In Russland leben 1,8 Millionen Ukrainer, etwa 480 000 davon sind Kriegsflüchtlinge. Foto: ITAR-TASS
Die Vereinten Nationen haben die Angaben der russischen Föderalen Migrationsbehörde zu den Flüchtlingen aus der Ukraine bestätigt. Galina Negrustojewa, Mitarbeiterin der Verwaltung des UN-Hochkommissariats für Flüchtlingsfragen, erklärte gegenüber RBTH: „Es gibt keinen Grund, die russischen Informationen anzuzweifeln.“
In Russland leben zurzeit 1,8 Millionen Ukrainer, etwa 480 000 davon sind Kriegsflüchtlinge. Die Mehrzahl hat sich bisher noch nicht an die Föderale Migrationsbehörde gewandt, um auch offiziell als Flüchtling anerkannt zu werden. Die Flüchtlinge werden in Auffanglagern in der Nähe der Grenze zur Ukraine untergebracht oder finden bei Verwandten und Freunden in ganz Russland Zuflucht.
Nach Information des russischen Heimatschutzministeriums sind etwa 300 Unterbringungspunkte eingerichtet worden. In manchen Regionen sei der Andrang der Flüchtlinge so groß, dass der Ausnahmezustand ausgerufen werden musste. Die Flüchtlinge stammen vor allem aus den Gebieten Donezk, Lugansk und Dnjepropetrowsk.
Für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen können sich ukrainische Staatsbürger ohne Aufenthaltsgenehmigung auf russischem Staatsgebiet aufhalten, danach müssen sie in die Ukraine zurückkehren oder die
Aufenthaltsgenehmigung bei der Föderalen Migrationsbehörde beantragen. Anatolij Kusnezow, stellvertretender Leiter der Föderalen Migrationsbehörde Russlands, präsentierte auf einer Anhörung vor der Gesellschaftlichen Kammer der Russischen Föderation aktuelle Zahlen: „In der Grenzregion Russlands befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt 414 726 Personen ukrainischer Herkunft“, erklärte er. Davon hätten erst 20 461 Personen die Aufnahme in einer der Notunterkünfte beantragt, diese Zahl würde jedoch steigen, so Kusnezow. Die Zahl der Anträge ukrainischer Staatsbürger auf eine Aufenthaltsgenehmigung für die Russische Föderation sei um das Vierfache gestiegen. Die Zahl derer, die die russische Staatsbürgerschaft erhalten wollten, sei sieben Mal höher als üblich. Auch das Föderale Programm für den freiwilligen Umzug von Landsleuten aus dem Ausland nach Russland, sonst eher wenig nachgefragt, erfreue sich deutlich größerer Beliebtheit.
Unzureichende Informationen über Hilfsmöglichkeiten
Alexander Brod, Leiter der unabhängigen Nichtregierungsorganisation Moskauer Zentrum für Menschenrechte, glaubt, dass der Grund für die geringe Zahl der ukrainischen Staatsbürger, die in der Russischen Föderation offiziell den Flüchtlingsstatus beantragt haben, eine unzureichende Informationspolitik ist. Dabei bringe der offizielle Flüchtlingsstatus bereits nach der Antragstellung viele Vorteile.
Der Flüchtlingsstatus werde, so Brod, zunächst für ein Jahr verliehen, könne aber verlängert werden. Anträge würden zurzeit zügig innerhalb von drei Monaten bearbeitet, für Flüchtlinge aus den Krisengebieten der Ukraine gelte ein vereinfachtes Verfahren. Der Status eines Flüchtlings ermögliche es, eine finanzielle Beihilfe zu beantragen, diverse Sozialleistungen zu beziehen und eine Arbeit aufzunehmen.
Arbeitsvermittlungsdienste in den Grenzregionen helfen bei der Suche nach einer Beschäftigung. Die Aussichten seien gut, urteilt Jeanna Deniskina, Mitarbeiterin einer Arbeitsvermittlung: „Im Dienstleistungsbereich, vor allem in der Gastronomie, bieten sich sehr gute Beschäftigungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge, ebenso in der Baubranche“, sagt Deniskina. Dabei gelte gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Ukrainische Staatsbürger erhielten die gleichen branchenüblichen Löhne wie die Russen. Bis zu 40 000 Rubel (umgerechnet etwa 900 Euro) könnten in den genannten Bereichen verdient werden.
Auch der russische Staat leistet finanzielle Unterstützung. Sergej Iwanow, Leiter der Präsidialverwaltung der Russischen Föderation, teilte mit, dass Mittel aus dem Föderalen Programm für den freiwilligen Umzug von Landsleuten für Flüchtlinge, die im Gebiet Rostow und der Region Stawropol aufgenommen wurden, bereitgestellt werden sollen.
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