20-Prozent-Deckel: Russland begrenzt ausländische Medienbeteiligungen

Ein neues Gesetz könnte ausländische Investoren endgültig verschrecken. Foto: Wladimir Wjatkin/RIA Novosti

Ein neues Gesetz könnte ausländische Investoren endgültig verschrecken. Foto: Wladimir Wjatkin/RIA Novosti

Ab dem 1. Februar 2017 dürfen russische Medien nur noch bis zu 20 Prozent von ausländischen Investoren gehalten werden. Im Gegensatz zu früheren Gesetzesinitiativen sind nun auch Printmedien betroffen. Viele Investoren könnten so verschreckt werden. Einige werden sich aber auch anpassen wollen.

Nachdem der russische Präsident Wladimir Putin im Oktober 2014 ein Gesetz verabschiedet hat, das die ausländische Beteiligung an russischen Medienunternehmen auf maximal 20 Prozent beschränken will, hat es nun die Lesung im Unterhaus des russischen Parlaments nach insgesamt einer Woche passiert. „Das Ziel ist klar – die nationale Souveränität soll geschützt werden", kommentierte der Sprecher der Staatsduma, Sergej Naryschkin, die Gesetzesvorlage.

Das Gesetz sei vor dem Hintergrund eines „gigantischen Informationskriegs" nichts weiter als eine Frage der Informationssicherheit, bekräftigte bereits mehrfach in den Medien der Erste Stellvertreter des Komitees der Staatsduma für Informationspolitik, Informationstechnologien und Nachrichten sowie Miturheber des Gesetzes, Wadim Dengin. Zudem sei es darauf gerichtet, den Medienmarkt ins Inland zu verlegen, da in der gegenwärtigen Form viele Medien vom Ausland aus gesteuert würden. Zuweilen sei außerdem unklar, wer überhaupt hinter den Medien stehe, so der Abgeordnete.

Medienunternehmen mit ausländischem Kapital haben eine Frist bis zum 1. Februar 2017 erhalten, um ihre Eigentumsstruktur an die neuen Vorgaben anzupassen. Das neue Gesetz tritt bereits ab 2016 in Kraft.

 

Weltweite Praxis?

Der Gedanke, Beschränkungen dieser Art einzuführen, wird bereits seit mehreren Jahren verfolgt. Der im Jahr 2012 beschlossene Höchstsatz von 50 Prozent ausländischer Kapitalbeteiligungen wurde bereits seit 2001 diskutiert. Im Endeffekt gelang es, die Printmedien von diesem Gesetz auszunehmen und den Geltungsbereich des Gesetzes auf Fernseh- und Rundfunksender zu begrenzen. Die neue Gesetzesfassung führt den Höchstsatz von 20 Prozent ausländischer Beteiligung nun für alle Arten von Medien mit entsprechender Lizenz ein. Die Duma-Abgeordneten verweisen stets auf internationale Erfahrungen.

Das hält Wassilij Gatow, Vorstandsmitglied der Gilde der Verleger periodischer Presse in Russland (Gipp) und Vorstandsmitglied der Weltorganisation der Zeitungsverleger Wan-Ifra, für Unsinn. „Jedwede Einschränkungen, die es weltweit für den Besitz von Medien gibt, sind äußerst spezifisch und tragen nirgends – mit Ausnahme von China – einen totalitären Charakter. Das heißt, nirgends außer in China betreffen Regelungen sämtliche Medien", erklärt der Medienexperte. Der Verweis auf weltweite Erfahrungen zeuge also davon, dass man völlig falsche Vorstellungen über den Aufbau von internationalen Mediensystemen habe, kritisiert Gatow.

Erklärungen für das Gesetz findet er insbesondere in den Ereignissen um die Ukraine. Das Jahr 2014 sei ein Jahr des Umbruchs gewesen, sagt Gatow, vor allem aufgrund der Situation in der Ukraine und der „fast schon schizophrenen Furcht vor der ‚orangenen Revolution'", meint der Fachmann. „Daher wurde beschlossen, diejenigen vom Markt zu verdrängen, mit denen man nicht verhandeln kann", glaubt Gatow.

