Neues Gesetz schützt Gläubige

Das neue Gesetz sieht für die „öffentliche Handlungen, die eine deutliche Respektlosigkeit gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck bringen um die Gefühle von Gläubigen zu verletzen"  eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Foto: ITAR-TASS

Das neue Gesetz sieht für die „öffentliche Handlungen, die eine deutliche Respektlosigkeit gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck bringen um die Gefühle von Gläubigen zu verletzen" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Foto: ITAR-TASS

Nach dem skandalösen Auftritt von Pussy Riot in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale im vergangenen Jahr hat die Staatsduma nun über ein Gesetz zur Verletzung der Gefühle von Gläubigen abgestimmt. Die russische Bevölkerung steht dem Gesetz gespalten gegenüber.

Im August des vergangenen Jahres begann die russische Staatsduma die Beratung zum Gesetzesentwurf zur Verletzung der Gefühle von Gläubigen. Anlass war die Verurteilung der Bandmitglieder von Pussy Riot wegen „Rowdytums" kurz zuvor. Im Februar hatten sie mit ihrem Punkgebet „Mutter Gottes, Jungfrau, vertreibe Putin" in der Christ-Erlöser-Kathedrale in Moskau viel Aufsehen erregt. Am 21. Mai dieses Jahres stimmten die Abgeordneten der Staatsduma in einer zweiten Lesung mit deutlicher Mehrheit für das Gesetz.

Der Tatbestand „öffentliche Handlungen, die eine deutliche Respektlosigkeit gegenüber der Gesellschaft zum Ausdruck bringen" und die beispielsweise in Kirchen oder Moscheen ausgeübt werden, „um die Gefühle von Gläubigen zu verletzen", war früher nicht im Strafgesetzbuch enthalten. Das neue Gesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Das Höchstmaß der verhängten Geldstrafe beträgt rund 12 500 Euro. Auch die Ausübung gemeinnütziger Arbeiten ist vorgesehen.

 

Zustimmung von höchster Ebene

„Unsere Gesellschaft lehnt die Schändung religiöser Orte ab, und so wurde die Forderung nach einem angemessenen Schutz der Gefühle von Gläubigen laut. Der Auftritt von Pussy Riot zum Beispiel ist bei der großen Mehrheit der Bevölkerung auf Kritik gestoßen, und zwar unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Religion", erklärte der Abgeordnete von „Einiges Russland" Tamerlan Agusarow.

Ergebnissen einer Erhebung der Stiftung „Öffentliche Meinung" (FOM) vom September 2012 zufolge sind 45 Prozent der Bevölkerung Russlands der Meinung, die Verletzung der Gefühle von Gläubigen müsse strafrechtlich verfolgt werden. 22 Prozent stimmen dem nicht zu, ein Drittel der Befragten hat keine Meinung geäußert.

Auch der Kreml unterstützt die Gesetzesinitiative. „Es ist ein in der praktischen Anwendung sehr kompliziertes, aber in einem multinationalen und multikonfessionellen Land wie unserem absolut notwendiges Gesetz", erklärte Anfang April Dmitri Peskow, Pressesekretär von Präsident Putin.

 

Gesetz enthält „schwammige" Formulierungen

Der Erzdiakon und Professor an der Moskauer geistlichen Akademie Andrej Kurajew bezeichnete die Formulierungen des Gesetzes als „sehr schwammig". „Wechselseitige Beschwerden und Fälle von Akzeptanz und Ablehnung solcher Beschwerden durch die Gerichte werden an der Tagesordnung sein", erklärte Kurajew in einem Gespräch mit der Zeitschrift „Prawoslawije i mir". „Wenn ich mich an ein Gericht und den Staatsanwalt wende und erkläre, dass meine religiösen Gefühle verletzt wurden, wer außer mir wird das überprüfen können? Dem Gericht wird in das Innenleben von zwei Personen vordringen müssen: Es muss feststellen, ob Herz und Gefühle des Klägers tatsächlich entrüstet und verletzt sind, und gleichzeitig, ob ein heimlicher und krimineller Vorsatz beim Beschuldigten vorliegt."

