Experten wollen die Vorwürfe gegen die Strafkolonie, in der Nadjeschda Tolokonnikowa inhaftiert ist, überprüfen. Foto: RIA Novosti
Am Montag zitierten mehrere russische Zeitungen aus einer Erklärung von Pussy-Riot-Mitglied Nadjeschda Tolokonnikowa an die Strafvollzugsbehörden, in der sie ankündigte, in einen Hungerstreik zu treten. Sie begründete ihren Schritt damit, dass ihr angedroht worden sei, sie umzubringen. Außerdem werde sie genötigt 16 bis 17 Stunden am Tag zu arbeiten. Ihr Gesundheitszustand mache es ihr unmöglich, ihre Arbeit in der Näherei der Strafkolonie fortzusetzen.
Nach ihren Worten habe Jurij Kuprijanow, der stellvertretende Direktor der Strafkolonie, die Morddrohung während eines persönlichen Gesprächs am 30. August geäußert. Hierbei sei es um ihre Forderung gegangen, das Verhalten der Leitung der Strafkolonie zu untersuchen. Danach sei ihr außerdem täglich von einigen Insassinnen mit der Anwendung körperlicher Gewalt gedroht worden. Dies sei ebenfalls von der Leitung der Strafvollzugsanstalt ausgegangen.
Die in den Zeitungen auszugsweise veröffentlichte Erklärung vom Montag war an den Direktor der Föderalen Behörde für Strafvollzug Russlands, Gennadij Kornijenko, den Leiter des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Mordwinien, Michail Nasarow, den Generalstaatsanwalt der Republik, Walerij Matschinskij sowie den Beauftragten für Menschenrechte in der Russischen Föderation, Wladimir Lukin, gerichtet.
Tolokonnikowa beklagte in dem Schreiben die nach ihrer Auffassung zahllosen Rechtsverletzungen in der Strafkolonie. So betrage zum Beispiel der Arbeitstag der Näherinnen 16 bis 17 Stunden. Die Produktionsziele würden ständig erhöht. Bei Nichterreichen der vorgegebenen Stückzahlen würden verschiedene Sanktionen ausgesprochen, die vom Verbot des Toilettenbesuchs bis hin zum Nahrungsentzug reichten.
Als Reaktion erklärten Vertreter der Föderalen Behörde für Strafvollzug daraufhin, dass die Rechtsanwältin Tolokonnikowas zusammen mit deren Ehemann die Leitung der Strafkolonie zu erpressen versucht habe. Am 17. September hätten Tolokonnikowas Mann, Pjotr Wersilow, ein Aktivist der Künstlergruppe Wojna und ihre Anwältin, Irina Chrunowa, der Leitung der Strafkolonie vorgeschlagen, die Verurteilte in eine andere Abteilung zu verlegen und ihr eine Arbeit in der künstlerischen Werkstatt zuzuweisen.
Anderenfalls, so heißt es auf der Internetseite des regierungskritischen Fernsehsenders Doschd, würden Wersilow und Chrunowa, wie jetzt geschehen, eine Erklärung an das Ermittlungskomitee, den Generalstaatsanwalt, die Föderale Behörde für Strafvollzug sowie an die Massenmedien schicken, in der von einer Morddrohung Kuprijanows gegenüber Tolokonnikowa die Rede wäre. Der stellvertretende Direktor der Strafvollzugsanstalt weigerte sich, diesen Forderungen nachzukommen und begründete seine Entscheidung damit, dass er mit der Arbeitsplatzvermittlung der Strafgefangenen nichts zu tun habe.
Die Präsidentin der Nichtregierungsorganisation Überregionale gemeinnützige Stiftung zur Unterstützung von Strafgefangenen, Maria Kannabich, ist der Auffassung, dass derartige Anschuldigungen vor Ort geklärt werden müssten. „Ich werde in den nächsten Tagen mit Vertretern
des Rates der Zivilgesellschaft nach Mordwinien in die Strafkolonie fahren und mir ganz genau ansehen, was da läuft. Wir werden uns unter anderem mit Nadjeschda Tolokonnikowa selbst und der Leitung der Strafkolonie unterhalten. Ich hoffe, wir werden verstehen, welche Probleme es dort tatsächlich gibt und wo lediglich etwas aufgebauscht wurde", sagte sie. Die Expertin fügt hinzu, dass sie diese Strafvollzugseinrichtung kenne und dort sogar ein Wiedereingliederungszentrum zur Unterstützung von Strafgefangenen gegründet habe.
Was die Werkstätten beträfe, so sei deren Niveau in keinem Straflager besonders hoch und die Bedingungen seien nirgendwo sehr komfortabel. „Ich kann mir gut vorstellen", so Kannabich weiter, „dass die Arbeitszeiten überschritten werden". Wahrscheinlich dauere der Arbeitstag dort tatsächlich nicht nur acht Stunden. Aber auch die angeblichen 17 bis 18 Stunden entsprächen wohl nicht der Realität. „Wenn eine solche Einrichtung einen Großauftrag erhält, versucht sie natürlich, diesen fristgerecht auszuführen, damit sie etwas daran verdienen kann. Aber solche Mehrbelastungen sind nicht die Regel. Nachdem so ein Großauftrag abgearbeitet ist, geht es in den Werkstätten meist wieder viel ruhiger zu".
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