Jewgenia Wassiljewa, ehemalige Chefin des Departements für Eigentumsverhältnisse im Verteidigungsministerium wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Foto: Reuters
Nach einem aufsehenerregenden Prozess wurde Jewgenia Wassiljewa, die ehemalige Chefin des Departements für Eigentumsverhältnisse im Verteidigungsministerium der Russischen Föderation, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Wassiljewa und weitere Angeklagte, die zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und vier Jahren verurteilt wurden, war Unterschlagung vorgeworfen worden. Sie sollen besonders attraktive Immobilien, Aktien und Liegenschaften, die sich im Besitz von Oboronservice befanden, einer dem Verteidigungsministerium unterstehenden Holding weit unter Preis verkauft haben. Der dabei entstandene Schaden soll bei umgerechnet rund 52,24 Millionen Euro liegen. Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung jedoch lediglich einen Schaden von umgerechnet 9,57 Millionen Euro. Dennoch fiel die Strafe weit höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Diese hatte eine achtjährige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet etwa 17 400 Euro für Wassiljewa, die auch Trägerin des Ehrenordens ist, beantragt.
Prozessauftakt war bereits im Oktober 2012. Inzwischen wurden außer Wassiljewa der damalige Verteidigungsminister Anatoli Serdjukow und einige andere hochrangige Beamte suspendiert. Der ehemalige Minister wurde wegen Fahrlässigkeit angeklagt, jedoch im letzten Jahr, noch während die Ermittlungen andauerten, amnestiert. Er trat zuletzt nur noch als Zeuge im Prozess auf. Das Gericht befand, dass Wassiljewa den ahnungslosen Ex-Minister irregeführt habe.
Jewgenia Wassiljewa betonte bis zum Ende ihre Unschuld. Vier Stunden dauerte ihr Schlussplädoyer. „Es hat weder Unterschlagungen noch Korruption im Ministerium unter Anatoli Serdjukow gegeben", erklärte sie. Wassiljewa war auf das folgende Urteil wohl nicht vorbereitet. Journalisten berichteten, dass sie vor der Urteilsverkündung entspannt mit ihren Anwälten geplaudert und dabei viel gelächelt habe. Auch soll sie nichts für einen bevorstehenden Gefängnisaufenthalt bei sich gehabt haben. Unterstützt wurde Wassiljewa vom ehemaligen Minister Serdjukow, der beteuerte, dass er sich nicht hintergangen gefühlt habe. Wassiljewas Anwälte haben angekündigt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
Auch die Öffentlichkeit wurde vom Urteil überrascht. Der Antrag der Staatsanwaltschaft, für Wassiljewa lediglich eine Bewährungsstrafe zu verhängen, hatte scharfe Kritik an der Justiz hervorgerufen. Ella Pamfilowa, Beauftrage für Menschenrechte in Russland, erklärte gegenüber Interfax, dass eine Bewährungsstrafe in diesem Fall andere Urteile auf den Prüfstand stellen würde, etwa das gegen die Brüder Nawalny. Wegen besonders schwerwiegenden Betrugs wurde Oleg Nawalny zu dreieinhalb Jahren Haft und der Oppositionspolitiker Alexej Nawalny zu dreieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt.
Alexander Chinstein, stellvertretender Vorsitzender des Parlamentsausschusses für Sicherheit und Bekämpfung der Korruption, erklärte gegenüber RBTH, dass „der Vorschlag der Staatsanwaltschaft, für Wassiljewa eine Bewährungsstrafe zu beantragen, möglicherweise darauf abzielte, der öffentlichen Meinung auf den Zahn zu fühlen", und dass „die Empörung, die landesweit darauf folgte, das Gericht daran gehinderte hat,
ein entsprechendes Urteil zu fällen". Michail Fedotow, Vorsitzender des Menschenrechtsrates beim russischen Präsidenten, betonte in einem Interview mit TASS, dass das Urteil „in so einem aufsehenerregenden Fall für unsere Gesellschaft sehr wichtig" sei.
Wassiljewa stand bereits zweieinhalb Jahre lang unter Hausarrest. Sie muss daher nur noch die Hälfte der Haftstrafe in einem Straflager absitzen. Bereits Ende des Monats könnte die Strafe auf Antrag zur Bewährung ausgesetzt werden, heißt es in dem Urteil. Die Menschenrechtlerin Jana Jakowlewa, Vorsitzende der gemeinnützigen Partnerschaft Business Solidarnost, meint, dass das Urteil den Anschein erwecke, das Gericht habe bei seiner Urteilsfindung unabhängig von der Staatsanwaltschaft gehandelt. „Aus Wassiljewa sollte wohl ein Paradebeispiel für den Umgang mit Korruption in unserem Land gemacht werden. Korrupten Beamten drohen Haftstrafen, soll die Botschaft sein."
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