozent der Einnahmen. Der größte Anteil der russischen Filme an den Einnahmen war 2005 mit 29,5 Prozent registriert worden. Bis 2008 blieb er bei rund 28 Prozent und ging später schrittweise zurück.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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