In Russland wird über Kopftuchverbote in Bildungseinrichtungen debattiert. Foto: PhotoXPress
Anfang September dieses Jahres erließ der Präsident der Medizinischen Pirogow-Universität in Moskau, Andrej Kamkin, ein Verbot gegen das Tragen von Kleidung, die Hinweise auf die Religion oder Nationalität der Studierenden gibt, dazu gehören neben religiöser Bekleidung auch Nationaltrachten. Damit sorgte er für Aufregung – insbesondere unter muslimischen Studentinnen, deren Religion den Hidschāb vorschreibt. Der Begriff „Hidschāb“ bezeichnet unter anderem das Verhüllungsgebot für muslimische Frauen in der Öffentlichkeit. Die Gründe für das Verbot der Universität sind nicht bekannt, die Hochschulleitung lehnte eine Stellungnahme gegenüber RBTH ab, mit der Begründung, die Hochschulleitung sei „stark beschäftigt“. In der entsprechenden Verordnung vom 10. September wird die Maßnahme etwas nebulös mit „Hochschulethik“ begründet.
Diskussionen über diese Kleidungsvorschriften, die für Muslimas das Tragen eines den Körper verhüllenden Kleidungsstücks oder mindestens eines Kopftuches vorschreibt, gibt es auch in Russland schon seit Längerem. Im Jahr 2012 wurde in dieser Frage ein bedeutendes Urteil gefällt. Die Leiterin einer Schule in der Region Stawropol hatte Kopftuch tragende, muslimische Schülerinnen vom Unterricht ausgeschlossen. Dagegen klagten die Eltern der Mädchen. Sie sahen darin einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit, die in der Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird. Das Oberste Gericht Russlands erklärte das „Kopftuch-Verbot“ in letzter Instanz jedoch für rechtmäßig. Die Schülerinnen hätten alternativ Hausunterricht in Anspruch nehmen oder auf eine Islamschule, eine sogenannte Madrasa, wechseln können, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Religionsfreiheit oder frei von Religion?
Seitdem haben etliche Schulen und Universitäten ähnliche Bekleidungsverbote und -verordnungen erlassen. Im Frühjahr 2013 verhängte die Moskauer Staatliche Universität für Wirtschaft, Statistik und Informatik ein Verbot gegen den Hidschāb, angeblich aus „Sicherheitsgründen“, wie die Hochschulleitung sagte. Die staatlichen Universitäten von Wolgograd, Astrachan und Rostow erließen ebenfalls entsprechende Verbote. An der Mordwinischen Staatlichen Ogarew-Uni
Saransk wurden muslimische Studentinnen, die die Kleiderordnung des Islams befolgten, vom Unterricht ausgeschlossen.
Grundsätzlich steht die Einführung von Bekleidungsvorschriften in Bildungseinrichtungen im Einklang mit dem Föderalen Gesetz über das Bildungswesen. Doch das Thema wird nicht nur unter den Studierenden kontrovers diskutiert. Im Bereich der Schule könnte sich zum Beispiel Damir Muhetdinow, erster Stellvertreter des Vorsitzenden der Zentralen Geistlichen Verwaltung im Europäischen Teil Russlands (DUMER), noch mit einem Hidschāb-Verbot abfinden, da die Mädchen noch minderjährig seien. „Ab einem bestimmten Alter schreibt der Islam den Hidschāb jedoch zwingend vor“, erklärt Muhetdinow gegenüber RBTH. Nur durch den Hidschāb könnten die Frauen die Gebote des Korans vor der Gesellschaft und vor Gott befolgen, führt er weiter aus, so würden sie keine „tadelnswürdige Handlung begehen“.
Gleiche Rechte und Pflichten für alle
Alexander Werkhowskiy, Direktor des Zentrums für Information und Analyse "Sowa", hat gar kein Verständnis für solche Bekleidungsvorschriften, er nennt sie „unverständlich“. Seiner Ansicht nach sind diese als Bestrebungen zu werten, die Studenten zu unifizieren. „Zunächst muss einmal definiert werden, wann von Hidschāb überhaupt die Rede sein kann, denn das Verhüllungsgebot für muslimische Frauen kann auf unterschiedliche Weise erfüllt werden“, merkt Werkhowskiy an und gibt weiter zu bedenken, dass auch nicht-muslimische Frauen wie zum Beispiel russisch-orthodoxe Gläubige ebenfalls ein Kopftuch trügen. Zudem gebe es auch genügend nicht religiöse Studentinnen, die ein Kopftuch als Accessoire trügen. „Wer wird die Entscheidung treffen, welches Tuch nun ein Hidschāb ist und welches nicht?“, fragt Werkhowskiy, der dabei auch eine Gefahr von Willkür sieht, und wundert sich: „Soll all diesen Frauen nun eine Hochschulausbildung verwehrt werden?“
Die muslimischen Studierenden wollen sich gegen das Hidschāb-Verbot an russischen Hochschulen wehren. „Wir werden unsere Rechte konsequent verteidigen“, kündigt Damir Muhetdinow an. Er verweist darauf, dass es den Muslimen bereits gelungen sei, durchzusetzen, auf Fotos für amtliche Dokumente religiöse Bekleidung zu tragen, auch mit Hidschāb. Dass Proteste auch an Hochschulen durchaus Erfolg haben können, zeigt ein anderer Fall aus dem April des vergangenen Jahres. An der Medizinischen Setschenow-Universität von Moskau wurde auf Weisung des Rektors das
Namaz auf dem Hochschulgelände verboten. Das Namaz ist ein täglich zu verrichtendes, rituelles Gebet im Islam und oberste Pflicht für alle volljährigen Muslime. Das Verbot löste unter den muslimischen Studierenden Proteste aus. Mit der Unterstützung einiger Lehrkräfte der Hochschule erreichten sie recht schnell eine Aufhebung des Namaz-Verbots.
Muhetdinow fordert Konsequenz: „Wenn es ein Hidschāb-Verbot geben soll, dann soll bitte auch das Tragen von Kruzifixen, einer Kippa und jedweder religiöser Symbole verboten werden.“ Wenn der Staat gegen religiöse Gemeinschaften vorgehen wolle, müsse das alle betreffen, sagt Muhetdinow. Doch im Grunde strebt Muhetdinow einen Konsens an. „Wir sollten eine Form der Koexistenz finden“, empfiehlt er insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Muslime in Russland von Jahr zu Jahr ansteigt. „Menschen sind unterschiedlich, das müssen wir alle verstehen und respektieren“, wünscht er sich.
Alle Rechte vorbehalten. Rossijskaja Gaseta, Moskau, Russland
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