Hochhaus-Aktion in Moskau: Keine Gnade für die Flaggen-Hisser

Menschenrechtler glauben, dass die gegenwärtigen schlechten Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine zu härteren Strafen führen würden, als das in vergleichbaren Fällen üblich wäre. Foto: ITAR-TASS

Menschenrechtler glauben, dass die gegenwärtigen schlechten Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine zu härteren Strafen führen würden, als das in vergleichbaren Fällen üblich wäre. Foto: ITAR-TASS

Vier junge Leute werden verdächtigt, am vergangenen Mittwoch, den 20. August auf einem Moskauer Hochhaus die ukrainische Flagge gehisst zu haben. Die vier beteuern ihre Unschuld. Im Falle einer Verurteilung drohen bis zu sieben Jahre Haft. Kritiker halten das für übertrieben.

Am 20. August bot eines der als Stalin-Hochhäuser bekannten Gebäude an der Kotelnitscheskaja-Uferstraße einen ungewohnten Anblick. Unbekannte hatten den oberen Teil des auf dem Dach installierten Sowjetsterns blau gefärbt. Zusammen mit dem unteren ungefärbten goldfarbenen Teil waren so die ukrainischen Landesfarben weithin sichtbar. Damit nicht genug, wehte auch die ukrainische Flagge vom Gebäude. Spezialkräfte entfernten die Flagge schnell und färbten den Stern zurück in seine ursprüngliche Farbe. Die Ermittlungsbehörden leiteten ein Strafverfahren ein.

Verdächtige waren schnell gefunden, vier junge Leute, zwei Männer, zwei Frauen, wurden verhaftet. Sie waren zuvor mit einem Fallschirm von dem Gebäude gesprungen. Ihnen wurde zunächst Vandalismus vorgeworfen, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Die Verhafteten gaben an, sogenannte „Roofer“ zu sein.  „Roofing“ ist eine weltweit verbreitete Trendsportart, bei der meist junge Leute auf Dächer hoher Bauwerke klettern und dort Fotos oder Videos von ihrer Aktion machen. Der Fallschirmsprung von hohen Bauwerken, Base-Jumping, erfreut sich ebenfalls großer Beliebtheit, ist in Russland aber nur mit einer Genehmigung erlaubt. Alle Verhafteten waren bereits vorher wegen ihres Hobbys mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Am Tag nach der Festnahme wurde der Tatvorwurf auf Initiative der russischen Generalstaatsanwaltschaft von Vandalismus auf „bandenmäßiges und vorsätzliches Rowdytum aus politischem Hass“ erweitert, wie eine Justizsprecherin der Agentur Interfax zufolge erklärte. Das kann schwerwiegende Folgen für die jungen Leute haben: Auf Rowdytum stehen bis zu sieben Jahre Freiheitsentzug. Am vergangenen Donnerstag stellte das Moskauer Tanganskij-Gericht die vier Verdächtigen bis zum Beginn des Gerichtsverfahrens unter Hausarrest. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Untersuchungshaft beantragt hatte.

Die jungen Leute bestreiten jede Tatbeteiligung. Der Verdächtige Alexandr Pogrebow erklärte in der vergangenen Woche gegenüber Journalisten, dass er und die anderen Verdächtigen lediglich mit dem Aufzug ins oberste Stockwerk gefahren seien, um dann vom Dach des Gebäudes mit dem Fallschirm abzuspringen. Der Sowjetstern liege deutlich höher, merkte Pogrebow an, mit der Einfärbung hätten sie nichts zu tun gehabt. Auch hätten sie keine ukrainische Flagge gehisst. Zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung seien sie auf der Promenade gewesen und hätten Fotos gemacht, versicherte er und fügte spitzfindig hinzu, nach einer Aktion, wie sie ihnen nun vorgeworfen wird, wären sie sicher nicht vor Ort geblieben, um sich verhaften zu lassen.  

Diskussion im Netz: Übertriebene Reaktion?

Die Aussicht auf eine lange Haftstrafe für die vier jungen Leute ruft Kritiker auf den Plan. Sergej Badamschin, Verteidiger des Verdächtigen Alexej Schirokoschuchow, veröffentlichte Auszüge aus der Anklageschrift beim Kurznachrichtendienst Twitter. Darin ist von einer „Schändung des Gebäudes“ die Rede, von einer „groben Verletzung der öffentlichen Ordnung“ und einer „Missachtung gegenüber der Gesellschaft aufgrund politischen und ideologischen Hasses“. Das könne sowohl als Vandalismus als auch als Rowdytum ausgelegt werden. Viele Internetnutzer finden das überzogen und empören sich in den sozialen Netzwerken darüber, dass bereits wegen der Verwendung der ukrainischen Farben und Flagge „politischer und ideologischer Hass“ unterstellt wird. Badamschin twitterte, dass darüber angeblich sogar ein Ermittler „sprachlos“ gewesen sei.

Jewgenij Tschernousow, ein zuvor für die Polizei tätiger Anwalt, erklärte gegenüber RBTH, dass die Höchststrafe wahrscheinlich sei, wenn sich herausstellen sollte, etwa durch Telefonprotokolle, dass die Aktion geplant war. Auch fehlende Reue der Angeklagten könnte sich negativ auf den Schuldspruch auswirken. Tschernousow findet eine hohe Strafe durchaus gerechtfertigt: „Die Moskauer billigen solche Aktionen nicht, schon gar nicht in einer so angespannten politischen Situation.“ Die Schuldigen müssten ihre Strafe bekommen, meint er.

Der Menschenrechtsvertreter Lew Ponomarjow, Leiter der Bewegung „Für  die Menschenrechte“, glaubt, dass die gegenwärtigen schlechten Beziehungen zwischen Russland und der Ukraine zu härteren Strafen führen würden, als das in vergleichbaren Fällen üblich wäre. Seiner Meinung nach wäre auch ein Bußgeld ausreichend. Ein gutes Zeichen sei es aber, dass die jungen Leute nur zu Hausarrest und nicht zu Untersuchungshaft verurteilt worden seien. Nach seinen Erfahrungen sei Untersuchungshaft der Auftakt einer längeren Haftstrafe, sie hätte gewissermaßen Signalwirkung für die Richter. Ponomarjow hofft, dass die vier jungen Leute nicht lange ins Gefängnis müssen, doch er hat keinen Zweifel daran, dass die Strafen wohl empfindlich ausfallen werden.

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