Die zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilte Sängerin Maria Aljochina von der kremlkritischen Punkband Pussy Riot wird ihre Strafe weiter absitzen.
Am Mittwoch lehnte das Stadtgericht in Beresniki in der Region Perm am Ural Aljochinas Antrag auf
ein Aussetzen der Strafe ab, wie ein RIA-Novosti-Korrespondent vor Ort berichtete. Den Ende 2012 gestellten Antrag begründete die 24-jährige Aljochina damit, dass sie sich in Freiheit besser um ihren fünfjährigen Sohn Filipp kümmern könnte. Dass Aljochina ein minderjähriges Kind habe, sei bereits im Urteil des Moskauer Bezirksgerichts Chamowniki mit berücksichtigt worden, begründete das Permer Gericht seine Entscheidung. "Weitere Umstände für eine Milderung der Haftstrafe gibt es nicht", hieß es.
Laut russischem Gesetz kann die Strafe zum Beispiel für Mütter mit minderjährigen Kindern für die Zeit bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres der Kinder ausgesetzt werden.
Aljochina und eine andere Sängerin, Nadeschda Tolokonnikowa (23), waren im August 2012 wegen Rowdytums aus religiösem Hass in der Moskauer Christi-Erlöser-Kathedrale jeweils zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Haftstrafe für die dritte Pussy-Riot-Sängerin Jekaterina Samuzewitsch (30) wurde in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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