Gilt das Anti-Homo-Gesetz für die Olympischen Spiele in Sotschi?

Russische Regierungsstellen sind sich bislang nicht darüber einig geworden, ob das Anti-Homo-Gesetz während der Winterspiele in Sotschi angewendet werden soll. Foto: RIA Novosti

Russische Regierungsstellen sind sich bislang nicht darüber einig geworden, ob das Anti-Homo-Gesetz während der Winterspiele in Sotschi angewendet werden soll. Foto: RIA Novosti

Die Erklärung, das Gesetz zum Verbot der Homosexuellen-Propaganda werde möglicherweise für die Dauer der Spiele außer Kraft gesetzt, löste verschiedene Bedenken aus. Russische Juristen äußerten Zweifel, ob man ein geltendes föderales Gesetz wahlweise anwenden könne.

Das Gesetz zum Verbot der Homosexuellen-Propaganda unter Minderjährigen werde für die Gäste und Teilnehmer der Olympischen Spiele in Sotschi nicht gelten. Das versicherte die russische Seite dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC), schreibt die Zeitung Moskowskij Komsomoljez mit Verweis auf amerikanische Medien. „Als Sportorganisation können wir unsere Arbeit fortsetzen, um zu garantieren, dass die Spiele ohne Diskriminierung von Sportlern, offiziellen Gästen, Zuschauern und Medien ablaufen. Das IOC erhielt eine Zusicherung von höchster russischer Regierungsstelle, dass das Gesetz Besucher und Teilnehmer der Spiele nicht berührt", heißt es in einer Erklärung des IOC.

Am 30. Juli bestätigte Ilja Dschus, Sprecher des Vize-Regierungschefs Dmitri Kosak, dass eine solche Idee diskutiert werde. „Russland hat kein Interesse daran, seine Gäste einzuschränken und deren Rechte zu beschneiden", sagte er in einem Gespräch mit der australischen Tageszeitung The Age. Dschus teilte mit, die Regierung befasse sich mit der Frage, auf welche Weise man die Geltung des umstrittenen Gesetzes aufheben könne. Eine endgültige Entscheidung sei allerdings noch nicht getroffen worden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir eine juristisch einwandfreie Lösung finden", sagte er. Dschus erklärte, dieser Vorschlag sei nach Verhandlungen mit dem IOC, an dem auch der für die Spiele verantwortliche Kosak teilnahm, publik gemacht worden.

Die Mitteilung über eine mögliche Lockerung des Gesetzes zum Verbot der Homosexuellen-Propaganda unter Minderjährigen kommentierte auch einer seiner Autoren, der Abgeordnete der Gesetzgebenden Versammlung von

Sankt Petersburg Witali Milonow. „Unser Gesetz betrifft grundsätzlich nicht das alltägliche Leben erwachsener Menschen. Wenn Gäste zu den Olympischen Spielen nach Sotschi reisen und, anstatt ihrem Interesse am Sport und an den Wettkämpfen nachzugehen, Kindern ihre Überzeugungen aufdrängen, glaube ich nicht, dass man hier Ausnahmen machen muss. Unsere Gesetze gelten schließlich auf dem gesamten Staatsgebiet der Russischen Föderation", erklärte der Abgeordnete.

Zur Frage, inwiefern Ausländer betroffen sind, sagte Milonow: „Was soll das heißen – manche Leute dürfen Kinder verführen, andere nicht? Ich gehe davon aus, dass niemand das Recht hat, Kinder auf Abwege zu bringen.

Daher kann auch in Russland kein Regierungsbeschluss die Vorschriften eines föderalen Gesetzes aushebeln. Ein föderales Gesetz gilt auf dem gesamten Staatsgebiet der Russischen Föderation. Niemand hat das Recht, es außer Kraft zu setzen", bemerkte er. Die ganzen Debatten seien das Ergebnis einer verzerrten Berichterstattung westlicher Medien, meinte Milonow. Für seine nicht traditionelle sexuelle Orientierung werde in Russland niemand verfolgt oder bestraft.

Der russische LGTB-Aktivist Nikolai Alexejew äußerte sich skeptisch, ob man ein Gesetz außer Kraft setzen könne, auch wenn von der Einschränkung nicht das gesamte Staatsgebiet Russlands, sondern nur die Region Sotschi betroffen sei.

Sportminister Witali Mutko dementierte am 1. August in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur R-Sport die Erklärung von Ilja Dschus. Niemand beabsichtige, sich in das Privatleben der Gäste und Teilnehmer der Olympischen Spiele in Sotschi einzumischen. Die Gäste aus dem Ausland seien allerdings dazu angehalten, die in Russland geltenden Gesetze ohne Einschränkung zu befolgen.

„Das Gesetz zielt nicht auf ein Verbot nicht traditioneller Orientierungen ab, sondern verfolgt andere Zwecke. Die Propaganda und die Beeinflussung Minderjähriger beziehungsweise Jugendlicher sollen unterbunden werden", sagte Mutko. „Niemand verbietet Athleten mit nicht traditioneller sexueller Orientierung, nach Sotschi zu kommen, aber wenn sie diese auf der Straße propagieren, werden sie dafür zur Verantwortung gezogen. Auch ein Sportler sollte in einem anderen Land die dort geltenden Gesetze achten."

Am 30. Juni hatte der russische Präsident Wladimir Putin ein Gesetz zum Verbot von Homosexuellen-Propaganda unter Minderjährigen unterzeichnet. Die Staatsduma verabschiedete das Gesetz in der zweiten und dritten Lesung am 11. Juni. Damals wurde die Formulierung „Propaganda nicht traditioneller sexueller Beziehungen" unter Kindern anstelle des unbestimmten Ausdrucks „Homosexuellen-Propaganda" in den Gesetzestext aufgenommen.

Für eine nach dem Gesetz verbotene Propaganda werden über Zivilpersonen Geldstrafen in Höhe von 92 bis 115 Euro verhängt. Beamte

müssen mit 915 bis 1 145 Euro Strafe rechnen, juristischen Personen drohen Strafen von 18 315 bis 23 000 Euro oder eine administrativ verfügte Einstellung ihrer Tätigkeit für eine Dauer von bis zu 90 Tagen. Wenn für die Propaganda Medien oder das Internet genutzt wurden, klettern die Strafen für Zivilpersonen bis auf 2 300 Euro, für Beamte auf 4 600 Euro, für juristische Personen auf 23 000 Euro.

Für Ausländer mit ständigem Wohnsitz in Russland ist eine zusätzliche Sanktion in Form einer Ausweisung vorgesehen. Unlängst wurde wegen Verdachts auf „Propaganda nicht traditioneller sexueller Beziehungen" unter Minderjährigen in Murmansk eine Gruppe niederländischer Dokumentarfilmer festgenommen, die über die lokale LGTB-Szene gedreht hatten. Das Gericht verhängte über sie ein Einreiseverbot nach Russland für drei Jahre.

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