Laut neuem Gesetz muss die Fläche eines Ladens, der Bier im Sortiment führen möchte, mindestens 50 Quadratmeter betragen. Foto: ITAR-TASS
Im Kampf gegen den flächendeckenden Alkoholismus hat der russische Gesetzgeber die Regeln für den Verkauf von Bier deutlich verschärft: Seit dem 1. Januar ist Bier – ungeachtet seines Alkoholgehalts - in Russland den anderen alkoholischen Getränken gleichgestellt.
Das bedeutet zum einen: Der Gerstensaft darf im Einzelhandel von 23 bis 8 Uhr nicht mehr verkauft werden. Lizenzierte Gastronomiebetriebe dürfen natürlich auch nachts weiterhin Bier an Durstige ausschenken.
Bierverkauf braucht 50 Quadratmeter
Eine zweite Neuregelung bedeutet das Aus für den weit verbreiteten Handel mit Bier an Kiosken: Die Fläche eines Ladens, der Bier im Sortiment führen möchte, muss in Städten mindestens 50 Quadratmeter und auf dem Land mindestens 25 Quadratmeter betragen.
Gegen diese Regelung hatten Kleinunternehmer-Verbände heftig protestiert, da viele Kioskbetreiber nun befürchten, einen erklecklichen Teil ihrer Umsätze zu verlieren. Da alsbald auch noch ein Verkaufsverbot für Zigaretten droht, wird so manches Kiosk und Tante-Emma-Lädchen zumachen müssen. Experten rechnen mit der Schließung von 60.000 bis 175.000 Verkaufsstellen landesweit.
Das Dahinscheiden der blechgewordenen Symbole für das Aufblühen der russischen Marktwirtschaft in den 1990er Jahren ist vielleicht förderlich für das Stadtbild, aber schädlich für die Beschäftigungsquote und die Versorgungsmöglichkeiten in vielen vom „stationären Handel" noch unzulänglich erschlossenen Stadtteilen.
Bier auf der Straße - weder zu kaufen noch zu trinken
Aber auch Russlands Biertrinker müssen umdenken: Schnell mal abends noch ein Bier an der Bude um die Ecke holen, das ist nicht mehr. Und selbst im 24-Stunden-Supermarkt wird man in Zukunft nachts leer ausgehen. Was aber ordnungsrechtlich gesehen auch besser ist: Denn das Biertrinken auf offener Straße - mithin eine beliebte Freizeitbeschäftigung in Russland – ist seit Neujahr ebenfalls verboten.
Bierfreunden bleibt also nichts übrig, als in Zukunft planwirtschaftliche Vorratshaltung im hauseigenen Kühlschrank zu betreiben. Oder in die nächste Kneipe zu gehen.
Kioskbesitzer rufen zur letzten Runde
Vorerst allerdings, so ein Kontrollgang entlang einiger Kioske in St. Petersburg am Abend des 1. Januar, ist Bier an den Buden weiterhin im Angebot, als wäre nichts gewesen – ungeachtet der bis zu 1.000 Euro betragenden Strafen. Die Verkäufer gehen vermutlich davon aus, dass die Beamten der Kontrollbehörden während der noch bis zum 9. Januar andauernden Neujahrs-Weihnachts-Ferien dienstfrei haben.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei Russland Aktuell.
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