Nach Adoptionsverbot: Russland macht Ausnahme für bereits gefasste Gerichtsbeschlüsse

Die russischen Waisenkinder bzw. Kinder ohne elterliche Fürsorge, deren Adoption durch US-Amerikaner vor dem Jahreswechsel gerichtlich beschlossen wurde, sollen sich - trotz des vor kurzem in Russland erlassenen Adoptionsverbots für US-Bürger - in die Obhut ihrer amerikanischen Adoptiveltern begeben.

Wie das Oberste Gericht Russlands am Dienstag erläuterte, sollen die Gerichtsbeschlüsse über die Adoption russischer Kinder in die USA, die vor dem 1. Januar 2013 gefasst worden und (auch nach dem 1. Januar 2013) in Kraft getreten sind, erfüllt werden.

Ein diesbezügliches Dokument ist auf der Webseite des Obersten Gerichtes veröffentlicht.

 

Dieser Beitrag erschien zuerst be RIA Novosti.

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