 

Jäher Absturz am Aktienmarkt

Und Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten. Seitdem Putin die Gesetzesänderungen abgesegnet hat, verlor die Aktie der schwedischen ModernTimesGroup, die unter anderem die auch in Russland ausgestrahlten Fernsehkanäle „TV 1000" und „ViasatHistory" betreibt, an der Nasdaq-Börse 20 Prozent ihres Wertes. Die Aktien ihrer Mehrheitsaktionäre – der Mediaholding STS Media, registriert im US-Staat Delaware – sanken gegen

Ende 2014 auf ihren niedrigsten Stand in den letzten fünf Jahren und wurden an der Nasdaq für nur noch 4,78 US-Dollar gehandelt. Seit Jahresbeginn 2014 hatte sie somit 64 Prozent ihres Wertes eingebüßt.

Die Pressestelle von STS Media teilte auf Anfrage von RBTH mit, dass die Annahme der Gesetzesänderungen „erhebliche Unsicherheiten" für die Holding und deren Aktionäre bedeuten würde. Als potenzielle Alternativen kämen Restrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens infrage, ebenso Franchising und Lizenzierung der Strukturen, Reorganisation des Kapitals oder der Verkauf eines Teils der Aktien, bis hin zur kompletten Veräußerung des Unternehmens.

„Soweit ich aus Gesprächen im Kollegenkreis herausgehört habe, will keiner der Verleger seine Unternehmungen in Russland aufgeben. Unter den Printmedien herrscht der Wunsch vor, weiterhin zu bleiben", betont allerdings der Präsident der Hearst Shkulev Media Holding Viktor Schkulew gegenüber RBTH. Bei den TV-Projekten sei die Einstellung jedoch nicht ganz so optimistisch, fügt der Medienfachmann hinzu. Er selbst ist gerade dabei, die Strukturen seines Unternehmens „mit dem Gesetz in Übereinstimmung zu bringen", so Schkulew, und er unterstreicht „die Bereitschaft, nach den neuen Regeln zu arbeiten".

 

Das Gesetz hat Lücken

Für die Aktionäre scheint es einen Ausweg aus der entstandenen Situation zu geben, denn das Gesetz „strotzt nur so vor schlampigen Formulierungen", wie Fjodor Krawtschenko, Partner des Medienkollegiums, in einem Gespräch mit RBTH bemerkt. So sei der ausländische Anteil nur für diejenigen Gesellschaften auf 20 Prozent begrenzt, die Redaktionen beziehungsweise Mediengesellschafter seien. Die Restriktionen erstreckten sich jedoch beispielsweise nicht auf andere Rechtssubjekte, wie zum Beispiel Verleger. Das bedeute, dass ein ausländischer Eigentümer die Auflagen im Einzelhandel und über Abonnements absetzen könne, erklärt Krawtschenko. Auch in Medien enthaltene Werbung könne weiter verkauft werden. Das wiederum hieße, dass sämtliche Finanzströme, also alles, was dieses Medium einbringe, de facto auf den Besitzer konzentriert werden könne, erklärt der Jurist.

Seiner Meinung nach werde eine solch ungenaue Gesetzesformulierung den Wunsch der ausländischen Eigner, sich in den neuen Bedingungen

zurechtzufinden, mehr einschränken, als die Unzulässigkeit der „mittelbaren Kontrolle" über die russischen Medien durch ausländische Personen verhindern. Damit hätten die Rechtshüter freie Hand, so Krawtschenko. „Wenn zum Beispiel ‚Forbes' die Nutzungsrechte für sein Markenzeichen einem russischen Verleger übergibt, bekommt dieser denn dann auch die Möglichkeit der ‚mittelbaren Kontrolle' über die Redaktion? Ja, natürlich. Der Besitzer des Markenzeichens behält sich die Kontrolle darüber vor, ob die russische Redaktion dessen Standards einhält", erläutert der Jurist. Und selbst eine solche indirekte Kontrolle könne die Staatsmacht – wenn sie denn wolle – als Gesetzesverletzung auffassen, ergänzt Krawtschenko.

„Bereits jetzt sehen wir einen Prozess der Umverteilung des Eigentums bei den Printmedien", so Krawtschenko weiter. Seiner Einschätzung nach werde mindestens ein Drittel der großen ausländischen Eigner beschließen, sich nicht auf solche Spielchen einzulassen. Die übrigen würden sich den neuen Bedingungen anpassen.

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