Das Rauchverbot in Filmen soll nur neu entstehende Kino- und Fernsehfilme, nicht aber die bereits gedrehten Streifen betreffen. Das teilte der Vize-Chef der Staatsduma Sergej Schelesnjak, stellvertretender Sekretär des Generalrates von Geeintes Russland, am Donnerstag in Moskau in einer Pressekonferenz mit.
„Die handelnden Personen in mehrteiligen Fernsehfilmen und Kinofilmen dürfen nicht mehr rauchend
gezeigt werden. Dies gilt aber für die bereits gedrehten Filme nicht. Es wird auch vorgeschlagen, während der Werbepausen soziale Spots über die gesundheitlichen Schäden des Rauchens zu zeigen", so der Abgeordnete. Laut dem Ersten Stellvertreter des Duma-Ausschusses für Arbeitsschutz, Nikolai Gerassimenko, sollten die Filmschaffenden bei der Filmproduktion kein Geld von Tabakwaren-Herstellern mehr verwenden, keine Werbung für sie machen und keine Raucher-Szenen mehr aufnehmen. Der Abgeordnete verwies darauf, dass in Hollywood bereits auf Szenen mit rauchenden Schauspielern verzichtet wurde.
Die Staatsduma hat den Anti-Tabak-Gesetzentwurf am 14. Dezember 2012 in erster Lesung angenommen. Die zweite Lesung ist für den Freitag angesetzt. Der Dokumententwurf sieht ab dem Jahr 2015 unter anderem ein vollständiges Rauchverbot an öffentlichen Aufenthaltsplätzen vor. Ab Mai 2013 ist der Zigarettenhandel in Kiosken untersagt. Die zum Verkauf angebotenen Zigarettenpackungen sollen mit abstoßenden Bildern versehen sein.
Russland, wo sich 40 Prozent der Erwachsenen dem blauen Dunst verschrieben haben, ergreift die genannten Maßnahmen entsprechend der im Jahr 2008 ratifizierten WHO-Konvention gegen das Rauchen. Die Maßnahmen zum Einschränken des Rauchens sollen etappenweise umgesetzt werden. Die einen Schritte treten am 1. Juli 2014 und die anderen am 1. Januar 2015 in Kraft.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei RIA Novosti.
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