Kein Ende in Sicht

1998 hätte Präsident Jelzin während der Verhandlungen mit Helmut Kohl dem Deutschen beinahe ein Exemplar der in den Archiven der Lomonossow-Universitätsbibliothek aufbewahrten Gutenberg-Bibel geschenkt. Foto: RIA Novosti / Vladimir Rodionov

1998 hätte Präsident Jelzin während der Verhandlungen mit Helmut Kohl dem Deutschen beinahe ein Exemplar der in den Archiven der Lomonossow-Universitätsbibliothek aufbewahrten Gutenberg-Bibel geschenkt. Foto: RIA Novosti / Vladimir Rodionov

Das Problem der Rückgabe von Kulturgütern an ihre früheren Eigentümer bewegt die Gemüter seit vielen Jahren. Konflikte sind vorprogrammiert, Lösungen schwer zu finden. Bis heute gibt es keine verbindliche Rechtslage.

Der Streit um die Schneerson-Bibliothek hält an. Präsident Putin hat versprochen, die Sammlung derLubawitscher Rabbiner russischen Juden zu übergeben. Das Jüdische Museum und das Zentrum für Toleranz in Moskau sollen die Bestände ausstellen können.

Der Rechtsstreit um die Rückgabe der Schneerson-Bibliothek illustriert sehr anschaulich die allgemeine Problematik um die Rückgabe von auf russischem Territorium verbliebenen Kulturgütern. Deren Umfang kann jeder erahnen, der zumindest einmal das Puschkin-Museum für bildende Künste in Moskau oder die Petersburger Eremitage besucht hat. Beide gehören unumstritten zu den weltweit bedeutendsten Kunstmuseen. Das Problem ist hier, dass die Museumssäle die unzähligen Kunstwerke überhaupt nicht aufnehmen können und viele von ihnen schon seit Jahren kein Licht mehr gesehen haben.

Das betrifft vor allem die sogenannten „Beutekunst“ – Kunstwerke, die von sowjetischen Soldaten aus deutschen und von den Nationalsozialisten besetzten Gebieten als Entschädigung für die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Verluste verschleppt wurden. Formal galten die etwa  900.000 Kunstwerke aus den Besatzungsgebieten als Ausgleich für die Schäden, die Hitlers Schergen beim Überfall auf die Sowjetunion angerichtet hatten.

Über den tatsächlich Umfang der „Beutekunst“ gibt es unterschiedliche Schätzungen. Während die russische Seite von 250.000 Kunstwerken und 1.300.000 Büchern spricht, beziffern deutsche Experten die Beschlagnahmung von Kulturgütern auf eine Million Kunstwerke und 4.600.000 Bücher. Sie werden überwiegend in Archiven russischer Museen und Bibliotheken gelagert.

Auf die eine oder andere Weise kam es seit dem Kriegsende immer wieder zur Rückgabe von Kulturgütern. So kehrten im Jahr 1958 der Pergamon-Altar aus Berlin und 1240 Kunstwerke aus den Beständen der Gemäldegalerie Dresden zurück nach Deutschland. 2002 wurde die Rückgabe der Bleiglasfenster aus der Marienkirche in Frankfurt Oder vereinbart.

Dennoch lagert die Mehrzahl der Kunstgegenstände nach wie vor in den Speichern russischer Museen. Ein nach wie vor wunder Punkt in den deutsch-russischen Kulturbeziehungen ist die sogenannte Baldin-Sammlung aus der Bremer Kunsthalle. Der russische Offizier und Architekt Viktor Baldin entdeckte 1945 im Keller des Schlosses Karnzow ausgelagerte Kunstwerke der Bremer Kunsthalle. Er packte sie, um sie vor der Zerstörung zu retten, in einen Koffer und tauschte auf seinem Rückweg in die Sowjetunion weitere Radierungen und Zeichnungen, die seine Kameraden als Souvenir mitgenommen hatten, ein. 1947 übergab er die Sammlung dem Moskauer Architekturmuseum. Von den 1970er Jahren an bis in die 90er setzte Baldin sich für die Rückgabe der Zeichnungen an die Bremer Kunsthalle ein, allerdings ohne Erfolg. Die Behörden lehnten sein Anliegen mit verschiedenen Begründungen ab.

Im Jahr 1998 wurde das Föderale Gesetz № 64-FS „Über die infolge des Zweiten Weltkriegs in die UdSSR verbrachten und sich im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befindenden Kulturgüter“ verabschiedet, nach dem alle von den sowjetischen Truppen aus den besetzten Gebieten verschleppten Kulturgüter Eigentum Russlands sind. Trotz der Versuche des damaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin, die Verfassungswidrigkeit dieser Verordnung nachzuweisen, ist das Gesetz bis heute vollständig in Kraft. Die Gegner der Rückgabe haben noch ein anderes Dokument auf ihrer Seite. Die Irreversibilität von Entscheidungen über verschleppte Kulturgüter war eine der Bedingungen der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990.

Das Thema ist bei Weitem nicht auf die deutsch-russischen Beziehungen beschränkt. Es ist ein Problem von internationalem Ausmaß. Jedes Museum der Welt, sei es das British Museum oder der Louvre, zählen zu ihren Sammlungen auch hinsichtlich der Eigentumsfrage strittige Exponate. Versuche, die jeweiligen Eigentumsverhältnisse zu klären, würden eine weltweite Umverteilung der Museumsbestände auf den Plan rufen. „In allen Museen, auch in der Dresdener Gemäldegalerie, finden sich Kunstgegenstände verschiedenster Völker der Welt. Über ihren Standort entscheidet nicht ihre nationale Herkunft, sondern ihr Schicksal“, erklärt Irina Antonowa, Direktorin des Moskauer Puschkin-Museums für bildende Künste und konsequente Gegnerin der Revision von Entscheidungen über verschleppte Kulturgüter, die in Russland weit verbreitete Position.

Es gibt eine Möglichkeit, Kunst- und Kulturgüter auch ohne Revision des russischen oder internationalen Museumsrechts zurückzugeben. Der Präsident eines Landes kann ein Kunstwerk einem anderen Land einfach schenken. 1998 hätte Präsident Jelzin während der Verhandlungen mit Helmut Kohl dem Deutschen beinahe ein Exemplar der in den Archiven der Lomonossow-Universitätsbibliothek aufbewahrten Gutenberg-Bibel geschenkt. Beschlüsse dieser Art sind jedoch allein dem Staatsoberhaupt vorbehalten und ein Ausdruck seines guten Willens. 

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

Diese Webseite benutzt Cookies. Mehr Informationen finden Sie hier! Weiterlesen!

OK!