Neues Gesetz verschärft Adoption von russischen Waisenkindern

Paare in Ländern, die homosexuelle Ehen erlauben, werden keine russischen Kinder adoptieren können. Foto: ITAR-TASS

Paare in Ländern, die homosexuelle Ehen erlauben, werden keine russischen Kinder adoptieren können. Foto: ITAR-TASS

Russlands neues Adoptionsrecht verbietet die Adoption von Waisenkindern für Paare, die aus Ländern stammen, in denen gleichgeschlechtliche Ehen möglich sind. Nicht alle finden, dass dies das Kindeswohl fördert.

Mit Wirkung zum Februar 2014 hat die russische Regierung die Regeln für die Adoption von Waisenkindern geändert und sie um ein Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare aus dem Ausland ergänzt. Das Adoptionsverbot betrifft nun nicht nur gleichgeschlechtliche Paare – ein entsprechendes Gesetz hatte der Präsident der Russischen Föderation noch im Juli 2013 unterschrieben –, sondern auch alle Bürger, deren Länder solche Ehen anerkennen. Das Gesetz besagt, dass es mit dem Ziel einer „harmonischen und vollwertigen Erziehung der Waisenkinder" getroffen worden sei. Kritiker mahnen, dass dieses Gesetz internationalem Recht widerspreche.

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention müssen Kinder „vor körperlicher wie auch vor psychischer Gewalt vonseiten der Eltern geschützt werden". Ob eine gleichgeschlechtliche Ehe eine psychologische Gewaltausübung gegenüber dem Kind ist, bleibt strittig. Es gibt Studien, die zeigen, dass Kinder, die bei homosexuellen Paaren aufwuchsen, keinerlei emotionale Probleme im Vergleich zu Kindern aufweisen, die in traditionellen Familien aufwuchsen. Aber es gibt auch Studien, die besagen, dass Jugendliche aus gleichgeschlechtlichen Familien verstärkt zu Suizid, Depression und Arbeitslosigkeit im späteren Erwachsenenleben neigen. Sämtliche wissenschaftliche Studien besagen, dass Waisen, die in Waisenhäusern aufgewachsen sind, sich nur sehr schlecht sozialisieren.

Die Frage, ob eine gleichgeschlechtliche Familie dem Kind schadet oder nicht, wird nicht nur in Russland diskutiert – das zeigt ein Blick auf die internationalen Gesetzgebungen zu diesem Thema.

Gleiche Adoptionsrechte für „fremde" Kinder wie bei heterosexuellen Paaren erhalten verheiratete oder in einer der Ehe gleichgestellten Partnerschaft lebende homosexuelle Paare in folgenden Ländern: Belgien, Großbritannien, Dänemark, Israel, Island, Spanien, Niederlande, Norwegen, Neuseeland, Frankreich, Schweden, Südafrika, Argentinien, Brasilien, Guam, Uruguay sowie in 14 Bundesstaaten der USA.

In einer weiteren Reihe von Ländern hat der Partner das Recht, das biologische Kind seines gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren. So können Homosexuelle in Deutschland seit 2005 nur dann ein Kind adoptieren, wenn zwischen dem Kind und dem Lebenspartner direkte Verwandtschaft besteht. Ein „fremdes" Kind kann das gleichgeschlechtliche Paar in Deutschland laut Gesetz nicht adoptieren. Dabei ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten, deshalb kann das homosexuelle Paar dort nur durch eine natürliche Zeugung Kinder bekommen.

Eine ähnliche Situation bestand in Frankreich bis 2013. Seit 2006 hatten dort beide Partner Elternrechte gegenüber dem biologischen Kind von einem Elternteil. Aber seit dem letzten Jahr sind in Frankreich gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt und Homosexuelle haben seitdem dieselben Rechte bei der Adoption von Kindern.

In den baltischen Ländern, Litauen, Lettland und Estland, hingegen ist es verfassungsrechtlich verboten, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu

registrieren. Ein Recht auf Adoption haben dort nur Personen, die sich in einer heterosexuellen Ehe befinden. Dieselben strengen Regeln sind auch im katholischen Italien in Kraft.

In öffentlichen Ansprachen rügen religiöse Führer in Russland Gesetze, die in einigen europäischen Ländern die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen. Der Vorsitzende der synodalen Informationsabteilung der Russischen Orthodoxen Kirche Wladimir Lejgoda bemerkte etwa, dass es in den letzten Jahren in einer Reihe von europäischen Ländern Veränderungen gegeben habe, die die Familie zerstörten. „Die Anerkennung gleicher Rechte für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften bis hin zum Anrecht auf Adoption ist der Schlussakkord eines langen Prozesses der Weigerung, Sittlichkeit und die eheliche Treue zu stärken", sagte der Geistliche.

Der Vorsitzende des Präsidialrats zu Menschenrechtsfragen Michail Fedotow findet, dass ein Gesetz, das die Adoption von Kindern durch

gleichgeschlechtliche Paare in Russland verbietet, überflüssig sei: „Die Adoption erfolgt in Russland nur mit einer Gerichtsentscheidung. Und ein Gericht wird sich in der Adoptionsfrage an den Familienkodex der Russischen Föderation halten, der besagt, dass die Ehe eine gleichberechtigte Union von Mann und Frau ist."

Olga Sinjajewa, Regisseurin eines Films über Waisenkinder, ist zwar „Befürworterin von traditionellen Beziehungen", aber das spiele bei Waisenkindern keine Rolle. Denn „Kinder, die in Waisenhäusern aufwachsen, gehören sich selbst nicht und spüren keine Verbindung mit dem eigenen Körper. Sie wachsen mit dem ständigen Gefühl der Entbehrung auf, in erster Linie mit dem Mangel an persönlichem emotionalem Kontakt. So können auch eine gleichgeschlechtliche Familie oder unverheiratete Personen dem Kind diese emotionale Nähe und Kontakt schenken. Das Kind blüht auf, erwacht und beginnt, sich nach vorne zu bewegen", meint die Regisseurin.

Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland

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