Fall Nemzow: Angeblich neue Spur aufgetaucht

Einer der Verdächtigen Chamsat Bachajew. Foto: Ilja Pitalew/RIA Novosti

Einer der Verdächtigen Chamsat Bachajew. Foto: Ilja Pitalew/RIA Novosti

Wieder neue Medien-Spekulationen im Mordfall Nemzow: Die Hauptverdächtigen sollen drogenabhängig sein, berichtet der „Kommersant“. Damit wären sie als Auftragsmörder nur eingeschränkt geeignet. Zudem sollen sie ein Alibi für den Tatzeitpunkt gehabt haben.

Die russische Wirtschaftszeitung „Kommersant" berichtet über neue Entwicklungen im Mordfall Boris Nemzow. Demnach sind die beiden Hauptverdächtigen Saur Dadajew und sein ehemaliger Kamerad aus dem Bataillon „Sewer" drogenabhängig. Dies habe laut „Kommersant" die Staatsanwaltschaft von Inguschetien erklärt. Die Verdächtigen wurden in der russischen Teilrepublik festgenommen.

Dadajew soll bereits im Visier der Drogenfahnder gewesen sein und ist zwei Tage vor seiner Verhaftung in eine Drogenkontrolle geraten. Nachdem bekannt wurde, dass man im Zusammenhang mit dem Mord an Nemzow gegen ihn ermittelt, wurde Dadajew an die Föderale Sicherheitsbehörde überstellt. Sein ehemaliger Kamerad sei ebenfalls überprüft worden, von den Kontrolleuren jedoch zunächst freigelassen worden. Später wurde auch er unter Mordverdacht verhaftet. Das Ergebnis der Drogenkontrolle sei nicht bekannt, schreibt der „Kommersant". Die Zeitung glaubt, dass diese Entwicklungen den Ermittlungen eine neue Richtung geben könnten. Die Version vom Auftragsmord würde damit unwahrscheinlich, denn es sei „schwer vorstellbar", dass ein „noch unbekannter Auftraggeber 25 Millionen Rubel für die Erledigung eines Auftragsmordes an Drogenabhängige zahle".

In einer Wohnung, in der beide Angeklagte eine Zeit lang gewohnt haben, soll ein „weißes Pulver" gefunden worden sein, das derzeit chemisch untersucht werde, schreibt der „Kommersant". Ein positives Ergebnis dieser Untersuchung würde die Theorie von der Drogensucht der Verdächtigen stützen. Doch Saurbek Sadachanow, Anwalt von Chamsat Bachajew, der ebenfalls der Beihilfe zum Mord angeklagt wurde, erklärte, dass sich aus dem Fund der Substanz nicht schließen lasse, dass diese auch einem der Angeklagten gehört habe. „Auch wenn nachgewiesen wird, dass es sich um Drogen handelt, wird noch festzustellen sein, wem diese gehören. Sie hätten auch von Besuchern mitgebracht oder den Verdächtigen untergeschoben worden sein", so der Anwalt. Er betonte zudem, dass auch das vermeintliche Tatmotiv, ein Mord gegen Bezahlung, noch nicht bewiesen sei.

 

Alibis müssen noch überprüft werden

Wadim Prochorow, Anwalt der Familie Nemzow, behauptete hingegen gegenüber RBTH, dass er Informationen habe, die beweisen, dass für den Mord an Nemzow kein geringerer Betrag als 25 Millionen Rubel vereinbart gewesen sein soll. Ein Teil des Geldes soll sogar schon ausbezahlt worden sein. Einen konkreten Beweis für diese Behauptung, etwa einen Transaktionsbeleg, konnte Prochorow nicht vorweisen.

Für Prochorow stellt die nun aufgetauchte Drogenspur sowieso keinen Widerspruch zum ursprünglich vermuteten Tatmotiv eines in Tschetschenien in Auftrag gegebenen Mordes dar. Drogensucht unter Verbrechern sei nicht ungewöhnlich, so Prochorow. Erstaunt zeigte er sich darüber, wie hartnäckig die Journalisten des „Kommersant" sowie anderer Medien versuchen würden, die Version vom Auftragsmord in Frage zu stellen. Er vermutet

dahinter eine gezielte Medienkampagne gegen die Ermittlungen, hinter der „Personen mit starken administrativen Ressourcen" steckten. Wladimir Markin, Vertreter des Ermittlungskomitees, rief deshalb dazu auf, „nicht einmal mehr den respektabelsten Medien" Gehör zu schenken.

Was den Lauf der Ermittlung jedoch tatsächlich verändern könnte, wäre eine Bestätigung der Alibis, auf die sich die Angeklagten berufen. Der mutmaßliche Todesschütze Saur Dadajew und seine mutmaßlichen Helfer Temerlan Exerchanow und Chamsat Bachajew seien ihren Anwälten zufolge zum fraglichen Zeitpunkt nicht am Tatort gewesen. Bachajews Anwalt habe bereits beim Ermittlungskomitee die Vernehmung eines Zeugen beantragt, der das Alibi seines Klienten bestätigen könne. Er erklärte, dass dieser Antrag dem Gesetz nach „sofort oder spätestens innerhalb von drei Tagen ab dem Antragsdatum" hätte bearbeitet werden müssen. Das Ermittlungskomitee habe bis jetzt jedoch nichts unternommen. Bachajews Anwalt erwägt aus diesem Grund eine Klage bei der Staatsanwaltschaft. Auch Wadim Prochorow erklärte, es sei „offensichtlich, dass sich nicht alle fünf [Angeklagten] zum Tatzeitpunkt am Tatort befunden haben."

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