Wie der stellvertretende Leiter des Dumaausschusses für gesellschaftliche Vereinigungen und religiöse Organisationen Michail Markelow betonte, gehe es in der neuen Fassung des Gesetzes nicht um die Verletzung religiöser Gefühle als solches: „Das ist ein subjektiver Begriff und es wird sehr schwer sein, qualifizierende Merkmale dieses Sachverhalts zu definieren. Wir sprechen daher über die Einführung einer strafrechtlichen Verantwortung von öffentlich begangenen Handlungen."

 

Regierung verstößt gegen die russische Verfassung

In einem der Duma vorgelegten Jahresbericht über die Einhaltung und den Schutz der Rechte und Freiheiten russischer Staatsbürger warnte Wladimir Lukin, der Bevollmächtigte für Menschenrechte in Russland, vor „Versuchen, eine Konfession den anderen entgegenzustellen, ebenso Gläubige den Nichtgläubigen".

Er erinnerte die Abgeordneten daran, dass die Artikel 14 und 28 der Verfassung der Russischen Föderation allen Bürgern gleiche Rechte

garantieren – so auch bekennenden Gläubigen wie Nichtgläubigen. Als alarmierendes Beispiel zitierte er Juri Wjasemskij, Leiter der Fakultät für internationale Kultur an einer angesehenen russischen Universität, der auf dem Höhepunkt des Medienrummels um Pussy Riot im russischen Fernsehsender „Kultura" Atheisten als „Tiere" und „Kranke, die man heilen muss", bezeichnete.

„Leider unternahm niemand auch nur den Versuch, sich vorzustellen, wie Angehörige beliebiger Konfessionen reagieren würden, zum Beispiel Orthodoxe oder Moslems, wenn solch ungeheure Worte an sie gerichtet worden wären", so Lukin. Auch Atheisten hätten Überzeugungen und das gleiche Recht, staatlichen Schutz für ihre Weltanschauungen beanspruchen zu dürfen wie Vertreter beliebiger religiöser Konfessionen.

Unterstützt wird Lukin von der demokratischen Partei Jabloko: „Mit dem strafrechtlichen Schutz von Gefühlen nur einer Kategorie der Bevölkerung – der Gläubigen – verstößt die Regierung gegen die Verfassung, die die Gleichheit aller Staatsbürger garantiert", heißt es in einer Erklärung der Partei.

 

Die Bevölkerung ist gespalten

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts FOM sind 17 Prozent der Russen der Meinung, das Gesetz über die Verletzung religiöser Gefühle verletze die Rechte von Atheisten, 45 Prozent vertreten die gegenteilige Ansicht.

Die Zeitung „Moskowskije Nowosti" befragte Kirchgänger in Moskau nach ihrer Meinung zu dem Gesetzentwurf.

„Die Gefühle eines Gläubigen dürfen nicht verletzt werden. Es ist aber nicht nötig, solche Handlungen zu bestrafen, Gott wird über die Übeltäter richten", antwortete die Rentnerin Irina Fjodorowa. Aktionen wie die von Pussy Riot sollten allerdings nach ihrer Auffassung verfolgt werden, sie „gingen mit ihrer Provokation zu weit".

Eine Umfrage des Lewada-Zentrums vom April ergab, dass 56 Prozent der Russen das Urteil gegen die Mitglieder von Pussy Riot für angemessen, 26

Prozent für zu hart und neun Prozent eine strafrechtliche Verfolgung in diesem Fall für unbegründet halten.

Ein anderer Kirchgänger, Juri Oskin, sieht keinen Sinn in dem Gesetzentwurf. „Wer einen anderen Menschen beleidigt, wird sich vor Gott verantworten müssen", sagt er. „Nach dem geltenden Recht wird jede Person für die Verletzung der Persönlichkeit anderer ohnehin zur Verantwortung gezogen. Das Gesetz gilt allgemein, es ist nicht nötig, bestimmte Kategorien in ihren Persönlichkeitsrechten Verletzter hervorzuheben. Man müsste dann auch Artikel einführen, die eine Beleidigung von Arbeitern, Verkehrspolizisten usw. unter Strafe stellen."

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