Zur Feststellung eines ärztlichen Kunstfehlers sollen ehrenamtliche Kommissionen eingerichtet werden. Foto: ITAR-TASS
„Der Gesetzesentwurf führt den Begriff ‚ärztlicher Kunstfehler' ein und bezeichnet damit eine Handlung oder auch eine unterlassene Handlung, in deren Ergebnis Schaden für die Gesundheit einer Person entsteht", erläutert Oleg Salagaj, Pressesprecher des russischen Gesundheitsministeriums. Medizinische Einrichtungen sollen dazu verpflichtet werden, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Experten schätzen, so Salagaj, dass in Russland jährlich zwischen 40.000 und 50.000 ärztliche Kunstfehler vorkommen. Eine offizielle Statistik gebe es nicht. Die vorgesehenen Strafen seien hart. Im Todesfalle, etwa, sollen den Hinterbliebenen zwei Millionen Rubel (etwa 50.000 Euro) Entschädigung gezahlt werden.
Zur Feststellung eines ärztlichen Kunstfehlers und des kausalen Zusammenhangs zwischen dem Fehler und dem zugefügten Schaden sollen ehrenamtliche Kommissionen eingerichtet werden. In diesen sollen sieben bis elf Personen mitwirken, darunter Beamte, Vertreter von Organisationen zum Schutze der Rechte von Patienten und ein Vertreter der Versicherungsgesellschaft.
Für Sergej Smirnow, Direktor des Instituts für Sozialpolitik, stellen sich zwei grundsätzliche Fragen, auf die es in dem vorliegenden Gesetzesentwurf keine Antworten gebe. Die Entscheidende sei die nach der Finanzierungsquelle für die Schadensersatzzahlungen. Die Antwort darauf sei vollkommen unklar. Entweder zahle der Staat, und zwar eher der regionale Haushalt, als der föderale oder aber die Patienten würden mit zusätzlichen Versicherungsbeiträgen zur Kasse gebeten.
Außerdem, so glaubt Smirnow, müsse es beim Schadensersatz verschiedene Abstufungen gemäß der Umstände und der Folgen des ärztlichen Kunstfehlers geben. Es sei ein Unterschied, ob es sich beispielsweise um Krebs im Endstadium handele oder um eine ganz banale Blinddarmentzündung.
Die zweite prinzipielle Frage bestehe laut Smirnow darin, inwieweit sich in Russland ein ärztlicher Kunstfehler überhaupt nachweisen lasse. „Meines Erachtens dürfte das in unserer korrupten Gesellschaft recht schwer fallen. Solange kein System unabhängiger medizinischer Fachgutachter existiert, wie zum Beispiel in der Justiz das Anwaltskollegium, ist jegliche Initiative institutionellen Charakters im Bereich des Gesundheitswesens von Vorherein zum Scheitern verurteilt", glaubt Institutsdirektor Smirnow.
Im Gesetzesentwurf heißt es, dass die Entscheidung über Schuld oder Unschuld das Gericht auf der Grundlage einer Bewertung des handwerklichen Vorgehens des Arztes fällt, wobei diese Bewertung von unabhängigen Experten der Russischen Ärztevereinigung vorgenommen werde.
Genau hierin sieht der Vorsitzende des öffentlichen Beirates der Gesellschaft zum Schutz der Patienten, Andrej Chromow, das Hauptproblem. Denn es bleibe völlig der Willkür der ärztlichen Vereinigungen überlassen, einzuschätzen, ob es sich um einen Behandlungsfehler handle oder nicht. In diesen Vereinigungen säßen ja die Kollegen genau eben jener Ärzte, denen der Kunstfehler unterlaufen sei und diese würden sicher ihren eigenen Berufsstand in Schutz nehmen.
Patienten, die durch einen Arztfehler geschädigt wurden, könnten vor Gericht faktisch nur noch im Streit mit der Versicherungsgesellschaft ihr Recht einklagen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage seien, so schätzt Chromov ein, gering. Denn keine Versicherungsgesellschaft sei daran interessiert, im Schadensfall zu zahlen.
Im Gegenteil, mithilfe gewiefter Anwälte würden solche Klagen sicher eher abgeschmettert. Deshalb leiste der Gesetzesentwurf nicht nur keinen Beitrag zum Abbau der sozialen Spannungen, die durch die sinkende Qualität der medizinischen Versorgung entstehe, sondern vergrößere diese noch", warnt der Patientenvertreter.
Die ungekürzte Fassung dieses Beitrags erschien zuerst bei Wsgljad.
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